Anlage V Zeile 52: Renten und dauernde Lasten bei Vermietung
Trage hier die im Jahr 2025 gezahlten Renten und dauernden Lasten ein, die mit dem vermieteten Grundstück zusammenhängen. Die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten gehört in Zeile 54.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| EinzelangabenWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Text |
| WerbungskostenWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 52?
So füllst du die Zeile aus
Bezeichnung der Rente oder dauernden Last angeben Abzugsfähigen Betrag in Euro ohne Cent eintragen Summe mit Zeile 54 abgleichen
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750216Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den Renten / dauernden Lasten die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750217Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den Renten / dauernden Lasten Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750213Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Bezeichnung der Renten / dauernden Lasten und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750218Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den Renten / dauernden Lasten nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).
Zeile 52 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 52 |
| 2023 | 51 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 52 ein?
Muss ich die Summe der Werbungskosten in Zeile 52 angeben?
Was passiert, wenn die Einzelbeträge nicht zur Summe in Zeile 54 passen?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
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