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Anlage V 2025 · Zeile 80

Anlage V Zeile 80: Sonstige Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

In Zeile 80 trägst du sonstige Werbungskosten ein, die in keine speziellere Zeile passen und vollständig zur Vermietung gehören. Zu jedem Posten gibst du Bezeichnung und Betrag an.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
EinzelangabenWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Text
GesamtbetragWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 80?

Zeile 80 ist für sonstige Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung vorgesehen, die vollständig zur Vermietung gehören. Das sind Kosten, die du keiner der Zeilen 33 bis 79 zuordnen kannst, also weder AfA noch Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, umgelegten oder nicht umgelegten Kosten.

Beispiele sind Beiträge zum Haus- und Grundbesitzerverein, Fachliteratur zum Mietrecht, Kosten für Wohnungsanzeigen oder Rechtsanwalts- und Gerichtskosten aus einem Streit mit dem Mieter. Auch Wirtschaftsgüter bis 800 € ohne Umsatzsteuer, die du im Jahr der Anschaffung voll absetzt, gehören in die Zeilen 80 bis 82. Sind die Kosten nur teilweise Werbungskosten, nutzt du Zeile 81.

So füllst du die Zeile aus

Trage zu jedem Posten eine Bezeichnung und den Betrag ein. Die Bezeichnung und der Betrag müssen immer gemeinsam angegeben werden. Die Summe aus den Zeilen 80 und 81 trägst du in Zeile 82 ein.

Der Betrag kann auch negativ sein, zum Beispiel wenn Erstattungen oder Rückzahlungen die Kosten übersteigen. Achte darauf, dass die Summe in Zeile 82 zu den Einzelangaben in den Zeilen 80 und 81 passt.

  • Bezeichnung und Betrag gehören zusammen.
  • Die Summe in Zeile 82 muss zu den Einzelangaben passen.
  • Der Betrag darf negativ sein.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, in Zeile 82 eine Summe einzutragen, ohne in Zeile 80 oder 81 Einzelangaben zu machen. Umgekehrt musst du bei Einzelangaben auch die Summe in Zeile 82 erklären.

Die Kürzung wegen verbilligter Vermietung gehört nicht hierher. Dafür nutzt du entweder Zeile 87 oder Zeile 88.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750259Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den sonstigen Kosten die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750260Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den sonstigen Kosten Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750256Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Bezeichnung der sonstigen Kosten und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750261Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den umgelegten Kosten nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).

Zeile 80 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202580
202379

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 80 ein?

Sonstige Werbungskosten, die du keiner anderen Zeile zuordnen kannst, zum Beispiel Beiträge zum Haus- und Grundbesitzerverein oder Fachliteratur. Gib zu jedem Posten eine Bezeichnung und den Betrag an und bilde die Summe.

Muss ich in Zeile 80 Einzelbeträge angeben?

Ja. Bezeichnung und Betrag müssen gemeinsam angegeben werden. Die Summe gehört zusätzlich in Zeile 82.

Kann der Gesamtbetrag in Zeile 80 negativ sein?

Ja, der Gesamtbetrag kann negativ sein, zum Beispiel wenn Erstattungen oder Rückzahlungen die Werbungskosten übersteigen.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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