Anlage V Zeile 54: Renten und dauernde Lasten – Summe
In Zeile 54 trägst du die Summe der abzugsfähigen Renten und dauernden Lasten ein. Die Einzelbeträge stehen in den Zeilen 52 und 53.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Abzugsfähige WerbungskostenWerbungskosten › Summe | 135 | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 54?
So füllst du die Zeile aus
Einzelbeträge in den Zeilen 52 und 53 eintragen. Die Summe dieser Beträge in Zeile 54 eintragen. Betrag in Euro ohne Cent angeben.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750216Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den Renten / dauernden Lasten die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750217Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den Renten / dauernden Lasten Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750218Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den Renten / dauernden Lasten nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
Zeile 54 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 54 |
| 2023 | 53 |
| 2019–2022 | 39 |
| 2016–2018 | 38 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 54 ein?
Muss ich die Einzelbeträge angeben?
Was passiert, wenn die Summe nicht stimmt?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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