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Anlage V 2025 · Zeile 75

Anlage V Zeile 75: Umgelegte Kosten – Summe

In Zeile 75 trägst du die Summe der umgelegten Kosten ein, zum Beispiel Grundsteuer, Müllabfuhr oder Hausversicherungen. Die Einzelbeträge stehen in den Zeilen 73 und 74.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Abzugsfähige WerbungskostenWerbungskosten › Summe152 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 75?

Zeile 75 ist die Summenzeile für umgelegte Kosten, also Kosten wie Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasser, Heizung, Hausversicherungen, Hauswart oder Fahrstuhl. Sie fasst die Beträge aus Zeile 73 (direkte Zuordnung) und Zeile 74 (verhältnismäßige Zuordnung) zusammen.

Nicht umgelegte Kosten wie Verwaltungskosten oder Bank- und Kontoführungsgebühren gehören nicht hierher, sondern in die Zeilen 76 bis 78.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten aus den Zeilen 73 und 74 in Euro ohne Cent ein. Die Kennzahl lautet 152. Auch ein negativer Betrag ist möglich.

ELSTER prüft, ob die Summe mit den Einzelbeträgen übereinstimmt.

Häufige Fehler

Setzt du umgelegte Kosten als Werbungskosten an und machst in Zeile 24 keine Angabe, weist ELSTER darauf hin, Nachzahlungen und Erstattungen aus Nebenkostenabrechnungen in Zeile 21 oder 23 zu prüfen.

  • Die Summe in Zeile 75 stimmt nicht mit den Einzelbeträgen in den Zeilen 73 und 74 überein.
  • Einzelbeträge fehlen, obwohl eine Summe eingetragen wurde.
  • Nicht umgelegte Kosten wurden hier statt in den Zeilen 76 bis 78 eingetragen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100750274Es wurden umgelegte Kosten (zum Beispiel Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenhausreinigung, Fahrstuhl) als Werbungskosten auf der Anlage V angesetzt. Es wurde jedoch keine Aussage dazu getätigt, dass Neben- / Betriebskosten nicht gesondert vereinbart wurden (Zeile 24). Machen Sie daher gegebenenfalls Angaben zu in erhaltenen Nachzahlungen, beziehungsweise geleisteten Erstattungen aus Neben- / Betriebskostenabrechnungen der Vorjahre (Zeile 21 oder Zeile 23) (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750247Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den umgelegten Kosten die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750248Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den umgelegten Kosten Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750249Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den umgelegten Kosten nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).

Zeile 75 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202575
202374
2020–202247
201948
2016–201846

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 75 ein?

Die Summe der abzugsfähigen umgelegten Kosten, zum Beispiel Grundsteuer, Müllabfuhr oder Hausversicherungen. Die Einzelbeträge stehen in den Zeilen 73 und 74.

Wo stehen die Einzelbeträge für Zeile 75?

In den Zeilen 73 und 74. Dort trägst du die einzelnen Kostenarten ein, in Zeile 75 nur die Summe.

Gehören Verwaltungskosten in Zeile 75?

Nein. Verwaltungskosten sowie Bank- und Kontoführungsgebühren sind nicht umgelegte Kosten. Sie gehören in die Zeilen 76 bis 78.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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