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Anlage V 2025 · Zeile 82

Anlage V Zeile 82: Summe der sonstigen Werbungskosten bei bebauten Grundstücken

In Zeile 82 trägst du die Summe der sonstigen Werbungskosten ein. Die Einzelbeträge stehen in den Zeilen 80 und 81.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Abzugsfähige WerbungskostenWerbungskosten › Summe149 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 82?

Zeile 82 ist die Summenzeile für die sonstigen Werbungskosten bei einem bebauten Grundstück. Sie fasst die Beträge aus Zeile 80 (direkte Zuordnung) und Zeile 81 (verhältnismäßige Zuordnung) zusammen.

Die Zeile hat die Kennzahl 149 und gehört zum Abschnitt Werbungskosten. Der Betrag wird in Euro ohne Cent eingetragen, auch negativ.

So füllst du die Zeile aus

Trage zuerst die einzelnen Werbungskosten in den Zeilen 80 und 81 ein. Addiere die abzugsfähigen Beträge und trage die Summe in Zeile 82 ein.

ELSTER prüft, ob die Summe in Zeile 82 mit den Einzelbeträgen übereinstimmt. Weicht die Summe ab, meldet das Programm einen Fehler.

Wenn du keine Einzelbeträge angegeben hast, darfst du in Zeile 82 auch keine Summe eintragen. Umgekehrt musst du bei Einzelbeträgen die Summe in Zeile 82 angeben.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750259Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den sonstigen Kosten die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750260Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den sonstigen Kosten Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750261Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den umgelegten Kosten nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).

Zeile 82 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202582
202381
2020–202250
201951
2016–201849

Häufige Fragen

Was trage ich in Zeile 82 der Anlage V ein?

Die Summe der sonstigen Werbungskosten aus den Zeilen 80 und 81. Der Betrag muss mit der Summe dieser Einzelbeträge übereinstimmen.

Muss ich in Zeile 82 Einzelbeträge angeben?

Nein, in Zeile 82 steht nur die Summe. Die Einzelbeträge gehören in die Zeilen 80 und 81.

Was passiert, wenn die Summe in Zeile 82 nicht zu den Einzelbeträgen passt?

Dann meldet ELSTER einen Fehler. Prüfe deine Einzelbeträge in den Zeilen 80 und 81 und korrigiere die Summe in Zeile 82.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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