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Anlage V 2025 · Zeile 54

Anlage V Zeile 54: Renten und dauernde Lasten – Summe

In Zeile 54 trägst du die Summe der abzugsfähigen Renten und dauernden Lasten ein. Die Einzelbeträge stehen in den Zeilen 52 und 53.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Abzugsfähige WerbungskostenWerbungskosten › Summe135 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 54?

Zeile 54 ist die Summenzeile für Renten und dauernde Lasten. Sie fasst die Beträge aus Zeile 52 (direkte Zuordnung) und Zeile 53 (verhältnismäßige Zuordnung) zusammen.

Renten und dauernde Lasten sind wiederkehrende Zahlungen, die mit dem vermieteten Grundstück zusammenhängen.

So füllst du die Zeile aus

Trage in Zeile 54 die Summe der Einzelbeträge aus den Zeilen 52 und 53 ein. Der Betrag wird in Euro ohne Cent angegeben.

ELSTER prüft, ob die Summe mit den erklärten Einzelbeträgen übereinstimmt. Wenn du Einzelbeträge angibst, musst du auch die Summe eintragen – und umgekehrt.

  • Einzelbeträge in den Zeilen 52 und 53 eintragen.
  • Die Summe dieser Beträge in Zeile 54 eintragen.
  • Betrag in Euro ohne Cent angeben.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass die Summe in Zeile 54 nicht mit der rechnerischen Summe der Einzelbeträge aus den Zeilen 52 und 53 übereinstimmt. ELSTER meldet dann einen Fehler.

Ein weiterer Fehler: Du trägst die Summe ein, vergisst aber die Einzelbeträge in den Zeilen 52 und 53. Auch das führt zu einer Fehlermeldung.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750216Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den Renten / dauernden Lasten die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750217Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den Renten / dauernden Lasten Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750218Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den Renten / dauernden Lasten nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).

Zeile 54 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202554
202353
2019–202239
2016–201838

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 54 ein?

Die Summe der abzugsfähigen Renten und dauernden Lasten. Die Einzelbeträge stehen in den Zeilen 52 und 53.

Muss ich die Einzelbeträge angeben?

Ja. Die Einzelbeträge gehören in die Zeilen 52 und 53, die Summe in Zeile 54.

Was passiert, wenn die Summe nicht stimmt?

ELSTER prüft die Summe gegen die Einzelbeträge. Stimmt sie nicht überein, bekommst du eine Fehlermeldung und musst die Angaben korrigieren.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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