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Anlage V 2025 · Zeile 40

Anlage V Zeile 40: Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG – anteilige Zuordnung

In Zeile 40 machst du Angaben zu erhöhten Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG oder nach dem Schutzbaugesetz, wenn diese nur teilweise Werbungskosten sind. Du gibst Gesamtbetrag, abzugsfähigen Anteil und Werbungskosten an.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Absetzung für Abnutzung wie Vorjahr / laut ErläuterungWerbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt– Auswahl
  • 1 = wie Vorjahr
  • 2 = laut Erläuterung
ErläuterungWerbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt– Text
Gesamtbetrag in EUR, CtWerbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt– Betrag in Euro mit Cent
abzugsfähiger Anteil (in %)Werbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt– Zahl mit 2 Nachkommastellen
WerbungskostenWerbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 40?

Zeile 40 betrifft erhöhte Absetzungen für Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (§ 7h EStG), für Baudenkmale (§ 7i EStG) und nach dem Schutzbaugesetz. Die normale Gebäude-AfA gehört in die Zeilen 33 bis 35.

Du nutzt diese Zeile nur, wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind, zum Beispiel weil du einen Teil des Gebäudes selbst nutzt. Gehört alles zur Vermietung, verwendest du Zeile 39.

So füllst du die Zeile aus

Wähle 1 = wie Vorjahr oder 2 = laut Erläuterung. Bei „laut Erläuterung“ erklärst du im Textfeld, wie du den Betrag ermittelt hast.

Trage den Gesamtbetrag der erhöhten Absetzungen in Euro mit Cent ein und den Anteil in Prozent, der auf die Vermietung entfällt. Daraus ergeben sich die abzugsfähigen Werbungskosten.

Die Summe aus den Zeilen 39 und 40 gehört in Zeile 41.

  • Gesamtbetrag: erhöhte Absetzungen für das ganze Gebäude
  • Abzugsfähiger Anteil: Prozentsatz, der auf die Vermietung entfällt
  • Werbungskosten: der sich daraus ergebende Betrag

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn Gesamtbetrag, abzugsfähiger Anteil und Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben sind oder rechnerisch nicht zusammenpassen.

Ein Fehler entsteht auch, wenn du eine Erläuterung einträgst, aber nicht „laut Erläuterung“ auswählst.

Die Kürzung wegen verbilligter Vermietung gehört nicht hierher, sondern entweder in Zeile 87 oder in Zeile 88.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750189Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den erhöhten Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750185Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde nicht angegeben, wie die erhöhten Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz ermittelt wurden (möglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750190Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den erhöhten Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750191Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen für erhöhte Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750187Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden der Gesamtbetrag der erhöhten Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz, der abzugsfähige Anteil und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750188Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag für erhöhte Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz nicht dem sich rechnerisch ergebenden abzugsfähigen Anteil (möglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750186Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden die erhöhten Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz im zugehörigen Erläuterungsfeld erläutert. Es wurde jedoch nicht angegeben, dass die Absetzung für Abnutzung laut Erläuterung vorgenommen wurde (möglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 40 ein?

Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG oder nach dem Schutzbaugesetz, wenn sie nur teilweise Werbungskosten sind. Du gibst Gesamtbetrag, abzugsfähigen Anteil und abzugsfähige Werbungskosten an.

Wann nutze ich Zeile 40 statt Zeile 39?

Wenn die Aufwendungen für das Gebäude nur teilweise Werbungskosten sind, etwa bei teilweiser Selbstnutzung. Gehört alles zur Vermietung, nutzt du Zeile 39.

Was passiert, wenn die Beträge nicht zusammenpassen?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn der abzugsfähige Betrag nicht zum angegebenen Anteil und Gesamtbetrag passt. Prüfe deine Berechnung und korrigiere die Werte.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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