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Anlage V 2025 · Zeile 63

Anlage V Zeile 63: Verteilter Erhaltungsaufwand aus 2021 – Summe

In Zeile 63 trägst du die Summe der 2025 abzugsfähigen Anteile aus Erhaltungsaufwendungen von 2021 ein, die du nach §§ 11a, 11b EStG oder § 82b EStDV verteilst. Die Einzelbeträge stehen in den Zeilen 61 und 62.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Abzugsfähige WerbungskostenWerbungskosten › Summe139 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 63?

Zeile 63 ist die Summenzeile für den Anteil der Erhaltungsaufwendungen aus 2021, der 2025 abzuziehen ist. Solche größeren Erhaltungsaufwendungen kannst du nach §§ 11a, 11b EStG oder § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilen, statt sie sofort voll abzuziehen.

Die Zeile ist nicht die Gesamtsumme aller Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung. Diese Gesamtsumme wird erst in Zeile 83 gebildet. Zeile 63 erfasst nur einen bestimmten Teil der Werbungskosten.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Er ergibt sich aus den Beträgen in Zeile 61 (direkte Zuordnung) und Zeile 62 (verhältnismäßige Zuordnung).

ELSTER prüft, ob die Summe der Werbungskosten mit den erklärten Einzelbeträgen übereinstimmt. Wenn du Einzelbeträge angibst, musst du auch die Summe erklären. Umgekehrt darfst du keine Summe angeben, ohne die Einzelbeträge zu erklären.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750226Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750227Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750228Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).

Zeile 63 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202563
202362
2020–202243
201944
2016–201842

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 63 ein?

Die Summe der 2025 abzugsfähigen Anteile aus Erhaltungsaufwendungen von 2021, die nach §§ 11a, 11b EStG oder § 82b EStDV verteilt werden. Die Einzelbeträge stehen in den Zeilen 61 und 62.

Ist Zeile 63 die Gesamtsumme aller Werbungskosten?

Nein. Die Gesamtsumme aller Werbungskosten steht in Zeile 83. Zeile 63 erfasst nur den 2025 abzuziehenden Anteil der verteilten Erhaltungsaufwendungen aus 2021.

Was passiert, wenn die Summe in Zeile 63 nicht mit den Einzelbeträgen übereinstimmt?

ELSTER meldet einen Fehler. Die angegebene Summe muss mit der rechnerischen Summe der erklärten Einzelbeträge übereinstimmen.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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