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Anlage V 2025 · Zeile 44

Anlage V Zeile 44: AfA für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind

Hier trägst du für die AfA von Wirtschaftsgütern, die keine Gebäude sind, den Gesamtbetrag, den abzugsfähigen Anteil in Prozent und die daraus errechneten Werbungskosten ein, wenn du die AfA nicht direkt zuordnen kannst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Gesamtbetrag in EUR, CtWerbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt– Betrag in Euro mit Cent
abzugsfähiger Anteil (in %)Werbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt– Zahl mit 2 Nachkommastellen
WerbungskostenWerbungskosten › durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelt– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 44?

In Zeile 44 geht es um die Absetzung für Abnutzung (AfA) für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, zum Beispiel eine mitvermietete Einbauküche oder Möbel.

Die Zeile ist für den Fall gedacht, dass du die AfA nicht direkt einer vermieteten Wohnung zuordnen kannst und sie deshalb verhältnismäßig aufteilst, zum Beispiel nach dem Verhältnis der Wohnflächen bei einem teilweise selbst genutzten Haus. Die Angaben „wie Vorjahr“ oder „laut Erläuterung“ und die Einzelangaben machst du in Zeile 43.

Kannst du die AfA direkt zuordnen, nutzt du stattdessen Zeile 42. Die Summe trägst du in Zeile 45 ein.

So füllst du die Zeile aus

Trage den Gesamtbetrag der AfA in Euro und Cent ein, dann den abzugsfähigen Anteil in Prozent mit zwei Nachkommastellen. Daraus errechnest du die abzugsfähigen Werbungskosten in Euro ohne Cent.

Die AfA ermittelst du nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Wirtschaftsgüter bis 800 € ohne Umsatzsteuer kannst du im Jahr der Anschaffung voll absetzen; diese Kosten trägst du in die Zeilen 80 bis 82 ein.

Teilst du die Kosten zum ersten Mal verhältnismäßig auf, erläuterst du den Aufteilungsmaßstab in einer gesonderten Aufstellung.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn Gesamtbetrag, abzugsfähiger Anteil und Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben sind oder die Werbungskosten nicht zum Anteil am Gesamtbetrag passen.

Ein Fehler erscheint auch, wenn Einzelbeträge angegeben sind, die Summe in Zeile 45 aber fehlt oder nicht zu den Einzelbeträgen passt.

Fehlt die Angabe, wie die AfA ermittelt wurde, meldet ELSTER ebenfalls einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750198Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei der Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750194Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde nicht angegeben, wie die Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, ermittelt wurde (möglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750199Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei der Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750200Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen zur Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750164Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Beschreibung der Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750196Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden der Gesamtbetrag der Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, der abzugsfähige Anteil und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750197Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke entspricht der als abzugsfähige Werbungskosten angegebene Betrag für Absetzung für Abnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, nicht dem sich rechnerisch ergebenden abzugsfähigen Anteil (möglichkeit, durch verhältnismäßige Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).

Zeile 44 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202544
202343

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 44 ein?

Den Gesamtbetrag der AfA für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, den abzugsfähigen Anteil in Prozent und die daraus errechneten Werbungskosten, wenn du die AfA verhältnismäßig aufteilst.

Wann muss ich Zeile 44 ausfüllen?

Wenn du AfA für mitvermietete Wirtschaftsgüter wie Einbauküche oder Möbel geltend machst und sie nicht direkt zuordnen kannst, sondern zum Beispiel nach Wohnflächen aufteilst. Bei direkter Zuordnung nutzt du Zeile 42.

Was prüft ELSTER bei Zeile 44?

ELSTER prüft, ob der abzugsfähige Anteil rechnerisch zum Gesamtbetrag und zu den angegebenen Werbungskosten passt und ob alle drei Angaben gemeinsam gemacht wurden.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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