Anlage V Zeile 78: Summe der nicht umgelegten Kosten
In Zeile 78 trägst du die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten für nicht umgelegte Kosten ein, zum Beispiel Verwaltungskosten oder Kontoführungsgebühren. Die Einzelbeträge stehen in den Zeilen 76 und 77.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Abzugsfähige WerbungskostenWerbungskosten › Summe | 148 | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 78?
So füllst du die Zeile aus
Einzelbeträge in Zeilen 76 und 77 eintragen Summe bilden Summe in Zeile 78 eintragen
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750253Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den nicht umgelegten Kosten die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750254Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den nicht umgelegten Kosten Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750255Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den umgelegten Kosten nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
Zeile 78 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 78 |
| 2023 | 77 |
| 2020–2022 | 48 |
| 2019 | 49 |
| 2016–2018 | 47 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 78 ein?
Muss die Summe in Zeile 78 mit den Einzelbeträgen übereinstimmen?
Was passiert, wenn ich Zeile 78 leer lasse, obwohl ich Einzelbeträge in den Zeilen 76 und 77 habe?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
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