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Anlage V 2025 · Zeile 58

Anlage V Zeile 58: Verteilte Erhaltungsaufwendungen 2025: direkt zugeordneter Betrag

In Zeile 58 trägst du den Teil der 2025 entstandenen und auf bis zu 5 Jahre verteilten Erhaltungsaufwendungen ein, den du 2025 abziehst und dem vermieteten Objekt direkt zuordnen kannst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
GesamtbetragWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 58?

Größere Erhaltungsaufwendungen kannst du gleichmäßig auf 2 bis 5 Jahre verteilen (§§ 11a, 11b EStG, § 82b EStDV). In Zeile 57 trägst du den Gesamtaufwand 2025 und den davon 2025 abzuziehenden Betrag ein.

In Zeile 58 steht der 2025 abzuziehende Betrag, soweit du ihn direkt dem vermieteten Objekt zuordnen kannst. Aufwendungen, die du nur verhältnismäßig zuordnen kannst, gehören in Zeile 59. Die Summe aus den Zeilen 58 und 59 trägst du in Zeile 60 ein (Kennzahl 138).

Die Verteilung nach § 82b EStDV setzt voraus, dass das Gebäude überwiegend Wohnzwecken dient.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Jahresanteile aus verteilten Erhaltungsaufwendungen der Jahre 2021 bis 2024 trägst du in den Zeilen 61 bis 72 ein.

Eine Einzelaufstellung über die Erhaltungsaufwendungen reichst du nur ein, wenn das Finanzamt sie anfordert.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du den Gesamtaufwand in Zeile 57 angibst, aber keine abzugsfähigen Werbungskosten in Zeile 60. Die Summe in Zeile 60 darf nicht 0 sein.

Die 2025 abzuziehenden Beträge dürfen den Gesamtaufwand aus Zeile 57 nicht übersteigen.

Gibst du Einzelbeträge an, musst du auch die Summe in Zeile 60 erklären, und beide müssen übereinstimmen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 170402Bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen wurde der Gesamtbetrag angegeben, nicht jedoch die Werbungskosten (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750073Bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen wurde die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 180309Es wurden Einzelbeträge zu Werbungskosten zum auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwand aus angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 180214Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zu Werbungskosten zum auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwand aus stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750098Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück übersteigen die als abzugsfähige Werbungskosten angegebenen Beträge den Gesamtbetrag für auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750159Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zu Werbungskosten zum auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwand aus hat den Wert 0. Die Angabe der Summe Werbungskosten zum auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwand mit dem Wert 0 ist jedoch nicht zulässig. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben zu den Einzelbeträgen (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).

Zeile 58 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202558
202357

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 58 ein?

Den direkt dem Objekt zugeordneten Teil der 2025 entstandenen Erhaltungsaufwendungen, der 2025 als Werbungskosten abgezogen wird, wenn du die Aufwendungen auf bis zu 5 Jahre verteilst.

Wo trage ich den gesamten Erhaltungsaufwand 2025 ein?

In Zeile 57 unter „Gesamtaufwand 2025“. Dort gibst du auch an, welcher Teil davon 2025 abgezogen wird.

Wo stehen die Jahresanteile aus früheren Jahren?

In den Zeilen 61 bis 72, getrennt nach den Jahren 2021 bis 2024.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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