Anlage V Zeile 60: Abzugsfähige Werbungskosten bei verteiltem Erhaltungsaufwand
In Zeile 60 trägst du die Werbungskosten ein, die 2025 auf den auf mehrere Jahre verteilten Erhaltungsaufwand entfallen. Die Summe muss zu den Einzelbeträgen passen.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Abzugsfähige WerbungskostenWerbungskosten › davon 2025 abzuziehen (Summe) | 138 | Betrag in Euro ohne Cent, nicht 0 |
Was gehört in Zeile 60?
So füllst du die Zeile aus
Betrag in Euro ohne Cent eintragen. Keine Null eintragen. Summe und Einzelbeträge müssen zusammenpassen. Die Zeile betrifft nur verteilten Erhaltungsaufwand, nicht alle Werbungskosten.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 170403Bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen wurde der Gesamtaufwand angegeben, nicht jedoch die Werbungskosten (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100700003Es wurden einzelne Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750073Bei den auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen wurde die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 180309Es wurden Einzelbeträge zu Werbungskosten zum auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwand aus angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 180214Die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zu Werbungskosten zum auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwand aus stimmt nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100700002Die angegebene Summe der Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit der sich rechnerisch ergebenden Summe der erklärten Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück überein (Anlage V).
Zeile 60 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 60 |
| 2023 | 59 |
| 2019–2022 | 42 |
| 2016–2018 | 41 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 60 ein?
Was bedeutet Kennzahl 138 in der Anlage V?
Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 60?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
Bald füllen wir das Formular für dich aus
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