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Anlage V 2025 · Zeile 48

Anlage V Zeile 48: Abzugsfähige Werbungskosten bei Schuldzinsen

In Zeile 48 trägst du die Summe der abzugsfähigen Schuldzinsen ein. Die Einzelbeträge stehen in den Zeilen 46 und 47.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Abzugsfähige WerbungskostenWerbungskosten › Summe133 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 48?

Zeile 48 ist die Summenzeile für die abzugsfähigen Schuldzinsen (ohne Tilgungsbeträge). Sie fasst die Beträge aus Zeile 46 (direkte Zuordnung) und Zeile 47 (verhältnismäßige Zuordnung) zusammen.

Die Zeile gehört zum Abschnitt Werbungskosten. Sie steht im Block Summe und trägt die Kennzahl 133.

So füllst du die Zeile aus

Trage zuerst die Einzelbeträge in den Zeilen 46 und 47 ein. Die Summe dieser Beträge trägst du dann in Zeile 48 ein.

ELSTER prüft, ob die Summe in Zeile 48 mit der Summe der Einzelbeträge übereinstimmt. Weicht sie ab, meldet das Programm einen Fehler.

Wenn du Einzelbeträge in Zeilen 46 und 47 angibst, aber Zeile 48 leer lässt, meldet ELSTER ebenfalls einen Fehler.

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, dass die Summe in Zeile 48 nicht mit den Einzelbeträgen in Zeilen 46 und 47 übereinstimmt.

Ein weiterer Fehler: Du trägst die Summe in Zeile 48 ein, vergisst aber die Einzelbeträge in Zeilen 46 und 47.

  • Summe in Zeile 48 stimmt nicht mit den Einzelbeträgen überein.
  • Einzelbeträge fehlen, obwohl die Summe eingetragen ist.
  • Summe fehlt, obwohl Einzelbeträge vorhanden sind.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750204Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den Schuldzinsen die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750205Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den Schuldzinsen Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750206Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den Schuldzinsen nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).

Zeile 48 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202548
202347
2019–202237
2016–201836

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 48 ein?

Die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten, die zu den Schuldzinsen gehören. Die Einzelbeträge stehen in den Zeilen 46 und 47.

Wo stehen die Einzelbeträge für Zeile 48?

In den Zeilen 46 und 47 der Anlage V. Dort trägst du die einzelnen Beträge ein, die du in Zeile 48 zusammenfasst.

Was prüft ELSTER bei Zeile 48?

ELSTER prüft, ob die Summe in Zeile 48 mit der Summe der Einzelbeträge in Zeilen 46 und 47 übereinstimmt. Bei Abweichungen oder fehlenden Angaben meldet das Programm einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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