Zum Inhalt springen
Anlage V 2025 · Zeile 74

Anlage V Zeile 74: Umgelegte Werbungskosten nach verhältnismäßiger Zuordnung

Hier trägst du umgelegte Kosten ein, die nur teilweise Werbungskosten sind, zum Beispiel weil du einen Teil des Gebäudes selbst nutzt. Du gibst Bezeichnung, Gesamtbetrag, abzugsfähigen Anteil und die daraus folgenden Werbungskosten an.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
EinzelangabenWerbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt– Eingabe
Gesamtbetrag in EUR, CtWerbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt– Betrag in Euro mit Cent, auch negativ
abzugsfähiger Anteil (in %)Werbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt– Zahl mit 2 Nachkommastellen
WerbungskostenWerbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 74?

Zeile 74 ist für umgelegte Kosten wie Grundsteuer, Müllabfuhr oder Hausversicherungen, die nur teilweise Werbungskosten sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du einen Teil des Gebäudes selbst nutzt oder unentgeltlich überlässt. Dann teilst du die Kosten nach einem sachgerechten Maßstab auf, etwa nach Wohnfläche.

Die Zeile gehört zum Block „durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt“. Dort gibst du für jede umgelegte Kostenart die Bezeichnung, den Gesamtbetrag, den abzugsfähigen Anteil in Prozent und die abzugsfähigen Werbungskosten an.

Die abzugsfähigen Werbungskosten ergeben sich rechnerisch aus dem Gesamtbetrag und dem abzugsfähigen Anteil. Die Summe aus den Zeilen 73 und 74 gehört in Zeile 75.

So füllst du die Zeile aus

Trage zuerst eine Bezeichnung ein, damit klar ist, um welche Kostenart es geht. Ergänze den Gesamtbetrag der Kosten und den Anteil, der auf die vermietete Nutzung entfällt.

ELSTER prüft, ob Bezeichnung, Gesamtbetrag, abzugsfähiger Anteil und die abzugsfähigen Werbungskosten gemeinsam angegeben sind. Fehlt einer dieser Werte, meldet das Programm einen Fehler.

Die angegebenen Werbungskosten müssen zum Gesamtbetrag und zum abzugsfähigen Anteil passen. Weicht der eingetragene Betrag rechnerisch ab, weist ELSTER darauf hin.

Wenn du die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten einträgst, musst du auch die Einzelbeträge angeben. Umgekehrt gilt: Einzelbeträge ohne Summe führen ebenfalls zu einer Fehlermeldung.

Häufige Fehler

Die Kürzung wegen verbilligter Vermietung gehört nicht in diese Zeile. Dafür nutzt du entweder Zeile 87 oder Zeile 88.

Gesamtbetrag und Werbungskosten dürfen auch negativ sein, zum Beispiel bei einer Erstattung.

Verwechsle Zeile 74 nicht mit der direkten Zuordnung. Gehören die Kosten vollständig zur Vermietung, trägst du sie in Zeile 73 ein, auch wenn sie das ganze Haus betreffen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750247Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den umgelegten Kosten die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750248Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den umgelegten Kosten Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750249Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den umgelegten Kosten nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750245Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden die Bezeichnung der umgelegten Kosten, der Gesamtbetrag, der abzugsfähige Anteil und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750246Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem sich rechnerisch ergebenden abzugsfähigen Anteil am Gesamtbetrag für umgelegte Kosten (möglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).

Zeile 74 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202574
202373

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 74 ein?

Umgelegte Kosten, die nur teilweise Werbungskosten sind, etwa bei teilweiser Selbstnutzung. Für jede Kostenart gibst du Bezeichnung, Gesamtbetrag, abzugsfähigen Anteil und die abzugsfähigen Werbungskosten an.

Wie verteile ich die Kosten in Zeile 74?

Nach einem sachgerechten Maßstab, meist nach dem Verhältnis der vermieteten zur gesamten Wohnfläche. Daraus ergibt sich der abzugsfähige Anteil in Prozent.

Was prüft ELSTER bei Zeile 74?

ELSTER prüft unter anderem, ob Bezeichnung, Gesamtbetrag, abzugsfähiger Anteil und Werbungskosten gemeinsam angegeben sind und ob die Werbungskosten rechnerisch zum Gesamtbetrag und zum Anteil passen.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.