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Anlage V 2025 · Zeile 24

Anlage V Zeile 24: Neben- / Betriebskosten nicht gesondert vereinbart

Hier kreuzt du an, wenn im Mietvertrag keine gesonderte Vereinbarung über Neben- / Betriebskosten getroffen wurde. Dann sind keine Umlagen als Einnahmen zu erklären.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Neben- / Betriebskosten wurden nicht gesondert vereinbart.Einnahmen › Einnahmen aus umgelegten Neben- / Betriebskosten (z. B. Wasser, Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Zentralheizung)113 Ankreuzfeld (1 = Ja)

Was gehört in Zeile 24?

Mit dem Ankreuzfeld bestätigst du, dass Neben- / Betriebskosten nicht gesondert vereinbart wurden. Das ist zum Beispiel bei einer Pauschalmiete oder Inklusivmiete der Fall.

Die Zeile gehört zu den Einnahmen aus umgelegten Neben- / Betriebskosten. Dort werden normalerweise die vereinnahmten Umlagen erfasst, etwa für Wasser, Allgemeinstrom, Müllabfuhr oder Zentralheizung.

Wurden Neben- / Betriebskosten dagegen gesondert vereinbart, kreuzt du hier nicht an und erklärst die Umlagen in den dafür vorgesehenen Zeilen.

So füllst du die Zeile aus

Das Feld ist ein Ankreuzfeld. Der Wert 1 bedeutet Ja. Du setzt das Kreuz also nur, wenn keine gesonderte Vereinbarung über Neben- / Betriebskosten besteht.

Hast du Mieteinnahmen angegeben und keine Angaben zu umgelegten Neben- / Betriebskosten gemacht, erwartet ELSTER eine Aussage dazu. Ohne Kreuz oder Umlagenangabe meldet ELSTER einen Fehler.

Die Zeile gab es in den Jahren 2023 bis 2025. Die umliegenden Zeilen betreffen laufende Neben- / Betriebskosten sowie Nachzahlungen und Erstattungen.

Häufige Fehler

Das Kreuz wird gesetzt, obwohl die Nebenkosten im Mietvertrag gesondert vereinbart sind. Das führt zu einer falschen Erklärung.

Das Kreuz wird weggelassen, obwohl eine Pauschalmiete vereinbart ist. Dann fehlt die Erklärung, warum keine Umlagen angegeben wurden.

Neben- / Betriebskosten, die du als Vermieter selbst trägst, werden vergessen. Du kannst sie in den Zeilen 76 bis 78 als Werbungskosten ansetzen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100750274Es wurden umgelegte Kosten (zum Beispiel Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenhausreinigung, Fahrstuhl) als Werbungskosten auf der Anlage V angesetzt. Es wurde jedoch keine Aussage dazu getätigt, dass Neben- / Betriebskosten nicht gesondert vereinbart wurden (Zeile 24). Machen Sie daher gegebenenfalls Angaben zu in erhaltenen Nachzahlungen, beziehungsweise geleisteten Erstattungen aus Neben- / Betriebskostenabrechnungen der Vorjahre (Zeile 21 oder Zeile 23) (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750265Bei den Einnahmen aus dem bebauten Grundstück wurden Mieteinnahmen angegeben, es wurden jedoch keine Angaben zu den umgelegten Neben- / Betriebskosten gemacht beziehungsweise nicht erklärt, dass diese nicht gesondert vereinbart wurden (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750266Bei den Einnahmen aus dem bebauten Grundstück wurden Mieteinnahmen angegeben, es wurden jedoch keine Angaben zu den umgelegten Neben- / Betriebskosten gemacht beziehungsweise nicht erklärt, dass diese nicht gesondert vereinbart wurden (Anlage V).

Häufige Fragen

Was bedeutet Zeile 24 in der Anlage V?

Du bestätigst dort, dass Neben- / Betriebskosten nicht gesondert vereinbart wurden. Das ist etwa bei einer Pauschalmiete der Fall.

Wann muss ich Zeile 24 ankreuzen?

Du kreuzt an, wenn im Mietvertrag keine gesonderte Vereinbarung über Neben- / Betriebskosten getroffen wurde. Dann erklärst du keine Umlagen als Einnahmen.

Kann ich trotzdem Nebenkosten als Werbungskosten ansetzen?

Ja. Neben- / Betriebskosten, die du selbst trägst und nicht auf Mieter umlegst, kannst du als Werbungskosten abziehen. Du trägst sie in den Zeilen 76 bis 78 ein. Eine Pflicht dazu besteht nicht.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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