Anlage V Zeile 28: Erstattete Umsatzsteuer aus Vermietung
Trage hier die Umsatzsteuer ein, die das Finanzamt dir für die Vermietung erstattet oder mit anderen Steuern verrechnet hat. Maßgeblich ist, was dir das Finanzamt im Jahr 2025 erstattet oder verrechnet hat.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Vom Finanzamt erstattete und ggf. verrechnete UmsatzsteuerEinnahmen › Sonstige Einnahmen | 110 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 28?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100700004Auf der Anlage V wurden Einzelbeträge zu den Einnahmen bei Einkünften aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Einnahmen wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100700001Die angegebene Summe der Einnahmen bei den Einkünften aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Anlage V).
Zeile 28 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2023–2025 | 28 |
| 2016–2022 | 18 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 28 ein?
Muss ich die erstattete Umsatzsteuer als Einnahme angeben?
Was ist der Unterschied zwischen Zeile 27 und Zeile 28?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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