Anlage V Zeile 75: Umgelegte Kosten – Summe
In Zeile 75 trägst du die Summe der umgelegten Kosten ein, zum Beispiel Grundsteuer, Müllabfuhr oder Hausversicherungen. Die Einzelbeträge stehen in den Zeilen 73 und 74.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Abzugsfähige WerbungskostenWerbungskosten › Summe | 152 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 75?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Die Summe in Zeile 75 stimmt nicht mit den Einzelbeträgen in den Zeilen 73 und 74 überein. Einzelbeträge fehlen, obwohl eine Summe eingetragen wurde. Nicht umgelegte Kosten wurden hier statt in den Zeilen 76 bis 78 eingetragen.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- HinweisPrüfregel 100750274Es wurden umgelegte Kosten (zum Beispiel Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenhausreinigung, Fahrstuhl) als Werbungskosten auf der Anlage V angesetzt. Es wurde jedoch keine Aussage dazu getätigt, dass Neben- / Betriebskosten nicht gesondert vereinbart wurden (Zeile 24). Machen Sie daher gegebenenfalls Angaben zu in erhaltenen Nachzahlungen, beziehungsweise geleisteten Erstattungen aus Neben- / Betriebskostenabrechnungen der Vorjahre (Zeile 21 oder Zeile 23) (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750247Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den umgelegten Kosten die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750248Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den umgelegten Kosten Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750249Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den umgelegten Kosten nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
Zeile 75 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 75 |
| 2023 | 74 |
| 2020–2022 | 47 |
| 2019 | 48 |
| 2016–2018 | 46 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 75 ein?
Wo stehen die Einzelbeträge für Zeile 75?
Gehören Verwaltungskosten in Zeile 75?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
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