Anlage V Zeile 64: Verteilter Erhaltungsaufwand aus 2022: direkt zugeordneter Anteil
In Zeile 64 trägst du den 2025 abziehbaren Anteil der Erhaltungsaufwendungen aus 2022 ein, die du auf mehrere Jahre verteilst und dem Objekt direkt zuordnen kannst.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| GesamtbetragWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 64?
So füllst du die Zeile aus
Zeile 64: direkt zugeordneter Jahresanteil aus 2022 Zeile 65: verhältnismäßig zugeordneter Jahresanteil aus 2022 Zeile 66: abzugsfähige Werbungskosten aus 2022 (Kennzahl 140)
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750231Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750232Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750233Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den Erhaltungsaufwendungen nach den §§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV aus dem Jahr nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).
Zeile 64 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 64 |
| 2023 | 63 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 64 ein?
Ist Zeile 64 die Summe aller Werbungskosten?
Muss ich Zeile 64 ausfüllen, wenn ich 2022 keinen Erhaltungsaufwand verteilt habe?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
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