Anlage V Zeile 51: Abzugsfähige Geldbeschaffungskosten (Summe)
In Zeile 51 trägst du die Summe der abzugsfähigen Geldbeschaffungskosten ein. Die Einzelbeträge stehen in den Zeilen 49 und 50.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Abzugsfähige WerbungskostenWerbungskosten › Summe | 134 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 51?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Einzelbeträge ohne Summe: Die Summe in Zeile 51 fehlt. Summe stimmt nicht: Die angegebene Summe weicht von der Addition der Einzelbeträge ab.
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750210Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den Geldbeschaffungskosten die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750211Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den Geldbeschaffungskosten Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750212Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den Geldbeschaffungskosten nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
Zeile 51 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 51 |
| 2023 | 50 |
| 2019–2022 | 38 |
| 2016–2018 | 37 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 51 ein?
Muss ich in Zeile 51 immer etwas eintragen?
Was passiert, wenn die Summe in Zeile 51 nicht stimmt?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
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