Vermietung und Anlage V: Einnahmen, Werbungskosten, Abschreibung
Vermietung und Anlage V: Einnahmen, Werbungskosten, Gebäude-AfA und die Regeln bei günstiger Miete an Angehörige. So füllst du das Formular aus.

Wer die Anlage V braucht
Für jedes vermietete Objekt eine eigene Anlage V Anlage V-FeWo zusätzlich bei Ferienwohnungen und kurzfristiger Vermietung Anlage V-Sonstige bei Untervermietung, unbebauten Grundstücken und Gemeinschaften
So ist das Formular aufgebaut
Was zu den Einnahmen gehört
Kaltmiete, Staffelmiete und Indexmiete Umlagen wie Wasser, Müll und Heizung Miete für Garage, Stellplatz oder Garten Entgelte für Werbeflächen, Mobilfunkantennen oder Solaranlagen
Werbungskosten senken deinen Überschuss
| Ausgabe | Abzug |
|---|---|
| Schuldzinsen, Bereitstellungszinsen | im Jahr der Zahlung |
| Grundsteuer, Versicherungen, Müll, Wasser | im Jahr der Zahlung |
| Hausverwaltung, Kontoführung, Fahrtkosten | im Jahr der Zahlung |
| Erhaltungsaufwand für Reparaturen | sofort oder auf zwei bis fünf Jahre verteilt |
| Gebäude ohne Grund und Boden | über die Gebäude-AfA |
Abschreibung des Gebäudes
| Fertigstellung | AfA pro Jahr |
|---|---|
| vor 1925 | 2,5 % |
| 1925 bis 2022 | 2 % |
| ab 2023 | 3 % |
| Neubau, Baubeginn 10/2023 bis 9/2029 | wahlweise 5 % degressiv |
Für neue Mietwohnungen kann zusätzlich eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG in Frage kommen.
Vorsicht: anschaffungsnahe Kosten
Die Umsatzsteuer bleibt außen vor, wie es die Finanzverwaltung rechnet.
Günstige Miete, Ferienwohnung und Untervermietung
Häufige Fragen
Wo trage ich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ein?
Wie kann ich die Vermietung in der Steuererklärung angeben?
Welche Anlage für Vermietung und Verpachtung?
Brauche ich für jede Wohnung eine eigene Anlage V?
Kann ich Verluste aus Vermietung verrechnen?
Bald kannst du das direkt bei uns erledigen
Bald kannst du deine Einkommensteuererklärung hier erstellen: Daten vom Finanzamt abrufen, fehlende Abzüge ergänzen, über ELSTER abgeben. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 21 EStG – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- § 9 EStG – Werbungskosten
- § 6 EStG – Bewertung, anschaffungsnahe Herstellungskosten
- § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung
- § 7b EStG – Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau
- § 11 EStG – Zufluss und Abfluss von Einnahmen und Ausgaben
Gesetzestexte verlinken auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). BMF-Schreiben mit Datum und Fundstelle ergänzen.
Änderungshistorie
Überarbeitet, Werte und Fristen für 2025 und 2026 aktualisiert
Über die Redaktion
Die Redaktion von steuern.org schreibt und prüft alle Ratgeber, Rechner und Glossarbeiträge. Grundlage sind Gesetzestexte, Schreiben des Bundesfinanzministeriums und Urteile des Bundesfinanzhofs. Ändert sich das Recht, aktualisieren wir die betroffenen Inhalte und vermerken das Datum.
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