Zum Inhalt springen
Anlage V 2025 · Zeile 10

Anlage V Zeile 10: Ferienwohnung, Kurzzeitvermietung, Angehörigenvermietung

Hier gibst du für das in Zeile 4 bezeichnete Objekt an, ob es ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt, kurzfristig vermietet oder an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet wird.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
als Ferienwohnung genutztAllgemeine Angaben › Das in Zeile 4 bezeichnete Objekt wird ganz oder teilweise161 Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein)
kurzfristig vermietetAllgemeine Angaben › Das in Zeile 4 bezeichnete Objekt wird ganz oder teilweise163 Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein)
an Angehörige zu Wohnzwecken vermietetAllgemeine Angaben › Das in Zeile 4 bezeichnete Objekt wird ganz oder teilweise162 Ja oder Nein (1 = Ja, 2 = Nein)

Was gehört in Zeile 10?

In Zeile 10 machst du drei Angaben zu dem Objekt, das du in Zeile 4 bezeichnet hast. Jede Angabe betrifft das Objekt ganz oder teilweise.

Die erste Angabe betrifft die Nutzung als Ferienwohnung. Die zweite Angabe betrifft die kurzfristige Vermietung. Die dritte Angabe betrifft die Vermietung an Angehörige zu Wohnzwecken.

Zu jeder Angabe wählst du Ja oder Nein. In der Eingabe steht 1 für Ja und 2 für Nein.

  • Ferienwohnung genutzt: 1 = Ja, 2 = Nein
  • Kurzfristig vermietet: 1 = Ja, 2 = Nein
  • An Angehörige zu Wohnzwecken vermietet: 1 = Ja, 2 = Nein

Warum das Finanzamt danach fragt

Die Angaben steuern, welche weiteren Unterlagen nötig sind. Gibst du an, dass das Objekt als Ferienwohnung genutzt oder kurzfristig vermietet wird, musst du zusätzlich die Anlage V-FeWo ausfüllen.

Bei einer Vermietung an Angehörige zu Wohnzwecken prüft das Finanzamt, ob die Miete verbilligt ist. Dann kann sich der Werbungskostenabzug ändern.

Die Angaben hängen mit der Wohnfläche in Zeile 11 zusammen. Dort steht die Gesamtwohnfläche des Objekts.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Angaben zum bebauten Grundstück machst, aber die Frage zur Ferienwohnung, zur kurzfristigen Vermietung oder zur Angehörigenvermietung offen lässt. Fülle alle drei Felder aus.

Ein weiterer Fehler entsteht, wenn du die Anlage V-FeWo ausfüllst, aber in Zeile 10 nicht angibst, dass das Objekt als Ferienwohnung genutzt oder kurzfristig vermietet wird. Beides muss zusammenpassen.

Auch die Fläche des als Ferienwohnung genutzten Wohnraums und die Einnahmen aus der Vermietung an Angehörige müssen zu deinen Angaben passen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750004Es wurden Angaben zum bebauten Grundstück getätigt. Bitte geben Sie auch an, ob das Objekt ganz oder teilweise kurzfristig vermietet wurde (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700068Es wurden Angaben zum bebauten Grundstück getätigt. Bitte geben Sie auch an, ob das Objekt ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt wurde (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700069Es wurden Angaben zum bebauten Grundstück getätigt. Bitte geben Sie auch an, ob das Objekt ganz oder teilweise an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet wurde (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750156Auf der Anlage V wurde angegeben, dass das Objekt ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt oder kurzfristig vermietet wird. Bitte füllen Sie auch die Anlage V-FeWo aus.
  • FehlerPrüfregel 100750157Zur Anlage V wurde eine Anlage V-FeWo ausgefüllt, es fehlt jedoch die Angabe auf der Anlage V, dass das Objekt ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt oder kurzfristig vermietet wird.
  • FehlerPrüfregel 100700070Es wurde angegeben, dass das Objekt ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt wurde, die Fläche des als Ferienwohnung genutzten Wohnraums wurde jedoch nicht angegeben oder umgekehrt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700071Es wurde angegeben, dass das Objekt ganz oder teilweise an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet wurde, Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen wurden jedoch nicht erklärt oder umgekehrt (Anlage V).

Zeile 10 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202510
20249
20238
2016–20227

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 10 ein?

Du gibst für das Objekt aus Zeile 4 an, ob es ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt, kurzfristig vermietet oder an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet wird. Zu jeder Frage wählst du Ja oder Nein.

Wann muss ich die Anlage V-FeWo ausfüllen?

Wenn das Objekt ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt oder kurzfristig vermietet wird. Dann gehört die Anlage V-FeWo zur Anlage V.

Was passiert bei Vermietung an Angehörige?

Das Finanzamt prüft, ob eine verbilligte Überlassung vorliegt. Die Einnahmen aus dieser Vermietung musst du in der Anlage V erklären.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.