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Anlage V 2025 · Zeile 76

Anlage V Zeile 76: Nicht umgelegte Kosten (direkte Zuordnung)

Hier trägst du Kosten ein, die du nicht auf deine Mieter umgelegt hast und die du dem Objekt direkt zuordnen kannst, zum Beispiel Verwaltungskosten oder Kontoführungsgebühren.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
EinzelangabenWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Text
GesamtbetragWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 76?

In Zeile 76 erfasst du Neben- und Betriebskosten, die nicht auf die Mieter umgelegt wurden, zum Beispiel Verwaltungskosten sowie Bank- und Kontoführungsgebühren für das Mietkonto. Zahlungen in die Erhaltungsrücklage gehören nicht dazu.

Die Zeile betrifft Kosten, die du dem vermieteten Objekt direkt zuordnen kannst. Verhältnismäßig aufgeteilte Kosten gehören in Zeile 77. Die Summe aus den Zeilen 76 und 77 trägst du in Zeile 78 ein (Kennzahl 148).

So füllst du die Zeile aus

Gib für jede Kostenart eine Bezeichnung und den Betrag in Euro ohne Cent an. Bezeichnung und Betrag gehören immer zusammen.

Umgelegte Kosten wie Grundsteuer, Müllabfuhr oder Wasser trägst du in die Zeilen 73 bis 75 ein.

  • Einzelangaben: Bezeichnung der Kostenart
  • Betrag in Euro ohne Cent
  • Summe in Zeile 78 bilden

Häufige Fehler

Ein häufiger Fehler ist, nur die Summe in Zeile 78 anzugeben und keine Einzelbeträge aufzuführen. Beides gehört zusammen.

Ein weiterer Fehler ist, dass die Summe nicht mit den Einzelbeträgen übereinstimmt. Rechne die Beträge deshalb sorgfältig zusammen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750253Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den nicht umgelegten Kosten die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750254Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den nicht umgelegten Kosten Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750250Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Bezeichnung der nicht umgelegten Kosten und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750255Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den umgelegten Kosten nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).

Zeile 76 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202576
202375

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 76 ein?

Kosten, die du nicht auf die Mieter umgelegt hast und dem Objekt direkt zuordnen kannst, zum Beispiel Verwaltungskosten oder Kontoführungsgebühren. Zu jeder Kostenart gehören Bezeichnung und Betrag.

Muss ich in Zeile 76 Einzelbeträge angeben?

Ja. Eine Summe in Zeile 78 allein reicht nicht. ELSTER verlangt die Einzelangaben mit Bezeichnung und Betrag.

Was passiert, wenn die Summe nicht stimmt?

ELSTER meldet einen Fehler, wenn die Summe der Einzelbeträge nicht mit der angegebenen Summe in Zeile 78 übereinstimmt. Prüfe dann deine Eingaben.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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