Zum Inhalt springen
Anlage V 2025 · Zeile 6

Anlage V Zeile 6: Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid

Hier trägst du das Aktenzeichen aus dem Grundsteuermessbescheid ein, ohne Sonderzeichen. Es ordnet das Grundstück zu.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid (ohne Sonderzeichen) – bisher Einheitswert-Aktenzeichen –Allgemeine Angaben › Lage des Grundstücks / der Eigentumswohnung100 Text

Was gehört in Zeile 6?

In Zeile 6 trägst du das Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid ein. In der amtlichen Bezeichnung steht ergänzend „bisher Einheitswert-Aktenzeichen“. Das Feld hat die Kennzahl 100.

Das Aktenzeichen dient der Zuordnung des Grundstücks. Es steht im Grundsteuermessbescheid. Trage es ohne Sonderzeichen ein, also ohne Schrägstriche, Punkte oder Leerzeichen.

So füllst du die Zeile aus

Übernimm das Aktenzeichen genau so, wie es im Grundsteuermessbescheid steht, und lasse dabei alle Sonderzeichen weg.

Das Eingabefeld ist als Text ausgelegt. Die Prüfung von ELSTER erwartet ein Aktenzeichen mit 10 bis 17 Stellen: zuerst 3 Ziffern, danach 7 bis 14 Zeichen, die auch Buchstaben enthalten können. Der Wert 0 ist nicht zulässig.

Wenn für das Vermietungsobjekt kein solches Aktenzeichen vergeben wurde, bleibt die Zeile leer. ELSTER weist dann nur hin, dass kein Aktenzeichen eingetragen wurde.

  • Aktenzeichen aus dem Grundsteuermessbescheid übernehmen
  • Sonderzeichen weglassen
  • Bei bebauten Grundstücken: Einkünfte auf der Anlage V erklären, nicht auf der Anlage V-Sonstige

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist die Eingabe mit Sonderzeichen. Die Prüfung erwartet das Aktenzeichen ohne Schrägstriche und Punkte.

Ein weiterer Fehler: Du machst allgemeine Angaben zum Grundstück, gibst aber keine Einkünfte aus einem bebauten Grundstück an. Liegen nur Einkünfte aus einem unbebauten Grundstück vor, gehören diese auf die Anlage V-Sonstige.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100750001Auf der Anlage V wurde kein Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid (bisher Einheitswert-Aktenzeichen) eingetragen. Sofern für das Vermietungsobjekt ein solches Aktenzeichen vergeben wurde, tragen Sie dieses bitte in der Anlage V ein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 180250Das Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid (bisher Einheitswert-Aktenzeichen) auf der Anlage V ist 10 bis 17-stellig (3 numerische Zeichen gefolgt von 7 bis 14 alphanumerischen Zeichen) einzutragen, der Wert 0 ist nicht erlaubt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750109Bei den Einkünften aus einem bebauten Grundstück wurden allgemeine Angaben zum Grundstück getätigt, jedoch keine dazugehörigen Einkünfte aus dem bebauten Grundstück angegeben. Liegen ausschließlich Einkünfte aus einem unbebauten Grundstück vor, sind diese auf der Anlage V-Sonstige zu erklären (Anlage V).

Häufige Fragen

Wo finde ich das Aktenzeichen für Anlage V Zeile 6?

Im Grundsteuermessbescheid. Dort steht das Aktenzeichen, das du ohne Sonderzeichen in Zeile 6 einträgst.

Muss ich das Aktenzeichen in Zeile 6 ohne Sonderzeichen eintragen?

Ja. Die amtliche Bezeichnung verlangt das Aktenzeichen ohne Sonderzeichen. Schrägstriche, Punkte und Leerzeichen lässt du weg.

Was passiert, wenn ich Zeile 6 leer lasse?

ELSTER gibt einen Hinweis aus, dass kein Aktenzeichen eingetragen wurde. Wenn für das Objekt kein Aktenzeichen vergeben wurde, bleibt die Zeile leer.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.