Anlage V Zeile 42: AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter bei Vermietung
Trage hier die Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter ein, die keine Gebäude sind. Du wählst aus, ob der Betrag wie im Vorjahr gilt oder laut Erläuterung ermittelt wird.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Absetzung für Abnutzung wie Vorjahr / laut ErläuterungWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Auswahl
|
| Einzelangaben (z. B. Bezeichnung, Anschaffungskosten und -datum, Nutzungsdauer)Werbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Text |
| WerbungskostenWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 42?
So füllst du die Zeile aus
Auswahl: 1 = wie Vorjahr, 2 = laut Erläuterung Einzelangaben: Bezeichnung, Anschaffungskosten und -datum, Nutzungsdauer Werbungskosten: Betrag in Euro ohne Cent
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750192Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde nicht angegeben, wie der Absetzungsbetrag für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, ermittelt wurde (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750198Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei der Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750199Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei der Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750200Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zur Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750163Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Beschreibung der Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 42 ein?
Welche Einzelangaben gehören in Zeile 42?
Was passiert, wenn die Summe nicht stimmt?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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