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Anlage V 2025 · Zeile 27

Anlage V Zeile 27: Vereinnahmte Umsatzsteuer aus Vermietung

Trage hier die Umsatzsteuer ein, die du im Jahr 2025 von deinen Mietern zusätzlich zur Miete eingenommen hast. Der Betrag gehört zu deinen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Vereinnahmte UmsatzsteuerEinnahmen › Sonstige Einnahmen109 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 27?

In Zeile 27 trägst du die Umsatzsteuer ein, die du von deinen Mietern vereinnahmt hast. Das ist die Umsatzsteuer, die du zusammen mit der Miete eingenommen hast, weil deine Vermietung umsatzsteuerpflichtig ist.

Die vereinnahmte Umsatzsteuer gehört zu deinen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Sie erhöht damit den Betrag, der in die Summe der Einnahmen einfließt.

Die Umsatzsteuer, die du an das Finanzamt gezahlt oder mit dem Finanzamt verrechnet hast, trägst du nicht hier ein. Diese gehört zu den Werbungskosten.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Der Betrag kann auch negativ sein, wenn du Umsatzsteuer an Mieter zurückgezahlt hast.

Der Wert ergibt sich aus deinen vereinnahmten Umsatzsteuerbeträgen des Jahres 2025. Bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung hast du diese Beträge in deinen Rechnungen an die Mieter ausgewiesen.

ELSTER prüft, ob die Summe der Einnahmen mit den Einzelbeträgen übereinstimmt. Wenn du Einzelbeträge zu den Einnahmen angibst, musst du auch die Summe der Einnahmen erklären.

  • Betrag in Euro ohne Cent eintragen
  • Negative Beträge mit Minuszeichen eintragen
  • Nur die vereinnahmte Umsatzsteuer, nicht die ans Finanzamt gezahlte

Häufige Fehler

Verwechsle nicht die vereinnahmte Umsatzsteuer mit der Umsatzsteuer, die du ans Finanzamt gezahlt hast. Die gezahlte Umsatzsteuer gehört zu den Werbungskosten.

Wenn du die Summe der Einnahmen nicht erklärst, obwohl du Einzelbeträge angegeben hast, meldet ELSTER einen Fehler.

Achte darauf, dass die Summe der Einnahmen rechnerisch zu den erklärten Einzelbeträgen passt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100700004Auf der Anlage V wurden Einzelbeträge zu den Einnahmen bei Einkünften aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Einnahmen wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700001Die angegebene Summe der Einnahmen bei den Einkünften aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Anlage V).

Zeile 27 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202527
2016–202217

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 27 ein?

Die Umsatzsteuer, die du von deinen Mietern vereinnahmt hast. Sie gehört zu deinen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Wo trage ich die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer ein?

Die an das Finanzamt gezahlte und verrechnete Umsatzsteuer gehört zu den Werbungskosten. Sie wird nicht in Zeile 27 erfasst.

Kann der Betrag in Zeile 27 negativ sein?

Ja, wenn du Umsatzsteuer an Mieter zurückgezahlt hast, trägst du einen negativen Betrag mit Minuszeichen ein.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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