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Anlage V 2025 · Zeile 22

Anlage V Zeile 22: Umgelegte Nebenkosten bei Angehörigen-Mietwohnungen

Hier trägst du die laufenden Neben- und Betriebskosten ein, die du für die an Angehörige vermieteten Wohnungen aus Zeile 19 umgelegt und vereinnahmt hast.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
auf Zeile 19 entfallende laufende Neben- / BetriebskostenEinnahmen › Einnahmen aus umgelegten Neben- / Betriebskosten (z. B. Wasser, Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Zentralheizung)105 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 22?

In Zeile 22 trägst du die laufenden Neben- und Betriebskosten ein, die auf die Wohnungen aus Zeile 19 entfallen. Zeile 19 betrifft Wohnungen, die du an Angehörige vermietest. Typische Kosten sind Wasser, Allgemeinstrom, Müllabfuhr und Zentralheizung.

Es geht nur um Beträge, die du tatsächlich als Umlage vom Mieter vereinnahmt hast. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Einnahmen“ der Anlage V.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Kennzahl lautet 105.

Die Zeile betrifft nur die an Angehörige vermieteten Wohnungen aus Zeile 19. Umlagen für die übrigen Wohnungen und Räume gehören in Zeile 20.

Hast du die Neben- und Betriebskosten nicht gesondert vereinbart, machst du stattdessen die Angabe in Zeile 24.

  • Zeile 20: laufende Neben- / Betriebskosten für die Zeilen 15 und 18
  • Zeile 21: Nachzahlungen und Erstattungen für die Zeilen 15 und 18
  • Zeile 23: Nachzahlungen und Erstattungen für Zeile 19
  • Zeile 24: Neben- / Betriebskosten wurden nicht gesondert vereinbart

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Summe der Einnahmen mit den Einzelbeträgen übereinstimmt. Weicht die Summe ab, kommt eine Fehlermeldung.

Gibst du Mieteinnahmen an, aber keine umgelegten Neben- und Betriebskosten, erwartet ELSTER entweder Angaben dazu oder die Erklärung in Zeile 24, dass diese nicht gesondert vereinbart wurden.

Bei Vermietung an Angehörige prüft ELSTER, ob Umlagen erklärt wurden, aber keine Mieteinnahmen vorliegen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 2608Es wurden Umlagen zu an Angehörige vermietete Wohnungen erklärt, jedoch keine Mieteinnahmen (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700004Auf der Anlage V wurden Einzelbeträge zu den Einnahmen bei Einkünften aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Einnahmen wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700001Die angegebene Summe der Einnahmen bei den Einkünften aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750266Bei den Einnahmen aus dem bebauten Grundstück wurden Mieteinnahmen angegeben, es wurden jedoch keine Angaben zu den umgelegten Neben- / Betriebskosten gemacht beziehungsweise nicht erklärt, dass diese nicht gesondert vereinbart wurden (Anlage V).

Zeile 22 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202522
2016–202214

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 22 ein?

Die laufenden Neben- und Betriebskosten, die du für die an Angehörige vermieteten Wohnungen aus Zeile 19 umgelegt und vereinnahmt hast. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen.

Welche Kennzahl hat Zeile 22 in der Anlage V?

Die Kennzahl lautet 105.

Was mache ich, wenn keine Nebenkosten gesondert vereinbart wurden?

Dann machst du keine Angabe in Zeile 22, sondern setzt die Angabe in Zeile 24.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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