Anlage V Zeile 46: Schuldzinsen mit Einzelangabe zum Kreditinstitut
In Zeile 46 trägst du Schuldzinsen ein, die du für das vermietete Objekt bezahlt hast, ohne Tilgungsbeträge. Gib das Kreditinstitut und den Betrag ohne Cent an.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Einzelangaben (z. B. Kreditinstitut)Werbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Text |
| WerbungskostenWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 46?
So füllst du die Zeile aus
Bezeichnung: Name des Kreditinstituts Betrag: Schuldzinsen in Euro ohne Cent Einzelbeträge und Summe müssen zusammenpassen
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750204Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den Schuldzinsen die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750205Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den Schuldzinsen Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750206Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den Schuldzinsen nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750201Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden die Bezeichnung der Schuldzinsen und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).
Zeile 46 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 46 |
| 2023 | 45 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 46 ein?
Muss ich die Summe der Schuldzinsen angeben?
Kann ich in Zeile 46 auch andere Kosten wie Heizung oder Grundsteuer eintragen?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
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