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Anlage V 2025 · Zeile 51

Anlage V Zeile 51: Abzugsfähige Geldbeschaffungskosten (Summe)

In Zeile 51 trägst du die Summe der abzugsfähigen Geldbeschaffungskosten ein. Die Einzelbeträge stehen in den Zeilen 49 und 50.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Abzugsfähige WerbungskostenWerbungskosten › Summe134 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 51?

Zeile 51 ist die Summenzeile für Geldbeschaffungskosten, zum Beispiel Schätz-, Notar- und Grundbuchgebühren für ein Darlehen. Sie fasst die Beträge aus Zeile 49 (direkte Zuordnung) und Zeile 50 (verhältnismäßige Zuordnung) zusammen.

Die Summe in Zeile 51 muss mit der Summe der Einzelbeträge aus den Zeilen 49 und 50 übereinstimmen. Wenn du Einzelbeträge einträgst, musst du auch die Summe in Zeile 51 erklären.

So füllst du die Zeile aus

Trage in Zeile 51 den Gesamtbetrag der abzugsfähigen Werbungskosten ein, der sich aus den Einzelbeträgen in den Zeilen 49 und 50 ergibt. Der Betrag wird in Euro ohne Cent angegeben.

Die Kennzahl für Zeile 51 lautet 134. Achte darauf, dass die Summe rechnerisch mit den erklärten Einzelbeträgen übereinstimmt.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Einzelbeträge in den Zeilen 49 und 50 angibst, aber die Summe in Zeile 51 nicht erklärst.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn die angegebene Summe in Zeile 51 nicht mit der rechnerischen Summe der Einzelbeträge übereinstimmt.

  • Einzelbeträge ohne Summe: Die Summe in Zeile 51 fehlt.
  • Summe stimmt nicht: Die angegebene Summe weicht von der Addition der Einzelbeträge ab.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750210Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den Geldbeschaffungskosten die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750211Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den Geldbeschaffungskosten Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750212Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den Geldbeschaffungskosten nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).

Zeile 51 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202551
202350
2019–202238
2016–201837

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 51 ein?

Die Summe der abzugsfähigen Geldbeschaffungskosten aus den Zeilen 49 und 50. Der Betrag muss mit den dort angegebenen Einzelbeträgen übereinstimmen.

Muss ich in Zeile 51 immer etwas eintragen?

Nur wenn du in den Zeilen 49 und 50 Einzelbeträge zu Werbungskosten angibst. Ohne Einzelbeträge bleibt die Zeile leer.

Was passiert, wenn die Summe in Zeile 51 nicht stimmt?

ELSTER gibt eine Fehlermeldung aus, weil die Summe nicht mit den erklärten Einzelbeträgen übereinstimmt. Korrigiere dann die Summe oder die Einzelbeträge.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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