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Anlage V 2025 · Zeile 42

Anlage V Zeile 42: AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter bei Vermietung

Trage hier die Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter ein, die keine Gebäude sind. Du wählst aus, ob der Betrag wie im Vorjahr gilt oder laut Erläuterung ermittelt wird.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Absetzung für Abnutzung wie Vorjahr / laut ErläuterungWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Auswahl
  • 1 = wie Vorjahr
  • 2 = laut Erläuterung
Einzelangaben (z. B. Bezeichnung, Anschaffungskosten und -datum, Nutzungsdauer)Werbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Text
WerbungskostenWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 42?

In Zeile 42 trägst du die Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wirtschaftsgüter ein, die keine Gebäude sind. Das sind vor allem bewegliche Wirtschaftsgüter, zum Beispiel Einbauküchen oder Möbel, die du mitvermietest.

Die AfA verteilt die Anschaffungskosten dieser Wirtschaftsgüter über die Nutzungsdauer. Für Gebäude gibt es eigene Zeilen.

So füllst du die Zeile aus

Wähle zuerst aus, wie der Absetzungsbetrag ermittelt wird: 1 = wie Vorjahr oder 2 = laut Erläuterung.

Zu den Wirtschaftsgütern machst du Einzelangaben, zum Beispiel Bezeichnung, Anschaffungskosten, Anschaffungsdatum und Nutzungsdauer. Diese Angaben trägst du im Textfeld ein.

Zusätzlich gibst du den Betrag der Werbungskosten in Euro ohne Cent an. Die Summe aus den Zeilen 42 bis 44 gehört in Zeile 45.

  • Auswahl: 1 = wie Vorjahr, 2 = laut Erläuterung
  • Einzelangaben: Bezeichnung, Anschaffungskosten und -datum, Nutzungsdauer
  • Werbungskosten: Betrag in Euro ohne Cent

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob Einzelangaben und Betrag gemeinsam angegeben sind und ob du ausgewählt hast, wie der Betrag ermittelt wurde. Fehlt etwas, meldet ELSTER einen Fehler.

Die Summe in Zeile 45 muss mit den Einzelbeträgen übereinstimmen. Rechenfehler führen zu einer Fehlermeldung.

Wenn du die AfA für mehrere Wirtschaftsgüter angibst, achte darauf, dass du alle Einzelbeträge aufführst und die Summe bildest.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750192Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde nicht angegeben, wie der Absetzungsbetrag für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, ermittelt wurde (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750198Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei der Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750199Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei der Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750200Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zur Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750163Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Beschreibung der Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 42 ein?

Die Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind. Du wählst aus, ob der Betrag wie im Vorjahr gilt oder laut Erläuterung ermittelt wird, und machst die Einzelangaben.

Welche Einzelangaben gehören in Zeile 42?

Zum Beispiel Bezeichnung, Anschaffungskosten und -datum sowie Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Die Einzelangaben gibst du immer zusammen mit dem Betrag an.

Was passiert, wenn die Summe nicht stimmt?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Die Summe in Zeile 45 muss mit den Einzelbeträgen übereinstimmen.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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