Anlage V Zeile 33: Art der Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden
Hier gibst du an, ob du die Gebäude-AfA linear oder degressiv berechnest, und trägst den Betrag ein, den du dem vermieteten Gebäude direkt zuordnen kannst.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Art der Absetzung für AbnutzungWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Auswahl
|
| ProzentWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Zahl mit 2 Nachkommastellen |
| Absetzung für Abnutzung wie Vorjahr / laut ErläuterungWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Auswahl
|
| ErläuterungWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Text |
| WerbungskostenWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 33?
So füllst du die Zeile aus
Art der AfA: 1 = linear oder 2 = degressiv Prozentsatz mit zwei Nachkommastellen angeben AfA wie Vorjahr / laut Erläuterung: 1 = wie Vorjahr oder 2 = laut Erläuterung Bei „laut Erläuterung“ das Erläuterungsfeld ausfüllen Werbungskosten als Betrag in Euro ohne Cent eintragen
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750165Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde nicht angegeben, wie die Absetzung für Abnutzung für Gebäude ermittelt wurde (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750171Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei der Absetzung für Abnutzung für Gebäude die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750172Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei der Absetzung für Abnutzung für Gebäude Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750173Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Absetzung für Abnutzung für Gebäude nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750166Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde die Absetzung für Abnutzung für Gebäude im zugehörigen Erläuterungsfeld erläutert. Es wurde jedoch nicht angegeben, dass die Absetzung für Abnutzung laut Erläuterung vorgenommen wurde (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 33 ein?
Was bedeutet „AfA wie Vorjahr / laut Erläuterung“ in Zeile 33?
Welche AfA-Art wähle ich in Zeile 33?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
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