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Anlage V 2025 · Zeile 46

Anlage V Zeile 46: Schuldzinsen mit Einzelangabe zum Kreditinstitut

In Zeile 46 trägst du Schuldzinsen ein, die du für das vermietete Objekt bezahlt hast, ohne Tilgungsbeträge. Gib das Kreditinstitut und den Betrag ohne Cent an.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Einzelangaben (z. B. Kreditinstitut)Werbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Text
WerbungskostenWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 46?

Zeile 46 ist für Schuldzinsen bestimmt, die im Zusammenhang mit dem vermieteten Grundstück stehen. Die amtliche Bezeichnung lautet „Einzelangaben (z. B. Kreditinstitut)“ und „Werbungskosten“. Du gibst also an, an welches Kreditinstitut du Zinsen gezahlt hast, und trägst den Betrag ein.

Der Betrag wird ohne Cent angegeben. Die Zeile gehört zum Abschnitt Werbungskosten und wird durch direkte Zuordnung ermittelt. Die Summe steht in Zeile 48. Kannst du Schuldzinsen nur anteilig als Werbungskosten ansetzen, nutzt du Zeile 47.

Tilgungsraten sind keine Schuldzinsen und gehören nicht hierher. Zu den Schuldzinsen zählen auch ein Darlehensabgeld (Damnum, Disagio) und zu zahlende Erbbauzinsen.

So füllst du die Zeile aus

Trage zuerst die Bezeichnung des Kreditinstituts ein. Danach folgt der Betrag der abzugsfähigen Werbungskosten in Euro ohne Cent.

Wenn du mehrere Kreditinstitute hast, trägst du jedes einzeln ein. Die Summe der Einzelbeträge muss mit dem angegebenen Gesamtbetrag in Zeile 48 übereinstimmen.

  • Bezeichnung: Name des Kreditinstituts
  • Betrag: Schuldzinsen in Euro ohne Cent
  • Einzelbeträge und Summe müssen zusammenpassen

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Einzelbeträge angibst, aber die Summe fehlt, oder wenn die Summe nicht mit den Einzelbeträgen übereinstimmt. Auch wenn du nur die Summe einträgst und die Einzelbeträge weglässt, erscheint eine Fehlermeldung.

Bei verbilligter Vermietung trägst du die Schuldzinsen in voller Höhe ein. Die Kürzung nimmst du ausschließlich in Zeile 87 oder 88 vor.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750204Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den Schuldzinsen die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750205Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den Schuldzinsen Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750206Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den Schuldzinsen nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750201Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden die Bezeichnung der Schuldzinsen und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).

Zeile 46 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202546
202345

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 46 ein?

Du trägst Schuldzinsen ein, die du für das vermietete Objekt gezahlt hast. Gib das Kreditinstitut und den Betrag in Euro ohne Cent an.

Muss ich die Summe der Schuldzinsen angeben?

Ja, die Summe der Einzelbeträge trägst du in Zeile 48 ein. Fehlt sie, meldet ELSTER einen Fehler.

Kann ich in Zeile 46 auch andere Kosten wie Heizung oder Grundsteuer eintragen?

Nein, Zeile 46 ist für Schuldzinsen mit Angabe des Kreditinstituts vorgesehen. Andere laufende Kosten gehören in andere Zeilen.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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