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Haushalt

Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung nutzen

Welche Posten der Nebenkostenabrechnung du als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen absetzen kannst, auch als Mieter.

Geprüft am Lesezeit 5 Min. · 5 Quellen
Nebenkostenabrechnung liegt auf einem Tisch neben einem Stift

Welche Posten zählen

Nicht die ganze Nebenkostenabrechnung ist begünstigt. Absetzbar sind nur Leistungen, die als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung gelten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind typische Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus und auf dem Grundstück. Handwerkerleistungen sind Wartung, Reparatur und Modernisierung.

Alles, was Verbrauch oder Verwaltung betrifft, bleibt außen vor. Dazu gehören Heizung, Wasser, Strom, Grundsteuer und die Verwaltervergütung.

Typische Posten aus der Abrechnung
PostenEinordnung
Hausmeister ohne VerwaltungstätigkeitHaushaltsnahe Dienstleistung
Treppenhaus- und GebäudereinigungHaushaltsnahe Dienstleistung
Gartenpflege, WinterdienstHaushaltsnahe Dienstleistung
Wachdienst, Straßenreinigung durch DienstleisterHaushaltsnahe Dienstleistung
Wartung von Heizung, Aufzug, RauchmelderHandwerkerleistung
SchornsteinfegerHandwerkerleistung
Rohr- und DachrinnenreinigungHandwerkerleistung
Müllabfuhr, Wasser, Heizung, Grundsteuernicht begünstigt

Begünstigt ist immer nur der Arbeitsanteil, nicht das Material.

Wo trägst du die Posten ein

Die begünstigten Beträge gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Als Mieter hast du die Kosten über die Nebenkosten mitbezahlt, absetzen darfst du sie trotzdem.

Trage jede Leistung einzeln ein, jeweils nur den Arbeitsanteil. Begünstigt sind Lohn, Maschinen- und Fahrtkosten sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer. Materialkosten zählen nicht.

Eine feste Pauschale für Nebenkosten gibt es nicht. Du brauchst konkrete Beträge aus der Abrechnung. Fehlt die Aufschlüsselung, lehnt das Finanzamt den Abzug in der Regel ab.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 %, höchstens 4.000 €
  • Handwerkerleistungen: 20 %, höchstens 1.200 €
  • Minijob im Haushalt: 20 %, höchstens 510 €

Bescheinigung vom Vermieter

Viele Vermieter und Hausverwaltungen stellen eine Bescheinigung nach § 35a EStG aus. Darin stehen die begünstigten Beträge, getrennt nach Arbeits- und Materialkosten.

Fehlt die Bescheinigung, kannst du sie anfordern. Ein Muster dafür enthält ein BMF-Schreiben vom 09.11.2016. Auch die Abrechnung selbst reicht oft aus, wenn die Arbeitskosten darin erkennbar sind.

Der Bundesfinanzhof hat 2023 entschieden, dass Mieter die Vergünstigung auch dann nutzen können, wenn nicht sie selbst den Auftrag erteilt haben.

Bewahre die Abrechnung, Rechnungen und Kontoauszüge auf. Das Finanzamt kann diese Belege nachträglich anfordern.

Welches Jahr zählt?

Die Abrechnung für ein Kalenderjahr kommt oft erst im Folgejahr. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel, dass du die Posten in dem Jahr angibst, in dem dir die Abrechnung zugeht.

Die Abrechnung für 2025, die du 2026 bekommst, gehört damit in die Erklärung 2026. Bleib bei dieser Methode und wende sie jedes Jahr gleich an.

Sag dem Finanzamt kurz, dass du Vorjahresposten wegen der späten Abrechnung übernimmst. Ein formloses Schreiben genügt.

Wenn die Abrechnung zu spät kommt

Oft liegt die Abrechnung nicht vor, wenn du abgeben willst. Dann heißt es abwägen: warten, nachreichen oder zunächst ohne die Posten abgeben.

Hast du den Bescheid schon erhalten, bleibt der Einspruch. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Schätze keine Beträge. Nicht belegte Zahlen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.

  • Abrechnung des Vorjahres verwenden
  • Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen
  • Posten nachreichen, solange kein Bescheid vorliegt
  • Einspruch einlegen und die Abrechnung nachschieben

Als Vermieter: Anlage V

Vermietest du eine Wohnung, gehören Vorauszahlungen und Nachzahlungen der Mieter zu deinen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Erfasst werden sie in der Anlage V.

Eine Erstattung an den Mieter mindert deine Einnahmen. Maßgeblich ist das Jahr, in dem der Betrag auf deinem Konto eingeht.

Kosten für Hausmeister, Reinigung oder Wartung sind bei dir Werbungskosten. Wer die Kosten trägt, kann sie geltend machen, aber nicht doppelt.

Beispiel: Anteil einer Mietwohnung

Eine Mieterin hat im Jahr 575 € an begünstigten Arbeitskosten über die Nebenkosten getragen. Davon sind 115 € Steuerermäßigung.

Der Betrag kommt jedes Jahr wieder. Über mehrere Jahre summiert sich das spürbar.

BeispielAnteil einer Mietwohnung
Hausmeister (ohne Verwaltung)240 €
Treppenhausreinigung180 €
Gartenpflege95 €
Wartung Heizung60 €
Steuerermäßigung 20 % von 575 €115 €

Nur der Arbeitsanteil ist angesetzt.

Häufige Fragen

Was kann ich von der Nebenkostenabrechnung bei der Steuererklärung absetzen?

Absetzbar sind Posten, die als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung gelten. Dazu zählen Hausmeistertätigkeiten ohne Verwaltung, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Schornsteinfeger und Wartungen. Nicht begünstigt sind Heizkosten, Wasser, Strom, Grundsteuer und Verwalterkosten. Von den Arbeitskosten bekommst du 20 % direkt von der Steuer zurück.

Kann ich die Nebenkostenabrechnung aus dem Vorjahr in meiner Steuererklärung absetzen?

Ja, das ist in der Praxis üblich. Es zählt das Jahr, in dem dir die Abrechnung zugeht. Die Abrechnung für 2025, die du 2026 bekommst, gehört also in die Erklärung 2026. Teile dem Finanzamt kurz mit, dass du die Vorjahresposten übernimmst.

Kann ich als Mieter Müllgebühren von der Steuer absetzen?

Die reine Müllentsorgung ist nicht begünstigt, weil sie außerhalb des Haushalts stattfindet. Anders kann es bei Dienstleistungen rund um den Müll aussehen, etwa beim Vorsortieren durch einen Dienstleister. Achte darauf, dass die Abrechnung den Arbeitsanteil getrennt ausweist.

Wie wirkt sich die Nebenkostenabrechnung auf die Steuererklärung aus?

Sie mindert nicht dein Einkommen, sondern deine Steuerschuld. Du bekommst 20 % der Arbeitskosten als Steuerermäßigung angerechnet. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen sind das höchstens 4.000 €, bei Handwerkerleistungen höchstens 1.200 € im Jahr.

Gibt es für Nebenkosten eine Pauschale in der Steuererklärung?

Nein, eine feste Pauschale gibt es nicht. Du trägst die konkreten Arbeitskosten aus deiner Abrechnung ein. Fehlt die Aufschlüsselung, erkennt das Finanzamt den Abzug in der Regel nicht an.

Wo trage ich die Nebenkosten in ELSTER ein?

Die begünstigten Beträge gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. In Mein ELSTER findest du sie bei den Anlagen zur Einkommensteuererklärung. Trage jede Leistung mit ihrem Arbeitsanteil einzeln ein.

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Quellen und Rechtsgrundlagen

  1. § 35a EStG – Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  2. § 175 AO – Änderung von Steuerbescheiden
  3. § 164 AO – Vorbehalt der Nachprüfung
  4. BMF-Schreiben vom 09.11.2016 zur Steuerermäßigung nach § 35a EStG (mit Muster der Bescheinigung)
  5. BFH, Urteil vom 20.04.2023 – VI R 24/20 (Mieter als Anspruchsberechtigte)

Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.

Änderungshistorie

  • Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert

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Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.

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