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Anlage V 2025 · Zeile 66

Anlage V Zeile 66: Verteilter Erhaltungsaufwand aus 2022 – Summe (Kz 140)

In Zeile 66 trägst du die Summe der 2025 abzugsfähigen Anteile aus Erhaltungsaufwendungen von 2022 ein. Die Einzelbeträge stehen in den Zeilen 64 und 65.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Abzugsfähige WerbungskostenWerbungskosten › Summe140 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 66?

Zeile 66 ist die Position „Abzugsfähige Werbungskosten“ mit der Kennzahl 140. Sie gehört zum Abschnitt Werbungskosten und steht im Block Summe.

Die Zeile betrifft nur Erhaltungsaufwendungen aus 2022, die du nach §§ 11a, 11b EStG oder § 82b EStDV auf mehrere Jahre verteilst. Sie fasst den 2025 abzuziehenden Anteil aus Zeile 64 (direkte Zuordnung) und Zeile 65 (verhältnismäßige Zuordnung) zusammen.

Die Zeile ist keine Summenzeile für alle Werbungskosten. Die Gesamtsumme der Werbungskosten steht in Zeile 83.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Der Wert ergibt sich aus den Beträgen in den Zeilen 64 und 65.

ELSTER prüft, ob die Summe der Einzelbeträge mit dem Betrag in Zeile 66 übereinstimmt. Wenn du Einzelbeträge angibst, musst du auch die Summe in Zeile 66 erklären.

Gibst du die Summe in Zeile 66 an, musst du auch die Einzelbeträge in den Zeilen 64 und 65 angeben. Umgekehrt musst du bei Einzelbeträgen auch die Summe erklären.

Häufige Fehler

Die Zeile wird oft mit der Gesamtsumme der Werbungskosten verwechselt. Die Gesamtsumme gehört in Zeile 83.

Ein weiterer Fehler ist, die Summe der Einzelbeträge nicht mit dem Betrag in Zeile 66 abzustimmen.

  • Einzelbeträge angegeben, aber die Summe in Zeile 66 fehlt.
  • Summe in Zeile 66 angegeben, aber die Einzelbeträge fehlen.
  • Die Summe in Zeile 66 stimmt nicht mit den erklärten Einzelbeträgen überein.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750231Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750232Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750233Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).

Zeile 66 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202566
202365
2020–202244
201945
2016–201843

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 66 ein?

Die Summe der 2025 abzugsfähigen Anteile aus Erhaltungsaufwendungen von 2022, die du verteilst. Die Einzelbeträge stehen in den Zeilen 64 und 65.

Ist Zeile 66 die Summe aller Werbungskosten?

Nein. Zeile 66 ist eine einzelne Werbungskostenposition. Die Summe aller Werbungskosten steht in Zeile 83.

Was prüft ELSTER bei Zeile 66?

ELSTER prüft, ob die Summe der erklärten Einzelbeträge mit dem Betrag in Zeile 66 übereinstimmt. Bei Erhaltungsaufwendungen nach §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV müssen Einzelbeträge und Summe zusammenpassen.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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