Anlage V Zeile 40: Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG – anteilige Zuordnung
In Zeile 40 machst du Angaben zu erhöhten Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG oder nach dem Schutzbaugesetz, wenn diese nur teilweise Werbungskosten sind. Du gibst Gesamtbetrag, abzugsfähigen Anteil und Werbungskosten an.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Absetzung für Abnutzung wie Vorjahr / laut ErläuterungWerbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt | – | Auswahl
|
| ErläuterungWerbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt | – | Text |
| Gesamtbetrag in EUR, CtWerbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt | – | Betrag in Euro mit Cent |
| abzugsfähiger Anteil (in %)Werbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt | – | Zahl mit 2 Nachkommastellen |
| WerbungskostenWerbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt | – | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 40?
So füllst du die Zeile aus
Gesamtbetrag: erhöhte Absetzungen für das ganze Gebäude Abzugsfähiger Anteil: Prozentsatz, der auf die Vermietung entfällt Werbungskosten: der sich daraus ergebende Betrag
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750189Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den erhöhten Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750185Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde nicht angegeben, wie die erhöhten Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz ermittelt wurden (möglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750190Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den erhöhten Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750191Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen für erhöhte Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750187Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden der Gesamtbetrag der erhöhten Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz, der abzugsfähige Anteil und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750188Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag für erhöhte Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz nicht dem sich rechnerisch ergebenden abzugsfähigen Anteil (möglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750186Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden die erhöhten Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz im zugehörigen Erläuterungsfeld erläutert. Es wurde jedoch nicht angegeben, dass die Absetzung für Abnutzung laut Erläuterung vorgenommen wurde (möglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 40 ein?
Wann nutze ich Zeile 40 statt Zeile 39?
Was passiert, wenn die Beträge nicht zusammenpassen?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.