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Anlage V 2025 · Zeile 30

Anlage V Zeile 30: Anteil eigengenutzter oder unentgeltlich überlassener Wohnungen an Zuschüssen

Trage hier den Teil des Betrags aus Zeile 29 ein, der auf eigengenutzte oder unentgeltlich an Dritte überlassene Wohnungen entfällt. Der Wert ergibt sich aus deiner Aufteilung des Gesamtbetrags.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Von dem Betrag in Zeile 29 entfallen auf eigengenutzte oder unentgeltlich an Dritte überlassene Wohnungen laut Zeile 12Einnahmen › Öffentliche Zuschüsse nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder zu Erhaltungsaufwendungen, Aufwendungszuschüsse, Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und sonstige Einnahmen– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 30?

In Zeile 29 stehen öffentliche Zuschüsse nach dem Wohnraumförderungsgesetz oder zu Erhaltungsaufwendungen, Aufwendungszuschüsse, Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und sonstige Einnahmen. In Zeile 30 gibst du an, welcher Teil dieses Betrags auf Wohnungen entfällt, die du selbst nutzt oder unentgeltlich Dritten überlässt.

Die betroffenen Wohnungen sind in Zeile 12 erfasst. Dort steht, welcher Teil der Gesamtwohnfläche eigengenutzt oder unentgeltlich überlassen ist. Zeile 30 bezieht sich auf diese Wohnungen.

So füllst du die Zeile aus

Du ermittelst den Anteil selbst, zum Beispiel nach dem Verhältnis der Wohnflächen oder nach der konkreten Zuordnung der Einnahmen. Der Betrag kann auch negativ sein.

ELSTER prüft, ob das Ergebnis der Berechnung aus Zeile 29 und Zeile 30 in Zeile 31 steht. Wenn du in Zeile 29 und Zeile 30 Beträge angibst, darf die Berechnung in Zeile 31 nicht fehlen.

  • Zeile 29: Gesamtbetrag der Zuschüsse und sonstigen Einnahmen
  • Zeile 30: davon entfallend auf eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen
  • Zeile 31: Ergebnis der Zeilen 29 und 30

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, den Gesamtbetrag aus Zeile 29 erneut in Zeile 30 einzutragen. Zeile 30 ist nur der Anteil für die eigengenutzten oder unentgeltlich überlassenen Wohnungen.

Ein weiterer Fehler ist, Zeile 31 leer zu lassen, obwohl Zeile 29 und Zeile 30 ausgefüllt sind. ELSTER meldet dann, dass das Ergebnis der Berechnung fehlt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 3152Der angegebene Betrag der Einnahmen aus öffentlichen Zuschüssen nach dem WoFG oder zu Erhaltungsaufwendungen, Aufwendungszuschüsse, Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und sonstige Einnahmen stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelwerten überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750002Bei den öffentlichen Zuschüssen nach dem WoFG oder zu Erhaltungsaufwendungen, Aufwendungszuschüssen, Guthabenzinsen aus Bausparverträgen und sonstigen Einnahmen wurde der Gesamtbetrag und / oder der davon auf eigengenutzte oder unentgeltlich an Dritte überlassene Wohnungen entfallende Betrag angegeben, das Ergebnis der Berechnung fehlt jedoch (Anlage V).

Zeile 30 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202530
2016–202220

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 30 ein?

Den Teil des Betrags aus Zeile 29, der auf eigengenutzte oder unentgeltlich an Dritte überlassene Wohnungen entfällt. Die betroffenen Wohnungen sind in Zeile 12 erfasst.

Muss ich Zeile 30 ausfüllen, wenn ich keine eigengenutzte Wohnung habe?

Nein. Entfällt der gesamte Betrag aus Zeile 29 auf vermietete Wohnungen, lässt du Zeile 30 leer und trägst den Betrag aus Zeile 29 als Ergebnis in Zeile 31 ein.

Warum meldet ELSTER einen Fehler, obwohl ich Zeile 29 und Zeile 30 ausgefüllt habe?

ELSTER prüft, ob das Ergebnis der Berechnung aus Zeile 29 und Zeile 30 in Zeile 31 steht. Trage dort den sich rechnerisch ergebenden Betrag ein.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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