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Anlage V 2025 · Zeile 57

Anlage V Zeile 57: Gesamtbetrag der verteilten Erhaltungsaufwendungen

Hier trägst du den Gesamtbetrag der Erhaltungsaufwendungen ein, die du auf bis zu fünf Jahre verteilst. Der Wert ergibt sich aus den Einzelbeträgen, die du in den Feldern zu dieser Zeile angibst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Gesamtbetrag in EURWerbungskosten › Einzelangaben– Betrag in Euro ohne Cent
BezeichnungWerbungskosten › Einzelangaben– Text
RechnungsausstellerWerbungskosten › Einzelangaben– Text
RechnungsdatumWerbungskosten › Einzelangaben– Datum (TT.MM.JJJJ)
Gesamtaufwand 2025157 Betrag in Euro ohne Cent
davon 2025 abzuziehenWerbungskosten › Gesamtaufwand 2025– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 57?

In Zeile 57 trägst du die Erhaltungsaufwendungen ein, die du auf bis zu fünf Jahre verteilst. Erhaltungsaufwendungen sind Kosten für die Instandhaltung oder Instandsetzung eines Gebäudes. Baumaßnahmen, die das Gebäude auf einen höheren Standard bringen, sind dagegen Herstellungs- oder Anschaffungskosten und keine Erhaltungsaufwendungen.

Die Kennzahl 157 gehört zum Gesamtaufwand 2025, also zur Summe der Einzelbeträge. Daneben trägst du ein, wie viel davon du 2025 abziehst. Beide Beträge werden in Euro ohne Cent eingetragen.

Zu dieser Zeile gehören auch die Bezeichnung, der Rechnungsaussteller und das Rechnungsdatum. Diese Angaben ordnest du dem jeweiligen Erhaltungsaufwand zu.

Größere Aufwendungen kannst du verteilen, wenn die Räume des Gebäudes, die zu Wohnzwecken dienen, mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmachen. Unabhängig von der Nutzung ist das auch bei Maßnahmen möglich, die auf einem Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot der Gemeinde beruhen, der Erhaltung eines Gebäudes von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung dienen oder Baudenkmale betreffen (§§ 11a, 11b EStG).

So füllst du die Zeile aus

Du gibst zuerst die Einzelbeträge der Erhaltungsaufwendungen an, die du verteilen willst. Danach trägst du in Zeile 57 die Summe dieser Einzelbeträge ein.

Im Feld „davon 2025 abzuziehen“ steht der Betrag, den du im Jahr 2025 tatsächlich als Werbungskosten abziehst. Dieser Betrag darf den Gesamtaufwand nicht übersteigen.

Die Bezeichnung, der Rechnungsaussteller und das Rechnungsdatum müssen zu den Einzelbeträgen passen. ELSTER prüft, ob die Summe der Einzelbeträge mit dem Gesamtbetrag übereinstimmt.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du den Gesamtbetrag angibst, aber die Werbungskosten für 2025 fehlen. Ebenso, wenn der abzuziehende Aufwand höher ist als der Gesamtaufwand.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du Einzelbeträge angibst, aber die Summe nicht erklärst, oder wenn die Summe der Einzelbeträge nicht mit dem Gesamtbetrag übereinstimmt.

Die Bezeichnung und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten müssen gemeinsam angegeben werden.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 170402Bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen wurde der Gesamtbetrag angegeben, nicht jedoch die Werbungskosten (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 170403Bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen wurde der Gesamtaufwand angegeben, nicht jedoch die Werbungskosten (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750223Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke übersteigt der im Veranlagungszeitraum abzuziehende Aufwand den angegebenen Gesamtaufwand (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750154Bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen wurde die Summe der Aufwendungen (Gesamtaufwand) angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 180308Es wurden Einzelbeträge zum Gesamtaufwand zu Werbungskosten zum auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwand aus angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750098Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück übersteigen die als abzugsfähige Werbungskosten angegebenen Beträge den Gesamtbetrag für auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 180213Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zum Gesamtaufwand zu Werbungskosten zum auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwand aus stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750072Bei Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Bezeichnung der auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit) (Anlage V).

Zeile 57 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202557
202356
2019–202242
2016–201841

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 57 ein?

Den Gesamtbetrag der Erhaltungsaufwendungen, die du auf bis zu fünf Jahre verteilst. Der Betrag ergibt sich aus den Einzelbeträgen, die du zu dieser Zeile angibst.

Was bedeutet Kennzahl 157 in der Anlage V?

Kennzahl 157 steht für den Gesamtaufwand 2025 der verteilten Erhaltungsaufwendungen in Zeile 57. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen.

Was mache ich, wenn ELSTER einen Fehler bei Zeile 57 meldet?

Prüfe, ob du den Gesamtaufwand und den 2025 abzuziehenden Betrag angegeben hast. Achte darauf, dass die Summe der Einzelbeträge mit dem Gesamtbetrag übereinstimmt.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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