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Anlage V 2025 · Zeile 12

Anlage V Zeile 12: Eigengenutzter und als Ferienwohnung genutzter Wohnraum

Hier gibst du an, wie viele Quadratmeter der Gesamtwohnfläche aus Zeile 11 auf eigengenutzten oder unentgeltlich überlassenen Wohnraum und auf eine Ferienwohnung entfallen.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
in Zeile 11 enthaltener eigengenutzter oder unentgeltlich an Dritte überlassener Wohnraum (in m²)Allgemeine Angaben › Gesamtwohnfläche155 Zahl ohne Nachkommastellen
in Zeile 11 enthaltener als Ferienwohnung genutzter Wohnraum (in m²)Allgemeine Angaben › Gesamtwohnfläche156 Zahl ohne Nachkommastellen

Was gehört in Zeile 12?

In Zeile 12 schlüsselst du die Gesamtwohnfläche aus Zeile 11 weiter auf. Du trägst ein, wie viele Quadratmeter davon eigengenutzt oder unentgeltlich an Dritte überlassen sind. Das ist Kennzahl 155.

Zusätzlich trägst du ein, wie viele Quadratmeter der Gesamtwohnfläche als Ferienwohnung genutzt werden. Das ist Kennzahl 156.

Die Flächenangaben sind Teil der allgemeinen Angaben zum Objekt.

So füllst du die Zeile aus

Trage für jede Kennzahl die Quadratmeterzahl als ganze Zahl ein. Die Summe der hier angegebenen Teilflächen darf die Gesamtwohnfläche aus Zeile 11 nicht überschreiten.

Wenn du in Zeile 10 angegeben hast, dass das Objekt ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt wird, musst du die Fläche der Ferienwohnung hier eintragen. Umgekehrt gilt: Trägst du hier eine Ferienwohnungsfläche ein, muss auch die Angabe zur Ferienwohnungsnutzung in Zeile 10 vorhanden sein.

Hast du eigengenutzten oder unentgeltlich überlassenen Wohnraum, musst du die Gesamtwohnfläche in Zeile 11 angeben. Fehlt sie, meldet ELSTER einen Fehler.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • HinweisPrüfregel 100750270Bitte machen Sie Angaben zur Gesamtwohnfläche (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 2618Die erklärte Gesamtwohnfläche ist kleiner als die Summe der darin enthaltenen Teilwohnflächen (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700070Es wurde angegeben, dass das Objekt ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt wurde, die Fläche des als Ferienwohnung genutzten Wohnraums wurde jedoch nicht angegeben oder umgekehrt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 2617Die Angabe der Gesamtwohnfläche fehlt, obwohl eigengenutzter Wohnraum oder unentgeltlich überlassener Wohnraum beziehungsweise Wohnraum, der als Ferienwohnung genutzt wird, erklärt wurde (Anlage V).

Zeile 12 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
202512
202411
202310
2016–20228

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 12 ein?

Du trägst die Quadratmeterzahl des eigengenutzten oder unentgeltlich an Dritte überlassenen Wohnraums ein (Kennzahl 155) und die Quadratmeterzahl des als Ferienwohnung genutzten Wohnraums (Kennzahl 156). Beide Angaben beziehen sich auf die Gesamtwohnfläche aus Zeile 11.

Muss ich Zeile 12 ausfüllen, wenn ich das Objekt vollständig vermiete?

Wenn kein eigengenutzter oder unentgeltlich überlassener Wohnraum und keine Ferienwohnung vorhanden ist, gibt es nichts einzutragen. Die Zeile betrifft nur diese beiden Flächenarten.

Warum meldet ELSTER einen Fehler zur Gesamtwohnfläche?

Die Summe der in Zeile 12 angegebenen Teilflächen darf die Gesamtwohnfläche aus Zeile 11 nicht überschreiten. Außerdem musst du die Gesamtwohnfläche angeben, wenn du in Zeile 12 eigengenutzten, unentgeltlich überlassenen oder als Ferienwohnung genutzten Wohnraum erklärst.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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