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Anlage V 2025 · Zeile 49

Anlage V Zeile 49: Geldbeschaffungskosten bei Vermietung und Verpachtung

In Zeile 49 trägst du Geldbeschaffungskosten ein, also Kosten für die Beschaffung eines Darlehens. Die Einzelbeträge ergeben zusammen die abzugsfähigen Werbungskosten.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
EinzelangabenWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Text
WerbungskostenWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 49?

Zeile 49 ist für Geldbeschaffungskosten bestimmt. Das sind Aufwendungen, die dir durch die Beschaffung eines Darlehens entstehen, zum Beispiel Schätz-, Notar- und Grundbuchgebühren. Ein Darlehensabgeld (Damnum, Disagio) zählt dagegen zu den Schuldzinsen in den Zeilen 46 bis 48.

Die Zeile gehört zum Abschnitt Werbungskosten und wird durch direkte Zuordnung ermittelt. Du gibst hier die Einzelangaben und den Betrag der abzugsfähigen Werbungskosten an.

So füllst du die Zeile aus

Trage bei Einzelangaben die Bezeichnung der Geldbeschaffungskosten ein. Gib den Betrag in Euro ohne Cent an.

Die ELSTER-Prüfregeln verlangen, dass Bezeichnung und Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten gemeinsam angegeben werden. Die Summe der Einzelbeträge muss mit der angegebenen Summe übereinstimmen.

Die Summe der Geldbeschaffungskosten steht in Zeile 51. Bei verbilligter Vermietung trägst du die Geldbeschaffungskosten in voller Höhe ein. Die Kürzung nimmst du ausschließlich in Zeile 87 oder 88 vor.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750210Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den Geldbeschaffungskosten die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750211Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den Geldbeschaffungskosten Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750207Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Bezeichnung der Geldbeschaffungskosten und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750212Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den Geldbeschaffungskosten nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).

Zeile 49 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202549
202348

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 49 ein?

Trage dort Geldbeschaffungskosten ein, also Aufwendungen für die Beschaffung eines Darlehens. Gib die Bezeichnung und den Betrag der abzugsfähigen Werbungskosten an.

Kann ich in Zeile 49 sonstige Werbungskosten eintragen?

Nein, Zeile 49 ist nach den amtlichen Angaben und den ELSTER-Prüfregeln für Geldbeschaffungskosten vorgesehen. Sonstige Werbungskosten gehören in andere Zeilen.

Was passiert, wenn die Summe der Einzelbeträge nicht stimmt?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Die Summe der erklärten Einzelbeträge muss mit der angegebenen Summe übereinstimmen.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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