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Anlage V 2025 · Zeile 36

Anlage V Zeile 36: Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG – direkte Zuordnung

In Zeile 36 machst du Angaben zur Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen nach § 7b EStG, wenn die Aufwendungen vollständig zur Vermietung gehören. Du wählst „wie Vorjahr“ oder „laut Erläuterung“ und trägst den Betrag ein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Absetzung für Abnutzung wie Vorjahr / laut ErläuterungWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Auswahl
  • 1 = wie Vorjahr
  • 2 = laut Erläuterung
ErläuterungWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Text
WerbungskostenWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 36?

Zeile 36 ist für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG bestimmt. Die normale Gebäude-AfA gehört nicht hierher, sondern in die Zeilen 33 bis 35.

Die Sonderabschreibung gibt es für neue Mietwohnungen. Du kannst sie im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei folgenden Jahren mit bis zu 5 % jährlich zusätzlich zur normalen AfA ansetzen.

„Durch direkte Zuordnung ermittelt“ bedeutet: Die Aufwendungen gehören vollständig zur Vermietung. Sind sie nur teilweise Werbungskosten, zum Beispiel weil du einen Teil des Gebäudes selbst nutzt, nutzt du Zeile 37.

Voraussetzungen

Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 oder zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 30. September 2029 gestellt worden sein. Die Wohnung muss im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den neun folgenden Jahren entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet werden.

  • Baukosten höchstens 3.000 Euro je m² Wohnfläche (Bauantrag 2018 bis 2021) oder 5.200 Euro je m² (Bauantrag ab 2023)
  • Bemessungsgrundlage höchstens 2.000 Euro beziehungsweise 4.000 Euro je m² Wohnfläche
  • Bei Bauantrag ab 2023: Gebäude im Standard Effizienzhaus 40 mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
  • Keine Sonderabschreibung bei Vermietung zur vorübergehenden Beherbergung

So füllst du die Zeile aus

Wähle 1 = wie Vorjahr, wenn du die Sonderabschreibung unverändert fortführst. Wähle 2 = laut Erläuterung, wenn du sie erstmals ansetzt oder sich etwas geändert hat, und erkläre die Berechnung im Erläuterungsfeld.

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Summe aus den Zeilen 36 und 37 gehört in Zeile 38.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du einen Betrag einträgst, aber nicht angibst, ob die Sonderabschreibung wie im Vorjahr oder laut Erläuterung ermittelt wurde.

Ein Fehler entsteht auch, wenn Einzelbeträge und die Summe in Zeile 38 nicht zusammenpassen oder eine Angabe fehlt.

Hast du eine Erläuterung eingetragen, musst du auch „laut Erläuterung“ auswählen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750180Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750181Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750182Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750174Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG angegeben, es wurde jedoch nicht angegeben, wie der Absetzungsbetrag ermittelt wurde (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750175Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG wurde im zugehörigen Erläuterungsfeld erläutert. Es wurde jedoch nicht angegeben, dass die Sonderabschreibung laut Erläuterung vorgenommen wurde (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 36 ein?

Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG, wenn die Aufwendungen vollständig zur Vermietung gehören. Du wählst „wie Vorjahr“ oder „laut Erläuterung“ und trägst den Betrag ein.

Wie hoch ist die Sonderabschreibung nach § 7b EStG?

Bis zu 5 % der Bemessungsgrundlage pro Jahr, im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei folgenden Jahren. Sie kommt zur normalen AfA hinzu.

Gehört die normale Gebäude-AfA in Zeile 36?

Nein. Die normale AfA für Gebäude trägst du in die Zeilen 33 bis 35 ein.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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