Anlage V Zeile 47: Schuldzinsen mit verhältnismäßiger Zuordnung
Trage hier Schuldzinsen ein, die nur teilweise auf den vermieteten Teil entfallen und die du nach einem Aufteilungsmaßstab zuordnest. Du gibst Bezeichnung, Gesamtbetrag, abzugsfähigen Anteil in Prozent und den daraus ermittelten Betrag an.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Einzelangaben (z. B. Kreditinstitut)Werbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt | – | Text |
| Gesamtbetrag in EUR, CtWerbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt | – | Betrag in Euro mit Cent |
| abzugsfähiger Anteil (in %)Werbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt | – | Zahl mit 2 Nachkommastellen |
| WerbungskostenWerbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt | – | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 47?
So füllst du die Zeile aus
Bezeichnung eintragen, z. B. Kreditinstitut. Gesamtbetrag der Schuldzinsen mit Cent angeben. Abzugsfähigen Anteil in Prozent mit zwei Nachkommastellen angeben. Werbungskostenbetrag ohne Cent eintragen.
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750204Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den Schuldzinsen die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750205Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den Schuldzinsen Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750206Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den Schuldzinsen nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750202Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden die Bezeichnung der Schuldzinsen, der Gesamtbetrag, der abzugsfähige Anteil und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750203Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag nicht dem sich rechnerisch ergebenden abzugsfähigen Anteil am Gesamtbetrag für Schuldzinsen (möglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).
Zeile 47 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 47 |
| 2023 | 46 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 47 ein?
Wie berechne ich den abzugsfähigen Anteil in Zeile 47?
Warum meldet ELSTER einen Fehler in Zeile 47?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
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