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Anlage V 2025 · Zeile 8

Anlage V Zeile 8: Datum der Veräußerung oder Übertragung des Grundstücks

Hier trägst du das Datum ein, an dem du das Grundstück oder die Eigentumswohnung veräußert oder übertragen hast. Zusätzlich gibst du das Datum des Eigentumsübergangs an.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Veräußert / Übertragen amAllgemeine Angaben › Lage des Grundstücks / der Eigentumswohnung153 Datum (TT.MM.JJJJ)
Eigentumsübergang bei Veräußerung / Übertragung amAllgemeine Angaben › Lage des Grundstücks / der Eigentumswohnung– Datum (TT.MM.JJJJ)

Was gehört in Zeile 8?

In Zeile 8 trägst du das Datum ein, an dem du das Objekt veräußert oder übertragen hast. Das ist der Zeitpunkt des rechtswirksam abgeschlossenen Vertrags, in der Regel der Notar- oder Kaufvertrag. Das Feld hat die Kennzahl 153. Das Eingabeformat ist ein Datum in der Form TT.MM.JJJJ.

Zusätzlich gibt es das Feld „Eigentumsübergang bei Veräußerung / Übertragung am“. Dort trägst du das Datum ein, an dem Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren auf den Erwerber übergegangen sind.

Die Zeile befindet sich im Abschnitt „Allgemeine Angaben“ im Block „Lage des Grundstücks / der Eigentumswohnung“.

So füllst du die Zeile aus

Trage beide Daten ein, wenn du das Objekt veräußert oder übertragen hast. Das Veräußerungs- oder Übertragungsdatum und das Datum des Eigentumsübergangs können auseinanderfallen.

Wenn du das Objekt nicht veräußert oder übertragen hast, bleibt die Zeile leer. Die Zeile ist nur auszufüllen, wenn eine Veräußerung oder Übertragung stattgefunden hat.

Das Datum, an dem du das Objekt angeschafft oder hergestellt hast, gehört in Zeile 7.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du angegeben hast, das Objekt veräußert zu haben, aber keine Angabe zum Eigentumsübergang machst – oder umgekehrt.

Ein Datum nach dem Jahr 2099 ist nicht plausibel und führt zu einer Fehlermeldung.

Hast du Angaben zum Grundstück gemacht, aber keine Einkünfte aus dem bebauten Grundstück erklärt, meldet ELSTER ebenfalls einen Fehler. Liegen ausschließlich Einkünfte aus einem unbebauten Grundstück vor, erklärst du diese in der Anlage V-Sonstige.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750273Sie haben angegeben, das Objekt veräußert zu haben, jedoch keine Angaben dazu gemacht, wann der Eigentumsübergang erfolgte oder umgekehrt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 2622Das Datum an dem das Grundstück / die Eigentumswohnung veräußert / übertragen wurde liegt nach dem Jahr 2099 und ist daher nicht plausibel (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750109Bei den Einkünften aus einem bebauten Grundstück wurden allgemeine Angaben zum Grundstück getätigt, jedoch keine dazugehörigen Einkünfte aus dem bebauten Grundstück angegeben. Liegen ausschließlich Einkünfte aus einem unbebauten Grundstück vor, sind diese auf der Anlage V-Sonstige zu erklären (Anlage V).

Zeile 8 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
20258
2023–20247
2016–20226

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 8 ein?

Das Datum, an dem du das Grundstück oder die Eigentumswohnung veräußert oder übertragen hast, und das Datum des Eigentumsübergangs. Beide Felder haben das Format TT.MM.JJJJ.

Was ist der Unterschied zwischen Veräußerungsdatum und Eigentumsübergang?

Das Veräußerungsdatum ist in der Regel der Tag des notariellen Kaufvertrags. Der Eigentumsübergang ist der Tag, an dem Besitz, Nutzen und Lasten auf den Erwerber übergehen. Beide Daten können auseinanderfallen.

Muss ich Zeile 8 ausfüllen, wenn ich das Objekt nicht verkauft habe?

Nein. Die Zeile ist nur auszufüllen, wenn du das Objekt veräußert oder übertragen hast.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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