| Zweck und Voraussetzungen | Abziehbar sind Unterhaltsleistungen an Personen, denen gegenüber du gesetzlich unterhaltspflichtig bist. Die unterstützte Person muss bedürftig sein, also kein oder nur geringes eigenes Einkommen und Vermögen haben. Gleichgestellt sind Personen, bei denen wegen deiner Zahlungen Sozialleistungen gekürzt werden, etwa eine Partnerin oder ein Partner in einer Bedarfsgemeinschaft. Eine nur sittliche Pflicht reicht nicht. | Prüfe zuerst Unterhaltspflicht und Bedürftigkeit. Dazu passt das Glossar Außergewöhnliche Belastungen. |
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| Angaben zur unterstützten Person | Trage Name, Identifikationsnummer, Geburtsdatum und Anschrift der Person ein, die du unterstützt. Ergänze das Verwandtschaftsverhältnis, etwa Kind, Elternteil oder Ehegatte. Für jede unterstützte Person gibt es einen eigenen Abschnitt. | Nimm die Meldebescheinigung oder eine Ausweiskopie zur Hand. So sind Schreibweise und Geburtsdatum korrekt. |
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| Bedürftigkeit und eigene Einkünfte | Das Finanzamt rechnet die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person gegen. Sie mindern den abziehbaren Betrag, soweit sie einen Freibetrag von 624 € im Jahr übersteigen. Erfasse alle Einnahmen, etwa Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. | Sammle Kontoauszüge und Bescheide der unterstützten Person. Ohne diese Nachweise kürzt das Finanzamt den Betrag häufig. |
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| Höhe der Unterhaltsleistungen | Der Höchstbetrag je unterstützter Person entspricht dem Grundfreibetrag. Für 2026 sind das 12.348 €, für 2025 waren es 12.096 €. Trage die tatsächlich gezahlten Beträge ein, auch wenn sie darunter liegen. | Rechne deine Zahlungen das Jahr über zusammen. Eine einfache Liste mit Datum und Betrag erleichtert die Eintragung. |
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| Kranken- und Pflegeversicherung | Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung der unterstützten Person können den Höchstbetrag erhöhen. Voraussetzung ist, dass die Beiträge das Grundsystem der sozialen Sicherheit abdecken. | Lege Beitragsbescheinigungen der Krankenkasse bei. Sie belegen die gezahlten Beiträge. |
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| Mehrere Unterhaltspflichtige | Zahlen mehrere Personen Unterhalt, wird der Höchstbetrag nach dem Verhältnis der geleisteten Beiträge aufgeteilt. Jeder zieht nur seinen Anteil ab. Wer mehr zahlt, erhält einen größeren Teil. | Stimme dich mit den anderen Zahlenden ab. Notiert alle, wer wann welchen Betrag überwiesen hat. |
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| Zahlungen nachweisen | Seit 2025 zählen Geldzahlungen nur noch, wenn du sie auf ein Konto der unterstützten Person überweist. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht mehr an, auch nicht mit Quittung. | Bewahre Kontoauszüge oder Buchungsbestätigungen auf. Ordne die Belege nach Monaten. |
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| Unterstützte Person im Ausland | Lebt die unterstützte Person im Ausland, gibst du Anschrift und Wohnsitzstaat an. Je nach Land kürzt das Finanzamt den Höchstbetrag um 25, 50 oder 75 %. Außerdem brauchst du eine von der Heimatbehörde bestätigte Unterhaltserklärung. | Bei Überweisungen sind Auszüge der Empfängerbank hilfreich. Sie zeigen, dass das Geld angekommen ist. |
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| Abgrenzung und steuerliche Wirkung | Unterhalt an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten kannst du mit deren Zustimmung über die Anlage U als Sonderausgabe abziehen (Realsplitting). Ohne Zustimmung bleibt die Anlage Unterhalt. Die Anlage Unterhalt betrifft andere bedürftige Personen. Der Abzug mindert als außergewöhnliche Belastung dein zu versteuerndes Einkommen, die zumutbare Belastung wird hier nicht abgezogen. | Ist unklar, welche Anlage passt, hilft das Glossar Realsplitting. Bei Zweifeln im Einzelfall berät eine Steuerberatung. |
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