Anlage V Zeile 10: Ferienwohnung, Kurzzeitvermietung, Angehörigenvermietung
Hier gibst du für das in Zeile 4 bezeichnete Objekt an, ob es ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt, kurzfristig vermietet oder an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet wird.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| als Ferienwohnung genutztAllgemeine Angaben › Das in Zeile 4 bezeichnete Objekt wird ganz oder teilweise | 161 | Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein) |
| kurzfristig vermietetAllgemeine Angaben › Das in Zeile 4 bezeichnete Objekt wird ganz oder teilweise | 163 | Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein) |
| an Angehörige zu Wohnzwecken vermietetAllgemeine Angaben › Das in Zeile 4 bezeichnete Objekt wird ganz oder teilweise | 162 | Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein) |
Was gehört in Zeile 10?
Ferienwohnung genutzt: 1 = Ja, 2 = Nein Kurzfristig vermietet: 1 = Ja, 2 = Nein An Angehörige zu Wohnzwecken vermietet: 1 = Ja, 2 = Nein
Warum das Finanzamt danach fragt
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100750004Es wurden Angaben zum bebauten Grundstück getätigt. Bitte geben Sie auch an, ob das Objekt ganz oder teilweise kurzfristig vermietet wurde (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100700068Es wurden Angaben zum bebauten Grundstück getätigt. Bitte geben Sie auch an, ob das Objekt ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt wurde (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100700069Es wurden Angaben zum bebauten Grundstück getätigt. Bitte geben Sie auch an, ob das Objekt ganz oder teilweise an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet wurde (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750156Auf der Anlage V wurde angegeben, dass das Objekt ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt oder kurzfristig vermietet wird. Bitte füllen Sie auch die Anlage V-FeWo aus.
- FehlerPrüfregel 100750157Zur Anlage V wurde eine Anlage V-FeWo ausgefüllt, es fehlt jedoch die Angabe auf der Anlage V, dass das Objekt ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt oder kurzfristig vermietet wird.
- FehlerPrüfregel 100700070Es wurde angegeben, dass das Objekt ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt wurde, die Fläche des als Ferienwohnung genutzten Wohnraums wurde jedoch nicht angegeben oder umgekehrt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100700071Es wurde angegeben, dass das Objekt ganz oder teilweise an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet wurde, Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen wurden jedoch nicht erklärt oder umgekehrt (Anlage V).
Zeile 10 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2025 | 10 |
| 2024 | 9 |
| 2023 | 8 |
| 2016–2022 | 7 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 10 ein?
Wann muss ich die Anlage V-FeWo ausfüllen?
Was passiert bei Vermietung an Angehörige?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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