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Formular erklärt

Anlage V-FeWo: Ferienwohnungen und kurzfristige Vermietung

Ergänzende Anlage zur Anlage V für Ferienwohnungen und kurzfristige Vermietungen.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Mit der Anlage V-FeWo machst du Angaben zur Nutzung einer Ferienwohnung oder kurzfristig vermieteten Wohnung. Sie ergänzt die Anlage V, in der weiterhin Einnahmen und Werbungskosten stehen. Zu jeder Anlage V mit Ferienwohnung gehört eine eigene V-FeWo.

Wer muss es ausfüllen?

Die Anlage füllst du aus, wenn du eine Ferienwohnung vermietest oder Wohnraum kurzfristig über Buchungsportale anbietest. Bei zusammenveranlagten Ehegatten reicht eine gemeinsame Anlage je Ferienwohnung.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Allgemeine Angaben zur FerienwohnungHier stehen das Aktenzeichen aus dem Grundsteuermessbescheid, eine nähere Bezeichnung der Wohnung und ihre Wohnfläche. Lage, Kaufdatum und Wirtschafts-Identifikationsnummer trägst du in der zugehörigen Anlage V ein.Für die zugehörige Anlage V und die Abschreibung hältst du Kaufvertrag, Fertigstellungsdatum und den Grundsteuermessbescheid bereit.
Wohnfläche und AufteilungIn der V-FeWo steht nur die Wohnfläche der Ferienwohnung. Wie sich die Gesamtfläche auf Selbstnutzung, unentgeltliche Überlassung und Ferienwohnung verteilt, erfasst du in der Anlage V.Die Aufteilung der Flächen entscheidet später darüber, welcher Teil der Kosten abziehbar ist. Miss die Räume einmal sauber aus und notiere die Werte.
Vermietungstage, Selbstnutzung und LeerstandDie Anlage fragt, ob du die Wohnung selbst genutzt oder dir das vorbehalten hast und an wie vielen Tagen sie vermietet war, selbst genutzt wurde oder leer stand. Dazu kommen die ortsüblichen Vermietungstage.Führe die Belegungstage übers Jahr mit, etwa im Kalender oder direkt in der Buchungsplattform. Das erspart dir das Zusammensuchen im Frühjahr.
Vermittlung und LageTrage ein, ob du die Vermietung einem fremden Vermittler wie einem Reiseveranstalter übertragen und die Eigennutzung vertraglich ausgeschlossen hast. Gefragt wird auch, ob die Wohnung nahe deiner eigenen Wohnung liegt.Die Jahresabrechnungen der Portale sind wertvoll: Dort stehen Einnahmen, Provisionen und Reinigungsentgelte übersichtlich zusammen.
Einnahmen aus der VermietungDie Einnahmen trägst du in der zugehörigen Anlage V ein: Kaltmieten und Umlagen für Neben- und Betriebskosten getrennt, dazu Nachzahlungen und Erstattungen.Es gilt das Zuflussprinzip: Eine Miete zählt in dem Jahr, in dem sie auf deinem Konto eingeht. Prüfe deshalb auch Zahlungen vom Jahresanfang.
UmsatzsteuerVereinnahmte und vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer gehören ebenfalls in die Anlage V.Das betrifft vor allem die kurzfristige Beherbergung in Wohn- und Schlafräumen. Ob deine Vermietung umsatzsteuerpflichtig ist, klärst du am besten im Einzelfall mit Fachhilfe.
WerbungskostenSchuldzinsen, Abschreibung, Instandhaltung, Verwaltung und Versicherungen trägst du in der Anlage V ein. Anteilige Kosten ergeben sich aus Fläche und Nutzungszeit.Aufwendungen, die auf selbst genutzte oder unentgeltlich überlassene Anteile entfallen, kannst du nicht abziehen. Trenne die Belege von Anfang an danach.
Vermietung an AngehörigeMieten von Angehörigen und deren Umlagen trägst du in der Anlage V gesondert ein. Das Finanzamt prüft, ob das Mietverhältnis wie unter Fremden gestaltet ist.Bei verbilligter Überlassung wird die Höhe der Miete geprüft und der Werbungskostenabzug gegebenenfalls nur anteilig anerkannt. Dokumentiere Mietvertrag und Zahlungen lückenlos.
Abgrenzung: Anlage V, V-Sonstige und GewerbeÜbliche Sonderleistungen wie Bettwäsche oder Endreinigung sprechen für Vermietungseinkünfte. Bei Untervermietung selbst angemieteter Räume ist die Anlage V-Sonstige vorgesehen.Für jedes Objekt mit Ferienwohnung gibst du eine Anlage V und zusätzlich die Anlage V-FeWo ab. Bei hotelähnlichem Betrieb prüfe mit Fachhilfe, ob Gewinneinkünfte vorliegen.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Anlage V-FeWo 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 9 Zeilen. Zu 0 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Allgemeine Angaben
5 Aktenzeichen laut Grundsteuermessbescheid (ohne Sonderzeichen) – bisher Einheitswert-Aktenzeichen –
6 ggf. nähere Bezeichnung der Ferienwohnung / kurzfristigen Vermietung
7 Wohnfläche (in m²)
Angaben zur Nutzung
8 Wurde die Wohnung im Jahr 2025 auch selbst genutzt (hierzu zählt auch die unentgeltliche Überlassung an Dritte) und / oder war eine Selbstnutzung vorbehalten?
9 Tage der Selbstnutzung · Vermietungstage · Leerstandstage
Falls die Wohnung ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehalten wurde:
10 Ortsübliche Vermietungstage
11 Wurde die Vermietung einem nicht nahe stehenden Vermittler (z. B. überregionaler Reiseveranstalter, Kurverwaltung) übertragen und ist eine Eigennutzung vertraglich für das gesamte Jahr ausgeschlossen?
12 Befindet sich die Ferienwohnung in Ihrem ansonsten selbst genutzten Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder in unmittelbarer Nähe zur selbst genutzten Wohnung?
13 Befindet sich die Ferienwohnung in einem Ort, in dem sich eine oder weitere eigene Ferienwohnungen befinden, welche selbst genutzt wurden?

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Einkommensteuererklärung 2025.

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