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Anlage V 2025 · Zeile 21

Anlage V Zeile 21: Nachzahlungen und Erstattungen aus Neben-/Betriebskosten

Trage hier die im Jahr 2025 erhaltenen Nachzahlungen und geleisteten Erstattungen aus Neben-/Betriebskostenabrechnungen der Vorjahre ein, die auf die Zeilen 15 und 18 entfallen. Erstattungen trägst du mit Minuszeichen ein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
auf die Zeilen 15 und 18 entfallende und im Jahr 2025 erhaltene Nachzahlungen / geleistete Erstattungen (negativen Betrag mit vorangestelltem Minuszeichen eintragen)Einnahmen › Einnahmen aus umgelegten Neben- / Betriebskosten (z. B. Wasser, Allgemeinstrom, Müllabfuhr, Zentralheizung)111 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 21?

In Zeile 21 erfasst du Nachzahlungen, die du im Jahr 2025 von deinen Mietern für Neben- und Betriebskosten der Vorjahre erhalten hast. Außerdem gehören hierher Erstattungen, die du selbst im Jahr 2025 an Mieter geleistet hast.

Die Beträge müssen sich auf die in den Zeilen 15 und 18 erklärten Mieteinnahmen beziehen. Das sind die Mieteinnahmen für Wohnungen (Zeile 15) und für andere Räume (Zeile 18). Bei der Vermietung an Angehörige (Zeile 19) nutzt du stattdessen Zeile 23.

Erstattungen trägst du als negativen Betrag mit vorangestelltem Minuszeichen ein. Nachzahlungen trägst du als positiven Betrag ein.

So füllst du die Zeile aus

Die Beträge ergeben sich aus der Abrechnung mit deinen Mietern, in der Regel aus der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024. Es gilt das Zufluss- und Abflussprinzip: Nur tatsächlich im Jahr 2025 geflossene Beträge sind einzutragen.

Die Zeile betrifft nur Nachzahlungen und Erstattungen aus früheren Jahren. Laufende Neben- und Betriebskosten des Jahres 2025 gehören in Zeile 20.

Wenn du umgelegte Kosten als Werbungskosten angesetzt hast, aber keine Angaben dazu gemacht hast, dass Neben- und Betriebskosten nicht gesondert vereinbart wurden, kann ELSTER dich auffordern, Angaben zu erhaltenen Nachzahlungen oder geleisteten Erstattungen in Zeile 21 oder Zeile 23 zu machen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100750274Es wurden umgelegte Kosten (zum Beispiel Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hausversicherungen, Hauswart, Treppenhausreinigung, Fahrstuhl) als Werbungskosten auf der Anlage V angesetzt. Es wurde jedoch keine Aussage dazu getätigt, dass Neben- / Betriebskosten nicht gesondert vereinbart wurden (Zeile 24). Machen Sie daher gegebenenfalls Angaben zu in erhaltenen Nachzahlungen, beziehungsweise geleisteten Erstattungen aus Neben- / Betriebskostenabrechnungen der Vorjahre (Zeile 21 oder Zeile 23) (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 2607Es wurden Umlagen zu vermieteten Objekten erklärt, jedoch keine Mieteinnahmen (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700004Auf der Anlage V wurden Einzelbeträge zu den Einnahmen bei Einkünften aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Einnahmen wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700001Die angegebene Summe der Einnahmen bei den Einkünften aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750265Bei den Einnahmen aus dem bebauten Grundstück wurden Mieteinnahmen angegeben, es wurden jedoch keine Angaben zu den umgelegten Neben- / Betriebskosten gemacht beziehungsweise nicht erklärt, dass diese nicht gesondert vereinbart wurden (Anlage V).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 21 ein?

Trage dort die im Jahr 2025 erhaltenen Nachzahlungen und geleisteten Erstattungen aus Neben- und Betriebskostenabrechnungen der Vorjahre ein, die auf die Zeilen 15 und 18 entfallen. Erstattungen trägst du mit Minuszeichen ein.

Was ist der Unterschied zwischen Zeile 20 und Zeile 21?

In Zeile 20 stehen laufende Neben- und Betriebskosten des Jahres 2025. In Zeile 21 stehen Nachzahlungen und Erstattungen aus Abrechnungen früherer Jahre, die im Jahr 2025 geflossen sind.

Muss ich Zeile 21 ausfüllen, wenn ich umgelegte Kosten als Werbungskosten angegeben habe?

Nicht immer. ELSTER weist darauf hin, dass du gegebenenfalls Angaben zu erhaltenen Nachzahlungen oder geleisteten Erstattungen in Zeile 21 oder Zeile 23 machen sollst, wenn du umgelegte Kosten als Werbungskosten angesetzt hast und keine Aussage dazu getroffen hast, dass Neben- und Betriebskosten nicht gesondert vereinbart wurden.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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