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Formular erklärt

Anlage Unterhalt: Unterhalt an bedürftige Personen

Anlage Unterhalt Schritt für Schritt erklärt: Zahlungen, Bedürftigkeit und Nachweise.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Mit der Anlage Unterhalt machst du Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastung geltend. Sie ist eine Anlage zur Einkommensteuererklärung und wird für jeden unterstützten Haushalt ausgefüllt, mit eigenen Angaben zu jeder Person.

Wer muss es ausfüllen?

Die Anlage füllst du aus, wenn du eine bedürftige Person regelmäßig unterstützt und die Zahlungen steuerlich absetzen willst. Sie gehört zur Einkommensteuererklärung der Person, die den Unterhalt zahlt.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Zweck und VoraussetzungenAbziehbar sind Unterhaltsleistungen an Personen, denen gegenüber du gesetzlich unterhaltspflichtig bist. Die unterstützte Person muss bedürftig sein, also kein oder nur geringes eigenes Einkommen und Vermögen haben. Gleichgestellt sind Personen, bei denen wegen deiner Zahlungen Sozialleistungen gekürzt werden, etwa eine Partnerin oder ein Partner in einer Bedarfsgemeinschaft. Eine nur sittliche Pflicht reicht nicht.Prüfe zuerst Unterhaltspflicht und Bedürftigkeit. Dazu passt das Glossar Außergewöhnliche Belastungen.
Angaben zur unterstützten PersonTrage Name, Identifikationsnummer, Geburtsdatum und Anschrift der Person ein, die du unterstützt. Ergänze das Verwandtschaftsverhältnis, etwa Kind, Elternteil oder Ehegatte. Für jede unterstützte Person gibt es einen eigenen Abschnitt.Nimm die Meldebescheinigung oder eine Ausweiskopie zur Hand. So sind Schreibweise und Geburtsdatum korrekt.
Bedürftigkeit und eigene EinkünfteDas Finanzamt rechnet die eigenen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person gegen. Sie mindern den abziehbaren Betrag, soweit sie einen Freibetrag von 624 € im Jahr übersteigen. Erfasse alle Einnahmen, etwa Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.Sammle Kontoauszüge und Bescheide der unterstützten Person. Ohne diese Nachweise kürzt das Finanzamt den Betrag häufig.
Höhe der UnterhaltsleistungenDer Höchstbetrag je unterstützter Person entspricht dem Grundfreibetrag. Für 2026 sind das 12.348 €, für 2025 waren es 12.096 €. Trage die tatsächlich gezahlten Beträge ein, auch wenn sie darunter liegen.Rechne deine Zahlungen das Jahr über zusammen. Eine einfache Liste mit Datum und Betrag erleichtert die Eintragung.
Kranken- und PflegeversicherungBeiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung der unterstützten Person können den Höchstbetrag erhöhen. Voraussetzung ist, dass die Beiträge das Grundsystem der sozialen Sicherheit abdecken.Lege Beitragsbescheinigungen der Krankenkasse bei. Sie belegen die gezahlten Beiträge.
Mehrere UnterhaltspflichtigeZahlen mehrere Personen Unterhalt, wird der Höchstbetrag nach dem Verhältnis der geleisteten Beiträge aufgeteilt. Jeder zieht nur seinen Anteil ab. Wer mehr zahlt, erhält einen größeren Teil.Stimme dich mit den anderen Zahlenden ab. Notiert alle, wer wann welchen Betrag überwiesen hat.
Zahlungen nachweisenSeit 2025 zählen Geldzahlungen nur noch, wenn du sie auf ein Konto der unterstützten Person überweist. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht mehr an, auch nicht mit Quittung.Bewahre Kontoauszüge oder Buchungsbestätigungen auf. Ordne die Belege nach Monaten.
Unterstützte Person im AuslandLebt die unterstützte Person im Ausland, gibst du Anschrift und Wohnsitzstaat an. Je nach Land kürzt das Finanzamt den Höchstbetrag um 25, 50 oder 75 %. Außerdem brauchst du eine von der Heimatbehörde bestätigte Unterhaltserklärung.Bei Überweisungen sind Auszüge der Empfängerbank hilfreich. Sie zeigen, dass das Geld angekommen ist.
Abgrenzung und steuerliche WirkungUnterhalt an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten kannst du mit deren Zustimmung über die Anlage U als Sonderausgabe abziehen (Realsplitting). Ohne Zustimmung bleibt die Anlage Unterhalt. Die Anlage Unterhalt betrifft andere bedürftige Personen. Der Abzug mindert als außergewöhnliche Belastung dein zu versteuerndes Einkommen, die zumutbare Belastung wird hier nicht abgezogen.Ist unklar, welche Anlage passt, hilft das Glossar Realsplitting. Bei Zweifeln im Einzelfall berät eine Steuerberatung.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Anlage Unterhalt 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 39 Zeilen. Zu 25 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.Was sich gegenüber 2024 geändert hat.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Eigene Einnahmen und Zahlungen der unterhaltsleistenden Person(en)
4 Öffentliche Ausbildungshilfen (z. B. BAföG-Zuschüsse)
5 Sozialleistungen (z. B. Wohngeld)
6 Übrige Bezüge (z. B. aus Minijobs)
7 Einkommensteuerzahlungen (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag)
8 Einkommensteuererstattungen (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag)
Weitere steuerfreie Einnahmen (z. B. Arbeitnehmer-Sparzulage, Baukindergeld)
9Bezeichnung · Betrag
Haushalt, in dem die unterstützte(n) Person(en) lebte(n)
10 Anschrift dieses Haushaltes
11Wohnsitzstaat, wenn Ausland
12 Anzahl der Personen, die in dem Haushalt laut Zeile 10 lebten
Unterhaltszeitraum
13 Unterstützungszeitraum, für den Unterhalt geleistet wurde
14Zeitraum, in dem die Zahlungen für den Unterhalt geleistet wurden (Tag der ersten Zahlung bis Tag der letzten Zahlung)
15Höhe der Unterhaltszahlung – ohne Bargeldzahlung – (einschließlich Beiträge zu Basis-Kranken- und Pflegeversicherungen laut Zeile 41, die von der unterstützten Person als Versicherungsnehmer geschuldet und von mir getragen wurden oder von mir als getragen gelten)
Angaben zur Person
19 Identifikationsnummer · Name, Vorname
20 Geburtsdatum · Sterbedatum, wenn 2025 verstorben · Beruf, Familienstand
21 Verwandtschaftsverhältnis zur unterstützenden Person · im Zeitraum
22 Name, Vorname des im selben Haushalt lebenden Ehegatten / Lebenspartners der unterstützten Person
Lebensort / Unterhaltsberechtigung
23Die unterstützte Person lebte in meinem inländischen Haushalt. · Falls „Ja“ (wenn nicht ganzjährig)
24Hatte jemand für die unterstützte Person Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder? · Falls „Ja“ (wenn nicht ganzjährig)
25Die unterstützte Person ist mein geschiedener Ehegatte, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebender Ehegatte / Lebenspartner (kein Abzug von Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG, keine Zusammenveranlagung). · Falls „Ja“ (wenn nicht ganzjährig)
26Die unterstützte Person ist mein nicht dauernd getrennt lebender und nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtiger Ehegatte / Lebenspartner. · Falls „Ja“ (wenn nicht ganzjährig)
27Die unterstützte Person ist als Kindesmutter / Kindesvater gesetzlich unterhaltsberechtigt (bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes). · Falls „Ja“ (wenn nicht ganzjährig)
28Die unterstützte Person ist nicht unterhaltsberechtigt, jedoch wurden oder würden bei ihr wegen der Unterhaltszahlungen öffentliche Mittel gekürzt oder nicht gewährt. · Falls „Ja“ (wenn nicht ganzjährig)
Vermögen der unterstützten Person
29Hatte die unterstützte Person im Unterhaltszeitraum Vermögen? · Falls „Ja“: Gesamtwert des Vermögens der unterstützten Person (z. B. PKW, Bargeld, Grundstücke mit Ausnahme eines angemessenen, selbst bewohnten Hausgrundstücks) · Zeitraum, in dem das Vermögen der unterstützten Person größer war als maximal (je nach Wohnsitzstaat) 15.500 EUR, bei Ehegatten / Lebenspartnern im gemeinsamen Haushalt insgesamt über maximal (je nach Wohnsitzstaat) 31.000 EUR
Bei Unterhaltsempfängern im Ausland
30Die von der Heimatbehörde und der unterstützten Person bestätigte Unterhaltserklärung über die Bedürftigkeit liegt mir vor.
Angaben zu Einkünften und Bezügen
31Die unterstützte Person hat Einkünfte, Bezüge und / oder öffentliche Ausbildungshilfen im Kalenderjahr erzielt.
Bruttoarbeitslohn und Werbungskosten
32Zeitraum · Bruttoarbeitslohn (ohne Einnahmen aus Minijobs) · Werbungskosten zum Bruttoarbeitslohn (ohne Werbungskosten zu Versorgungsbezügen)
Versorgungsbezüge - im Arbeitslohn enthalten
34Zeitraum · Versorgungsbezüge – im Arbeitslohn enthalten – · Werbungskosten zu Versorgungsbezügen · Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag · Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns
Renten
35Zeitraum · Renten · steuerpflichtiger Teil der Rente · Werbungskosten zu Renten
Einkünfte aus Kapitalvermögen
37Zeitraum · Einkünfte aus Kapitalvermögen (tarifliche Einkommensteuer) · Kapitalerträge (Abgeltungsteuer)
Übrige Einkünfte
38 Zeitraum · Übrige Einkünfte
Sozialleistungen / übrige Bezüge (z. B. aus Minijobs)
39Zeitraum · Sozialleistungen / übrige Bezüge · Öffentliche Ausbildungshilfen
Kosten zu allen Bezügen
40 Zeitraum · Kosten zu allen Bezügen
Beiträge zu Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen
41In Zeile 15 enthaltene übernommene Beiträge zu Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen für die unterstützte Person, die von ihr als Versicherungsnehmer geschuldet und von mir getragen wurden oder von mir als getragen gelten
42In Zeile 41 enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt
Weitere zum Unterhalt beitragende Personen
45Hat mindestens eine weitere Person zum Unterhalt der unterstützten Person beigetragen?
zum Unterhalt beitragende Person
46Zum Unterhalt der bedürftigen Person haben auch beigetragen (Name, Anschrift)
47Zeitraum · Betrag
48In Zeile 47 enthaltene Beiträge zur Basis-Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung für die unterstützte Person, die von ihr als Versicherungsnehmer geschuldet und von der / den Person(en) laut Zeile 46 getragen wurden
49In Zeile 48 enthaltene Beiträge, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Einkommensteuererklärung 2025.

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