Anlage V Zeile 57: Gesamtbetrag der verteilten Erhaltungsaufwendungen
Hier trägst du den Gesamtbetrag der Erhaltungsaufwendungen ein, die du auf bis zu fünf Jahre verteilst. Der Wert ergibt sich aus den Einzelbeträgen, die du in den Feldern zu dieser Zeile angibst.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Gesamtbetrag in EURWerbungskosten › Einzelangaben | – | Betrag in Euro ohne Cent |
| BezeichnungWerbungskosten › Einzelangaben | – | Text |
| RechnungsausstellerWerbungskosten › Einzelangaben | – | Text |
| RechnungsdatumWerbungskosten › Einzelangaben | – | Datum (TT.MM.JJJJ) |
| Gesamtaufwand 2025 | 157 | Betrag in Euro ohne Cent |
| davon 2025 abzuziehenWerbungskosten › Gesamtaufwand 2025 | – | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 57?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 170402Bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen wurde der Gesamtbetrag angegeben, nicht jedoch die Werbungskosten (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 170403Bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen wurde der Gesamtaufwand angegeben, nicht jedoch die Werbungskosten (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750223Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke übersteigt der im Veranlagungszeitraum abzuziehende Aufwand den angegebenen Gesamtaufwand (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750154Bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen wurde die Summe der Aufwendungen (Gesamtaufwand) angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 180308Es wurden Einzelbeträge zum Gesamtaufwand zu Werbungskosten zum auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwand aus angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750098Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück übersteigen die als abzugsfähige Werbungskosten angegebenen Beträge den Gesamtbetrag für auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 180213Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zum Gesamtaufwand zu Werbungskosten zum auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwand aus stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750072Bei Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Bezeichnung der auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit) (Anlage V).
Zeile 57 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 57 |
| 2023 | 56 |
| 2019–2022 | 42 |
| 2016–2018 | 41 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 57 ein?
Was bedeutet Kennzahl 157 in der Anlage V?
Was mache ich, wenn ELSTER einen Fehler bei Zeile 57 meldet?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
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