| Anteile aus Gemeinschaften (Zeilen 4 bis 16) | Bist du an einer Gemeinschaft beteiligt, trägst du Bezeichnung, Finanzamt, Steuernummer und deinen Anteil an den Einkünften ein. Einzelne Einnahmen und Kosten der Gemeinschaft gehören nicht in deine Erklärung. | Deinen Anteil findest du in der Mitteilung über die gesonderte und einheitliche Feststellung. Nur dein eigener Anteil gehört in deine Erklärung. |
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| Untervermietung (Zeile 31) | Vermietest du Räume weiter, die du selbst gemietet hast, trägst du hier die Einkünfte ein: Untermieteinnahmen abzüglich der anteiligen Kosten. | Vermietest du vorübergehend einen Teil deiner selbst genutzten Wohnung für höchstens 520 € im Jahr, verzichtet das Finanzamt in der Regel auf die Besteuerung. |
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| Grundstücke, Sachinbegriffe und Rechte (Zeilen 32 bis 36) | Hier stehen Einkünfte aus der Verpachtung unbebauter Grundstücke, etwa als Stellplatz, aus anderem unbeweglichem Vermögen, aus Sachinbegriffen wie verpachtetem Inventar und aus der Überlassung von Rechten. | Trage je Zeile die Einkünfte ein, also Einnahmen abzüglich Werbungskosten. Eine eigene Aufstellung hilft bei Rückfragen. |
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| Einkünfte selbst ermitteln | Bei Untervermietung und Verpachtung rechnest du selbst: Einnahmen minus Werbungskosten wie anteilige Miete, Nebenkosten, Verwaltung oder Abschreibung. Ins Formular kommt nur das Ergebnis. | Führe die AfA-Berechnung aus dem Kaufjahr fort und wechsle die Methode nicht ohne triftigen Grund. |
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| Zuordnung bei Ehepaaren | Bei Zusammenveranlagung gibt es für die Einkünfte getrennte Spalten für Person A und Person B. | Ordne jede Zeile der Person zu, der die Einkünfte zustehen. |
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| Prozesszinsen und Einkünfte für mehrere Jahre | Prozess- und Verzugszinsen im Zusammenhang mit einer Vermietung trägst du in Zeile 37 ein. In Zeile 38 stehen begünstigte Einkünfte nach § 34 EStG aus Anlage V oder V-Sonstige, etwa Entschädigungen. | Die Fünftelregelung kann die Steuer auf solche Einmalbeträge senken. Halte die Unterlagen zur Zahlung bereit. |
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| Wirtschafts-Identifikationsnummer und Steuerstundungsmodelle | In Zeile 30 trägst du, falls vorhanden, deine Wirtschafts-Identifikationsnummer zu den Zeilen 31 bis 36 ein. Einkünfte aus Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG gehören in Zeile 39. | Ein Verkauf des Objekts gehört nicht hierher. Er kann ein privates Veräußerungsgeschäft in der Anlage SO sein. |
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| Gesonderte Feststellung | Bei einer Gemeinschaft stellt das Finanzamt die Einkünfte oft einheitlich und gesondert fest. Dein Anteil an den Einkünften wird dir dann mitgeteilt. | Deine Anlage V-Sonstige sollte zu dieser Feststellung passen. Weicht etwas ab, kläre es früh mit dem Finanzamt. |
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