Anlage V Zeile 39: Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG – direkte Zuordnung
In Zeile 39 machst du Angaben zu erhöhten Absetzungen für Gebäude in Sanierungsgebieten, für Baudenkmale oder nach dem Schutzbaugesetz, wenn sie vollständig zur Vermietung gehören. Du wählst „wie Vorjahr“ oder „laut Erläuterung“ und trägst den Betrag ein.
Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org
So steht es im Formular
| Feld (amtliche Bezeichnung) | Kennzahl | Eingabe |
|---|---|---|
| Absetzung für Abnutzung wie Vorjahr / laut ErläuterungWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Auswahl
|
| ErläuterungWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Text |
| WerbungskostenWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt | – | Betrag in Euro ohne Cent |
Was gehört in Zeile 39?
Wie hoch sind die erhöhten Absetzungen?
So füllst du die Zeile aus
Häufige Fehler
Was ELSTER bei dieser Zeile prüft
Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.
- FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750189Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den erhöhten Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750190Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den erhöhten Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750191Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen für erhöhte Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750183Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden erhöhte Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz angegeben, es wurde jedoch nicht angegeben, wie der Absetzungsbetrag ermittelt wurde (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750184Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden die erhöhten Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz im zugehörigen Erläuterungsfeld erläutert. Es wurde jedoch nicht angegeben, dass die Absetzung für Abnutzung laut Erläuterung vorgenommen wurde (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
- FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).
Häufige Fragen
Was trage ich in Anlage V Zeile 39 ein?
Für welche Gebäude gibt es erhöhte Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG?
Gehört die normale Gebäude-AfA in Zeile 39?
Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick
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