| Grundangaben | Trage Name, Vorname, Steuernummer und bei Zusammenveranlagung auch die Daten deiner Partnerin oder deines Partners ein. Für jede Person gibt es eine eigene Spalte im Vordruck. | Übernimm die Angaben aus dem Hauptvordruck. So bleiben alle Anlagen einheitlich und das Finanzamt muss nicht nachfragen. |
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| Landwirtschaftliche Alterskasse | Sozialversicherungs- oder Zulagenummer fragt der Vordruck nicht mehr ab. Nur Mitglieder der landwirtschaftlichen Alterskasse tragen in Zeile 15 ihre Mitgliedsnummer ein. | Die Mitgliedsnummer findest du auf den Schreiben der landwirtschaftlichen Alterskasse. |
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| Angaben zur Begünstigung | Du gibst an, ob du unmittelbar oder mittelbar begünstigt bist. Unmittelbar begünstigt sind zum Beispiel Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung und Bezieher von Lohnersatzleistungen. Mittelbar begünstigt ist meist die Partnerin oder der Partner. | Im Vordruck steht die Angabe zur unmittelbaren Begünstigung in Zeile 4, die zur mittelbaren Begünstigung in Zeile 14. Trägst du dort nichts ein, fehlt die Grundlage für den Sonderausgabenabzug. |
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| Altersvorsorgebeiträge und Verträge | Deine Beiträge und Vertragsdaten trägst du nicht selbst ein. Dein Anbieter übermittelt sie elektronisch, das Finanzamt übernimmt sie automatisch. | Erlaube deinem Anbieter die elektronische Datenübermittlung. Ohne diese Zustimmung kann das Finanzamt die Beiträge nicht berücksichtigen. |
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| Berechnungsgrundlagen | Für den Mindesteigenbeitrag zählen deine beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Vorjahr, für 2025 also aus 2024. Als Arbeitnehmer ist das dein rentenversicherungspflichtiges Bruttoentgelt laut Meldebescheinigung zur Sozialversicherung. | Beamte tragen Besoldung und Amtsbezüge ein. Achte darauf, Werte aus dem richtigen Jahr zu verwenden. |
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| Lohnersatzleistungen und tatsächliches Entgelt | Hast du Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld bezogen, gibst du dein tatsächlich erzieltes Entgelt an. Dieser Betrag kann auch 0 € sein. | Die Zahlbeträge findest du in der Lohnsteuerbescheinigung sowie in Bescheinigungen der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit. |
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| Angaben zu Kindern | Für jedes Kind mit Kindergeldanspruch gibt es eine Kinderzulage. Die Grundzulage beträgt 175 €, die Kinderzulage 185 € je Kind und 300 € für ab 2008 geborene Kinder. | Die Angaben zur Kinderzulage gehören in die Anlage Kind (Zeile 26). Bei zusammen veranlagten Eltern steht sie der Mutter zu, auf gemeinsamen Antrag dem Vater. |
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| Verträge ohne Sonderausgabenabzug | In den Zeilen 16 bis 18 kannst du einzelne Verträge vom Sonderausgabenabzug ausnehmen. Der Teil der späteren Rente, der auf diesen ungeförderten Beiträgen beruht, wird dann günstiger besteuert. | Ein Verzicht lohnt selten. Der Steuervorteil in der Sparphase ist meist größer als der spätere Vorteil bei der Auszahlung. |
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