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Anlage V 2025 · Zeile 85

Anlage V Zeile 85: Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte

Zeile 85 der Anlage V 2025 heißt im amtlichen Vordruck „Überschuss (Einnahmen laut Zeile 32 abzüglich Werbungskosten laut Zeile 83) – negativen Betrag mit vorangestelltem Minuszeichen eintragen –“. Hier steht, was in die Felder gehört, welche Prüfungen ELSTER macht und in welcher Zeile die Angabe in früheren Jahren stand.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Überschuss (Einnahmen laut Zeile 32 abzüglich Werbungskosten laut Zeile 83) – negativen Betrag mit vorangestelltem Minuszeichen eintragen –Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 2619Der Überschuss auf der Anlage V entspricht nicht dem angegebenen Anteil beziehungsweise der Summe der angegebenen Anteile am Überschuss (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 3162Auf der Anlage V wurde bei den Einkünften aus dem bebauten Grundstück die Summe der Einnahmen und / oder die Summe der Werbungskosten erklärt, der Überschuss wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 2613Es wurde der Überschuss der Anlage V angegeben, es wurde jedoch keine Zurechnung des Überschusses zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A und / oder Ehefrau / Person B angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 2614Es wurde eine Zurechnung des Überschusses zur steuerpflichtigen Person / Ehemann / Person A und / oder Ehefrau / Person B angegeben, der Überschuss der Anlage V wurde jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 3153Der angegebene Überschuss bei den Einkünften aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus der erklärten Summe der Einnahmen abzüglich der erklärten Summe der Werbungskosten überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750109Bei den Einkünften aus einem bebauten Grundstück wurden allgemeine Angaben zum Grundstück getätigt, jedoch keine dazugehörigen Einkünfte aus dem bebauten Grundstück angegeben. Liegen ausschließlich Einkünfte aus einem unbebauten Grundstück vor, sind diese auf der Anlage V-Sonstige zu erklären (Anlage V).

Zeile 85 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202585
202384
2016–202223

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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