Zum Inhalt springen
Anlage V 2025 · Zeile 79

Anlage V Zeile 79: An das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer bei Vermietung

Hier trägst du die Umsatzsteuer ein, die du an das Finanzamt gezahlt hast. Die Zeile betrifft nur umsatzsteuerpflichtige Vermietungen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
durch direkte Zuordnung ermitteltWerbungskosten › Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung: an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer158 Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 79?

In Zeile 79 trägst du die Umsatzsteuer ein, die du an das Finanzamt gezahlt hast. Dazu gehört auch Umsatzsteuer, die mit einer Erstattung des Finanzamts verrechnet wurde.

Die Zeile betrifft nur umsatzsteuerpflichtige Vermietungen. Bei einer umsatzsteuerfreien Vermietung füllst du die Zeile nicht aus.

Der Betrag wird durch direkte Zuordnung ermittelt. Du ordnest die gezahlte Umsatzsteuer also direkt dieser Zeile zu.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Kennzahl lautet 158.

Die gezahlte Umsatzsteuer gehört zu den Werbungskosten. Sie erhöht deine Werbungskosten und mindert damit deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Die Zeile steht im Abschnitt Werbungskosten und gehört zum Block „Nur bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung“.

Häufige Fehler

ELSTER prüft, ob die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück mit den erklärten Einzelpositionen übereinstimmt.

Wenn du einzelne Werbungskosten angibst, aber die Summe der Werbungskosten nicht erklärst, meldet ELSTER einen Fehler.

Wenn die angegebene Summe nicht mit der rechnerischen Summe übereinstimmt, meldet ELSTER ebenfalls einen Fehler.

  • Einzelne Werbungskosten angegeben, Summe fehlt
  • Summe stimmt nicht mit den Einzelpositionen überein

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).

Zeile 79 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202579
202378
2020–202249
201950
2016–201848

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 79 ein?

Die Umsatzsteuer, die du an das Finanzamt gezahlt hast, einschließlich verrechneter Beträge. Die Zeile betrifft nur umsatzsteuerpflichtige Vermietungen.

Welche Kennzahl hat Zeile 79 in der Anlage V?

Die Kennzahl lautet 158.

Muss ich Zeile 79 bei umsatzsteuerfreier Vermietung ausfüllen?

Nein. Die Zeile betrifft nur umsatzsteuerpflichtige Vermietungen.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.