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Anlage V 2025 · Zeile 29

Anlage V Zeile 29: Öffentliche Zuschüsse und sonstige Einnahmen bei Vermietung

Trage hier öffentliche Zuschüsse, Aufwendungszuschüsse, Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und ähnliche Einnahmen ein, die du im Jahr erhalten hast.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Öffentliche Zuschüsse nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder zu Erhaltungsaufwendungen, Aufwendungszuschüsse, Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und sonstige Einnahmen– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 29?

In Zeile 29 erfasst du Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, die nicht schon in den Zeilen 15 bis 28 stehen. Dazu gehören öffentliche Zuschüsse nach dem Wohnraumförderungsgesetz, Zuschüsse zu Erhaltungsaufwendungen, Aufwendungszuschüsse, Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und sonstige Einnahmen.

Die Zuschüsse gibst du in dem Jahr an, in dem du sie erhalten hast. Zuschüsse, die du als Gegenleistung für eine Mietpreisbindung oder für die Nutzung durch einen bestimmten Personenkreis bekommst, kannst du auf die Jahre des Bindungszeitraums verteilen. Dafür brauchst du eine gesonderte Aufstellung.

Guthabenzinsen aus Bausparverträgen gehören nur dann zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Bausparvertrag in engem Zusammenhang mit der Anschaffung, Herstellung oder Erhaltung des Gebäudes steht, auf das sich die Anlage V bezieht.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag der Einnahmen in Zeile 29 ein. In Zeile 30 gibst du an, welcher Teil davon auf eigengenutzte oder unentgeltlich an Dritte überlassene Wohnungen laut Zeile 12 entfällt. Das Ergebnis trägst du in Zeile 31 ein.

Wenn du Zeile 29 und / oder Zeile 30 ausfüllst, musst du auch das Ergebnis in Zeile 31 eintragen. ELSTER prüft, ob Zeile 31 rechnerisch Zeile 29 abzüglich Zeile 30 entspricht.

  • Zuschüsse zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehören nicht in Zeile 29, sondern in Zeile 89.
  • Zuschüsse, die du für eine Mietpreisbindung erhältst, kannst du auf den Bindungszeitraum verteilen.
  • Guthabenzinsen aus Bausparverträgen ohne Zusammenhang zum Gebäude sind keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Häufige Fehler

Oft werden Zuschüsse zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten versehentlich in Zeile 29 eingetragen. Sie gehören in Zeile 89 und mindern die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.

Ein weiterer Fehler ist, den Anteil für eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen nicht abzuziehen. Dieser Anteil gehört in Zeile 30 und mindert den Betrag in Zeile 31.

Musst du einen Zuschuss zurückzahlen, den du als Einnahme erfasst hattest, kannst du den Betrag im Jahr der Rückzahlung als Werbungskosten abziehen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 3152Der angegebene Betrag der Einnahmen aus öffentlichen Zuschüssen nach dem WoFG oder zu Erhaltungsaufwendungen, Aufwendungszuschüsse, Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und sonstige Einnahmen stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelwerten überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750002Bei den öffentlichen Zuschüssen nach dem WoFG oder zu Erhaltungsaufwendungen, Aufwendungszuschüssen, Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und sonstigen Einnahmen wurde der Gesamtbetrag und / oder der davon auf eigengenutzte oder unentgeltlich an Dritte überlassene Wohnungen entfallende Betrag angegeben, das Ergebnis der Berechnung fehlt jedoch (Anlage V).

Zeile 29 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202529
2016–202219

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 29 ein?

Trage dort öffentliche Zuschüsse nach dem Wohnraumförderungsgesetz, Zuschüsse zu Erhaltungsaufwendungen, Aufwendungszuschüsse, Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und sonstige Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ein, die du im Jahr erhalten hast.

Gehören Guthabenzinsen aus Bausparverträgen in Zeile 29?

Nur wenn der Bausparvertrag in engem Zusammenhang mit der Anschaffung, Herstellung oder Erhaltung des Gebäudes steht, auf das sich die Anlage V bezieht. Andere Bausparzinsen sind keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Was mache ich mit Zuschüssen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten?

Diese Zuschüsse gehören nicht in Zeile 29, sondern in Zeile 89. Sie mindern die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung des Gebäudes.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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