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Anlage V 2025 · Zeile 45

Anlage V Zeile 45: Summe der AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter

In Zeile 45 trägst du die Summe der Absetzungen für Abnutzung für Wirtschaftsgüter ein, die keine Gebäude sind. Die Einzelbeträge stehen in den Zeilen 42 bis 44.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Abzugsfähige WerbungskostenWerbungskosten › Summe160 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 45?

Zeile 45 ist die Summe der Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind. Dazu gehören vor allem bewegliche Wirtschaftsgüter wie Einbauküchen oder Möbel, die du mitvermietest.

Die Zeile steht im Abschnitt Werbungskosten und trägt die Kennzahl 160. Sie fasst die Beträge aus Zeile 42 (direkte Zuordnung) und den Zeilen 43 und 44 (verhältnismäßige Zuordnung) zusammen.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Summe muss mit den Einzelbeträgen aus den Zeilen 42 bis 44 übereinstimmen.

ELSTER prüft, ob die Summe rechnerisch zu den erklärten Einzelbeträgen passt. Weicht sie ab, erscheint eine Fehlermeldung. Auch wenn du Einzelbeträge angibst, aber die Summe fehlt, meldet ELSTER einen Fehler.

  • Summe aus allen AfA-Beträgen für Wirtschaftsgüter bilden, die keine Gebäude sind.
  • Einzelbeträge in den Zeilen 42 bis 44 aufführen.
  • Betrag ohne Cent eintragen.

Häufige Fehler

Oft wird die Summe vergessen, obwohl Einzelbeträge eingetragen sind. ELSTER weist dann darauf hin, dass die Summe der Werbungskosten fehlt.

Ein weiterer Fehler ist die Verwechslung mit der Gebäude-AfA. Zeile 45 betrifft nur Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind. Die Gebäude-AfA gehört in andere Zeilen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750198Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei der Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750199Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei der Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750200Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zur Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).

Zeile 45 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202545
202344
2019–202236
2016–201835

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 45 ein?

Die Summe der Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind. Das sind zum Beispiel Möbel oder Einbauküchen, die du für die Vermietung angeschafft hast.

Muss ich die Einzelbeträge auch angeben?

Ja, die Einzelbeträge gehören in die Zeilen 42 bis 44. Die Summe in Zeile 45 muss mit diesen Einzelbeträgen übereinstimmen.

Was passiert, wenn die Summe nicht stimmt?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn die angegebene Summe nicht mit der rechnerischen Summe der Einzelbeträge übereinstimmt. Korrigiere dann die Beträge.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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