Anlage V Zeile 76: Nicht umgelegte Kosten (direkte Zuordnung)
Hier trägst du Kosten ein, die du nicht auf deine Mieter umgelegt hast und die du dem Objekt direkt zuordnen kannst, zum Beispiel Verwaltungskosten oder Kontoführungsgebühren.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| EinzelangabenWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Text |
| GesamtbetragWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ |
Was gehört in Zeile 76?
So füllst du die Zeile aus
Einzelangaben: Bezeichnung der Kostenart Betrag in Euro ohne Cent Summe in Zeile 78 bilden
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750253Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den nicht umgelegten Kosten die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750254Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den nicht umgelegten Kosten Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750250Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden die Bezeichnung der nicht umgelegten Kosten und die Höhe der abzugsfähigen Werbungskosten nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750255Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen der Werbungskosten zu den umgelegten Kosten nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).
Zeile 76 in früheren Jahren
Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:
| Steuerjahr | Zeile |
|---|---|
| 2024–2025 | 76 |
| 2023 | 75 |
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 76 ein?
Muss ich in Zeile 76 Einzelbeträge angeben?
Was passiert, wenn die Summe nicht stimmt?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
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