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Anlage V 2025 · Zeile 87

Anlage V Zeile 87: Kürzung der Werbungskosten bei verbilligter Vermietung

Trage hier den Prozentsatz ein, um den du deine Werbungskosten kürzt, wenn du eine Wohnung verbilligt vermietest und die Kürzung prozentual vornimmst.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung (in %)Verbilligte Vermietung zu Wohnzwecken (§ 21 Abs. 2 Satz 1 EStG)150 Zahl mit 2 Nachkommastellen, höchstens 99,99

Was gehört in Zeile 87?

In Zeile 87 trägst du den Prozentsatz ein, um den du deine Werbungskosten kürzt, wenn du eine Wohnung zu Wohnzwecken verbilligt vermietest. Eine Kürzung kommt nur in Betracht, wenn die vereinbarte und tatsächlich gezahlte Warmmiete weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Bei weniger als 50 % ist sie nötig, zwischen 50 % und 66 % nur bei einer negativen Überschussprognose.

Die Kürzung kannst du entweder prozentual in Zeile 87 oder betragsmäßig in Zeile 88 vornehmen. Beides gleichzeitig ist nicht zulässig. Die prozentuale Kürzung in Zeile 87 verwendest du, wenn die verbilligte Vermietung das gesamte Objekt betrifft. Betrifft sie nur einen Teil des Objekts, nimmst du die betragsmäßige Kürzung in Zeile 88 vor.

So füllst du die Zeile aus

Gib den Prozentsatz mit zwei Nachkommastellen an, höchstens 99,99. Der Prozentsatz muss mehr als 34,00 % betragen, da eine verbilligte Vermietung nur vorliegt, wenn die Miete weniger als 66 % der ortsüblichen Miete beträgt. Die Kürzung ergibt sich als 100 % minus dem Verhältnis der vereinbarten Miete zur ortsüblichen Miete, jeweils einschließlich Umlagen. Die Werbungskosten trägst du in den Zeilen 33 bis 84 in voller Höhe ein. Das Finanzamt kürzt sie anhand des Prozentsatzes.

Die ortsübliche Miete ermittelst du in der Regel anhand des Mietspiegels. Ist kein Mietspiegel vorhanden, kannst du sie auch durch ein Gutachten eines Sachverständigen, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank oder durch Vergleich mit mindestens drei ähnlichen Wohnungen bestimmen.

  • Die Kürzung ist nur bei verbilligter Vermietung zu Wohnzwecken nötig.
  • Bei einer Miete ab 66 % der ortsüblichen Miete sind die Werbungskosten voll abziehbar.
  • Bei einer Miete zwischen 50 % und 66 % musst du die Werbungskosten nur kürzen, wenn voraussichtlich ein Verlust entsteht (Überschussprognose). Fällt die Prognose positiv aus, sind die Werbungskosten voll abziehbar.
  • Bei einer Miete unter 50 % ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen.

Häufige Fehler

Achte darauf, dass du nicht gleichzeitig die prozentuale Kürzung in Zeile 87 und die betragsmäßige Kürzung in Zeile 88 angibst. Das schließt sich aus.

Der Prozentsatz darf nicht zu niedrig sein. Ein Wert von 34,00 % oder weniger ist nicht zulässig, weil dann keine verbilligte Vermietung im Sinne der Vorschrift vorliegt.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750268Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde gleichzeitig angegeben, dass die Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung prozentual zu kürzen sind, als auch, dass die Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung betragsmäßig zu kürzen sind. Diese Angaben schließen sich aus (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750161Der angegebene Prozentsatz zur Kürzung der Werbungskosten bei verbilligter Vermietung ist zu niedrig. Eine verbilligte Vermietung liegt nur vor, wenn die vereinbarte und tatsächlich gezahlte Warmmiete weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete beträgt. Die Kürzung der Werbungskosten bei verbilligter Vermietung in % muss daher mehr als 34,00 % (100 % - 66 %) betragen (Anlage V).

Zeile 87 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2024–202587
202386

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 87 ein?

Den Prozentsatz, um den du deine Werbungskosten kürzt, wenn du eine Wohnung verbilligt vermietest und die Kürzung prozentual vornimmst. Der Wert muss mehr als 34,00 % betragen.

Wann muss ich die Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung kürzen?

Bei einer Warmmiete unter 50 % der ortsüblichen Marktmiete musst du kürzen. Zwischen 50 % und 66 % musst du nur kürzen, wenn nach der Überschussprognose ein Verlust zu erwarten ist. Ab 66 % sind die Werbungskosten voll abziehbar.

Kann ich die Kürzung auch betragsmäßig vornehmen?

Ja, wenn nur ein Teil des Objekts verbilligt vermietet wird, nimmst du die betragsmäßige Kürzung in Zeile 88 vor. Die prozentuale Kürzung in Zeile 87 und die betragsmäßige Kürzung in Zeile 88 schließen sich aus.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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