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Anlage V 2025 · Zeile 39

Anlage V Zeile 39: Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG – direkte Zuordnung

In Zeile 39 machst du Angaben zu erhöhten Absetzungen für Gebäude in Sanierungsgebieten, für Baudenkmale oder nach dem Schutzbaugesetz, wenn sie vollständig zur Vermietung gehören. Du wählst „wie Vorjahr“ oder „laut Erläuterung“ und trägst den Betrag ein.

Stand: Formular 2025 mit den Prüfregeln von ELSTER · redaktionell geprüft von der Redaktion steuern.org

So steht es im Formular

Feld (amtliche Bezeichnung)KennzahlEingabe
Absetzung für Abnutzung wie Vorjahr / laut ErläuterungWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Auswahl
  • 1 = wie Vorjahr
  • 2 = laut Erläuterung
ErläuterungWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Text
WerbungskostenWerbungskosten › durch direkte Zuordnung ermittelt– Betrag in Euro ohne Cent

Was gehört in Zeile 39?

Zeile 39 ist für erhöhte Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und nach dem Schutzbaugesetz bestimmt. § 7h betrifft Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, § 7i betrifft Baudenkmale.

Die normale Gebäude-AfA gehört nicht hierher, sondern in die Zeilen 33 bis 35.

„Durch direkte Zuordnung ermittelt“ bedeutet: Die Aufwendungen gehören vollständig zur Vermietung. Sind sie nur teilweise Werbungskosten, zum Beispiel weil du einen Teil des Gebäudes selbst nutzt, nutzt du Zeile 40.

Wie hoch sind die erhöhten Absetzungen?

Nach §§ 7h und 7i EStG kannst du die begünstigten Herstellungskosten im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren mit jeweils bis zu 9 % absetzen, in den folgenden vier Jahren mit jeweils bis zu 7 %.

Voraussetzung ist eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde- oder Denkmalbehörde.

So füllst du die Zeile aus

Wähle 1 = wie Vorjahr, wenn du die Absetzung unverändert fortführst, oder 2 = laut Erläuterung. Bei „laut Erläuterung“ erklärst du im Textfeld, wie sich der Betrag ergibt.

Trage den Betrag in Euro ohne Cent ein. Die Summe aus den Zeilen 39 und 40 gehört in Zeile 41.

Häufige Fehler

ELSTER meldet einen Fehler, wenn du einen Betrag einträgst, aber nicht angibst, ob er wie im Vorjahr oder laut Erläuterung ermittelt wurde.

Fehlt die Summe in Zeile 41 oder passt sie nicht zu den Einzelbeträgen, kommt ebenfalls eine Fehlermeldung.

Die Kürzung wegen verbilligter Vermietung gehört nicht in Zeile 39, sondern entweder in Zeile 87 oder in Zeile 88.

Was ELSTER bei dieser Zeile prüft

Vor dem Versand prüft ELSTER, ob die Angaben zusammenpassen. Dabei können diese Meldungen erscheinen. Einen Fehler musst du korrigieren, sonst lässt sich die Erklärung nicht senden. Einen Hinweis kannst du prüfen und bestätigen.

  • FehlerPrüfregel 100750160Der zur betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes angegebene Kürzungsbetrag übersteigt die Summe der Werbungskosten (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750189Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurde bei den erhöhten Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz die Summe der abzugsfähigen Werbungskosten angegeben, Einzelbeträge wurden jedoch nicht angegeben (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750190Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden bei den erhöhten Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz Einzelbeträge zu den Werbungskosten angegeben, die Summe dieser Einzelbeträge wurde jedoch nicht erklärt (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750191Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke stimmt die sich rechnerisch ergebende Summe aus den erklärten Einzelbeträgen für erhöhte Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz nicht mit der angegebenen Summe überein (Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750183Bei den Werbungskosten aus dem bebauten Grundstück wurden erhöhte Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz angegeben, es wurde jedoch nicht angegeben, wie der Absetzungsbetrag ermittelt wurde (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750184Bei den Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung bebauter Grundstücke wurden die erhöhten Absetzungen nach den §§ 7h, 7i EStG und / oder nach dem Schutzbaugesetz im zugehörigen Erläuterungsfeld erläutert. Es wurde jedoch nicht angegeben, dass die Absetzung für Abnutzung laut Erläuterung vorgenommen wurde (möglichkeit, durch direkte Zuordnung ermittelte Beträge, Anlage V).
  • FehlerPrüfregel 100750162Bei der betragsmäßigen Kürzung der Werbungskosten wegen verbilligter Vermietung eines Teils des Objektes wurde ein negativer Wert eingegeben. Dies ist nur denkbar, wenn negative Werbungskosten (zum Beispiel Erstattungen oder Rückzahlungen) gekürzt werden sollen, es liegen aber keine negativen Werbungskosten vor. Eine reguläre Kürzung von Werbungskosten ist mit einem positiven Wert einzugeben (Anlage V).

Häufige Fragen

Was trage ich in Anlage V Zeile 39 ein?

Erhöhte Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG oder nach dem Schutzbaugesetz, wenn die Aufwendungen vollständig zur Vermietung gehören. Dazu wählst du „wie Vorjahr“ oder „laut Erläuterung“ und trägst den Betrag ein.

Für welche Gebäude gibt es erhöhte Absetzungen nach §§ 7h, 7i EStG?

Für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen (§ 7h) und für Baudenkmale (§ 7i). Du brauchst eine Bescheinigung der zuständigen Behörde.

Gehört die normale Gebäude-AfA in Zeile 39?

Nein. Die normale AfA für Gebäude trägst du in die Zeilen 33 bis 35 ein.

Alle Zeilen der Anlage V 2025 im Überblick

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