| Kopfangaben und Steuernummer | Trage Name, Vorname und Steuernummer ein. Die Steuernummer muss zu den Angaben im Hauptvordruck passen. Bei Zusammenveranlagung macht jede Person ihre eigenen Angaben, soweit der Vordruck das verlangt. | In Mein ELSTER kannst du die Steuernummer aus einem gespeicherten Profil übernehmen lassen. Das zuständige Finanzamt wird dann automatisch ermittelt. |
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| Wiederkehrende Bezüge und Unterhaltsleistungen | Hier stehen Bezüge, die dir laufend zufließen, etwa Schadensersatzrenten als Ersatz für entgangene Einkünfte. Unterhalt vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner gehört in die Anlage SO, soweit der Zahlende ihn mit deiner Zustimmung als Sonderausgabe abzieht (Realsplitting). | Kläre den Betrag mit der zahlenden Person. Du stimmst dem Abzug mit der Anlage U zu, sie macht ihn in der Anlage Sonderausgaben geltend. |
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| Ausgleichsleistungen und Versorgungsausgleich | Zahlungen aus einer Vermögensübertragung oder aus einem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich erklärst du in dieser Anlage. Dazu zählen auch Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs. Steuerpflichtig ist in der Regel der Empfänger der Zahlung. | Notiere zu jeder Zahlung den Zeitraum und die Rechtsgrundlage, etwa den Beschluss des Familiengerichts oder den Vertrag. Dann kann das Finanzamt die Zuordnung schnell prüfen. |
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| Einnahmen aus Leistungen | § 22 Nr. 3 EStG erfasst Einkünfte aus gelegentlichen Leistungen. Beispiele sind einmalige Vermittlungen, die kurzfristige Vermietung beweglicher Gegenstände oder Fahrtgelder aus einer Fahrgemeinschaft. Auch Einnahmen aus dem Staking, Mining oder Lending von Kryptowährungen fallen darunter, wenn die Tätigkeit nicht gewerblich ist. Werbungskosten darfst du gegenrechnen. | Bleiben deine Einkünfte unter der Freigrenze von 256 € im Jahr, sind sie steuerfrei. Prüfe trotzdem, ob deine Tätigkeit nicht als Gewerbe gilt, dann ist die Anlage G richtig. |
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| Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken | Verkaufst du eine Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren, ist der Gewinn steuerpflichtig. Der Gewinn ist der Verkaufspreis abzüglich Anschaffungs- und Veräußerungskosten. Bereits abgezogene Abschreibungen mindern die Anschaffungskosten und erhöhen so den Gewinn. Hast du das Objekt im Veräußerungsjahr und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt, bleibt der Verkauf steuerfrei. | Hebe Kaufvertrag, Notar- und Maklerrechnungen sowie Belege über Umbauten auf. Diese Kosten mindern den steuerpflichtigen Gewinn. |
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| Private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowährungen | Der Tausch, Verkauf oder die Bezahlung mit Kryptowährungen kann ein privates Veräußerungsgeschäft sein. Steuerpflichtig ist der Gewinn, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Verluste darfst du nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. | Erstelle eine Tabelle mit Anschaffungs- und Veräußerungsdatum, Preisen und allen Gebühren. Diese Übersicht legst du der Erklärung bei, damit das Finanzamt die Gewinne nachvollziehen kann. |
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| Verlustrücktrag und Verlustvortrag | Verluste aus Leistungen oder privaten Veräußerungsgeschäften trägt das Finanzamt automatisch ins Vorjahr zurück oder in Folgejahre vor. Willst du keinen Rücktrag nach 2024, beantragst du das in Zeile 22 für Leistungen oder in Zeile 66 für Veräußerungsgeschäfte. | Festgestellte Verluste aus Vorjahren verrechnet das Finanzamt von Amts wegen. Prüfe im Bescheid, ob der Verlustvortrag laut Feststellungsbescheid berücksichtigt ist. |
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| Abgeordnetenbezüge | Entschädigungen, die Abgeordnete für ihr Mandat erhalten, sind hier anzugeben, soweit sie nicht steuerfrei sind. Versorgungsbezüge und Vergütungen für mehrere Jahre gibst du gesondert an. | Hebe die Bescheinigung deiner Parlamentsverwaltung auf. Darin sind die steuerpflichtigen Beträge ausgewiesen. |
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| Steuerstundungsmodelle und Beteiligungen | Einkünfte aus Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG gibst du in Zeile 33 gesondert an. Hast du über eine Gemeinschaft oder Gesellschaft ein privates Veräußerungsgeschäft getätigt, trägst du deinen Anteil in die Zeilen 60 bis 62 ein. | Deinen Anteil übernimmst du aus der Mitteilung des Finanzamts, das die Gemeinschaft führt. Gib dazu Finanzamt und Steuernummer an. |
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