Zum Inhalt springen
Anlage V 2025 · Zeile 19

Anlage V Zeile 19: Einnahmen aus Vermietung an Angehörige

Trage hier die Mieteinnahmen ein, die du von Angehörigen für eine Wohnung bekommst. Die Angaben stehen im Block „Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen“.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Bezeichnung der Wohneinheit (z. B. Stockwerk, Nummer der Wohnung)Einnahmen › Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen / ohne Umsatzsteuer)– Text
Wohnfläche (in m²)Einnahmen › Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen / ohne Umsatzsteuer)– Zahl mit 2 Nachkommastellen
EinnahmenEinnahmen › Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen / ohne Umsatzsteuer)103 Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ

Was gehört in Zeile 19?

In Zeile 19 erklärst du die Einnahmen aus Vermietung an Angehörige. Angehörige sind zum Beispiel Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte. Die Zeile gehört zum Abschnitt „Einnahmen“ und zum Block „Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen / ohne Umsatzsteuer)“.

Du gibst die Bezeichnung der Wohneinheit an, zum Beispiel Stockwerk oder Nummer der Wohnung. Außerdem trägst du die Wohnfläche in Quadratmetern ein. Der Betrag in der Zeile ist die Kennzahl 103.

So füllst du die Zeile aus

Trage für jede an Angehörige vermietete Wohnung die Bezeichnung, die Wohnfläche und die Einnahmen ein. Die Einnahmen sind die tatsächlich vereinnahmte Miete ohne Umlagen und ohne Umsatzsteuer.

Bei verbilligter Vermietung an Angehörige gilt: Beträgt die Miete einschließlich Umlagen weniger als 50 % der ortsüblichen Marktmiete (einschließlich umlagefähiger Kosten), musst du die Werbungskosten für die Wohnung aufteilen. Liegt sie bei mindestens 50 %, aber unter 66 %, musst du nur aufteilen, wenn voraussichtlich ein Verlust entsteht. Ab 66 % entfällt die Aufteilung. Trage die Aufwendungen in den Zeilen 33 bis 84 immer in voller Höhe ein. Die Kürzung gibst du ausschließlich in Zeile 87 (Prozentsatz für das ganze Objekt) oder in Zeile 88 (Betrag, wenn nur ein Teil des Objekts verbilligt vermietet wird) an.

  • Bezeichnung der Wohneinheit: z. B. „EG links“ oder „Wohnung Nr. 3“
  • Wohnfläche: Zahl mit zwei Nachkommastellen
  • Einnahmen (Kennzahl 103): Betrag in Euro ohne Cent, auch negativ möglich

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du Umlagen für an Angehörige vermietete Wohnungen erklärst, aber keine Mieteinnahmen angibst. Ebenso wenn du angibst, dass das Objekt an Angehörige vermietet wurde, aber keine Einnahmen einträgst – oder umgekehrt.

Achte darauf, dass Bezeichnung und Betrag immer gemeinsam angegeben werden. Die Summe der Einnahmen aus dem bebauten Grundstück muss mit den Einzelbeträgen übereinstimmen.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 2608Es wurden Umlagen zu an Angehörige vermietete Wohnungen erklärt, jedoch keine Mieteinnahmen (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700004Auf der Anlage V wurden Einzelbeträge zu den Einnahmen bei Einkünften aus dem bebauten Grundstück angegeben, die Summe der Einnahmen wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750264Bei den Mieteinnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen wurden die Bezeichnung der Wohneinheit und der zugehörige Betrag nicht gemeinsam angegeben (möglichkeit, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700071Es wurde angegeben, dass das Objekt ganz oder teilweise an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet wurde, Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen wurden jedoch nicht erklärt oder umgekehrt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100700001Die angegebene Summe der Einnahmen bei den Einkünften aus dem bebauten Grundstück auf der Anlage V stimmt nicht mit dem sich rechnerisch ergebenden Betrag aus den erklärten Einzelbeträgen überein (Anlage V).

Zeile 19 in früheren Jahren

Die Zeilennummern ändern sich oft von Jahr zu Jahr. Dieselbe Angabe stand in diesen Zeilen:

SteuerjahrZeile
2023–202519
2016–202212

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 19 ein?

Die Bezeichnung der Wohneinheit, die Wohnfläche und die Mieteinnahmen aus der Vermietung an Angehörige. Die Einnahmen ohne Umlagen und ohne Umsatzsteuer.

Wer ist Angehöriger im Sinne der Anlage V?

Angehörige sind zum Beispiel Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte. Die genaue Definition steht in § 15 AO.

Was passiert bei verbilligter Vermietung an Angehörige?

Bei weniger als 50 % der ortsüblichen Marktmiete werden die Werbungskosten für die Wohnung aufgeteilt. Bei 50 % bis unter 66 % ist das nur nötig, wenn voraussichtlich ein Verlust entsteht, ab 66 % nicht. Die Kürzung gibst du in Zeile 87 (ganzes Objekt) oder Zeile 88 (nur ein Teil des Objekts) an.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

Bald verfügbar

Bald füllen wir das Formular für dich aus

Mit der Online-Abgabe beantwortest du einfache Fragen und wir übernehmen die Werte in die richtigen Zeilen. Trag dich ein, wir sagen dir Bescheid.

Geschützt durch Google reCAPTCHA, mehr dazu in der Datenschutzerklärung.