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Anlage V 2025 · Zeile 73

Anlage V Zeile 73: Umgelegte Betriebskosten als Einzelangabe

In Zeile 73 trägst du umgelegte Kosten wie Grundsteuer, Müllabfuhr oder Hausversicherungen ein, die vollständig zur Vermietung gehören. Maßgeblich sind die Beträge, die du 2025 bezahlt hast.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
EinzelangabenWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Eingabe
WerbungskostenWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 73?

Zeile 73 ist eine Einzelangaben-Zeile im Abschnitt Werbungskosten. Du trägst hier eine einzelne umgelegte Betriebskostenart ein, zum Beispiel Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenhausreinigung oder Fahrstuhl.

Auch Hausversicherungen wie Gebäudebrand-, Elementarschaden-, Glasbruch-, Leitungswasserschaden- oder Gebäudehaftpflichtversicherung gehören hierher.

Maßgeblich sind die Beträge, die du 2025 selbst bezahlt hast, zum Beispiel laut Grundsteuerbescheid oder Rechnung. Es gilt das Abflussprinzip.

Rechnet eine Hausverwaltung die Kosten ab, zum Beispiel bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft, trägst du die sich ergebende Nachzahlung laut Hausgeldabrechnung ein, ohne die Beiträge zur Erhaltungsrücklage. Eine Erstattung trägst du als negativen Betrag ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage die Bezeichnung der Kostenart und den Betrag ein. Beides gehört zusammen: Bezeichnung und Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten müssen gemeinsam angegeben werden.

Die Umlagen, die du dafür von deinen Mietern bekommst, erklärst du als Einnahmen in den Zeilen 20 bis 23.

„Durch direkte Zuordnung ermittelt“ heißt: Die Kosten gehören vollständig zur Vermietung. Sind sie nur teilweise Werbungskosten, etwa bei teilweiser Selbstnutzung, nutzt du Zeile 74. Die Summe aus den Zeilen 73 und 74 gehört in Zeile 75.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob Bezeichnung und Betrag gemeinsam angegeben sind. Fehlt eine der beiden Angaben, meldet das Programm einen Fehler.

Wenn du bei den umgelegten Kosten Einzelbeträge angibst, muss auch die Summe dieser Einzelbeträge erklärt werden. Die Summe muss rechnerisch zu den Einzelbeträgen passen.

Die Kürzung wegen verbilligter Vermietung gehört nicht in diese Zeile. Dafür nutzt du entweder Zeile 87 oder Zeile 88.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750247Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den umgelegten Kosten die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750248Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den umgelegten Kosten Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750244Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Bezeichnung der umgelegten Kosten und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750249Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den umgelegten Kosten nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).

Zeile 73 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202573
202372

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 73 ein?

Eine umgelegte Kostenart mit Bezeichnung und Betrag, zum Beispiel Grundsteuer oder Hausversicherung. Maßgeblich ist der Betrag, den du 2025 bezahlt hast.

Kann ich in Zeile 73 die Summe aller Betriebskosten eintragen?

Nein. In Zeile 73 machst du Einzelangaben je Kostenart. Die Summe gehört in Zeile 75.

Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 73?

Meist fehlt entweder die Bezeichnung oder der Betrag. Beides muss gemeinsam angegeben werden. Auch wenn die Summe der Einzelbeträge nicht mit der erklärten Summe übereinstimmt, meldet ELSTER einen Fehler.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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