Anlage V Zeile 58: Verteilte Erhaltungsaufwendungen 2025: direkt zugeordneter Betrag
In Zeile 58 trägst du den Teil der 2025 entstandenen und auf bis zu 5 Jahre verteilten Erhaltungsaufwendungen ein, den du 2025 abziehst und dem vermieteten Objekt direkt zuordnen kannst.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| GesamtbetragWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 58?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 170402Bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen wurde der Gesamtbetrag angegeben, nicht jedoch die Werbungskosten (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750073Bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen wurde die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 180309Es wurden Einzelbeträge zu Werbungskosten zum auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwand aus angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 180214Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zu Werbungskosten zum auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwand aus stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750098Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück übersteigen die als abzugsfähige Werbungskosten angegebenen Beträge den Gesamtbetrag für auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750159Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zu Werbungskosten zum auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwand aus hat den Wert 0. Die Angabe der Summe Werbungskosten zum auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwand mit dem Wert 0 ist jedoch nicht zulässig. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben zu den Einzelbeträgen (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).
Zeile 58 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 58 |
| 2023 | 57 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 58 ein?
Wo trage ich den gesamten Erhaltungsaufwand 2025 ein?
Wo stehen die Jahresanteile aus früheren Jahren?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
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