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Formular erklärt

Anlage KAP: Einkünfte aus Kapitalvermögen

Anlage KAP ausfüllen: Anträge, Zeilenaufbau und Steuerbescheinigung im Überblick.

Stand: Formular 2025 · fachlich geprüft am von der Redaktion steuern.org

Wofür ist das Formular?

Mit der Anlage KAP erklärst du dem Finanzamt deine Kapitalerträge. Dazu gehören Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Das Formular sorgt dafür, dass einbehaltene Steuern angerechnet oder erstattet werden.

Wer muss es ausfüllen?

Pflicht ist die Anlage KAP, wenn auf deine Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, etwa bei Auslandsdepots, privaten Darlehen oder Erstattungszinsen. Freiwillig lohnt sie sich, wenn du zu viel gezahlte Steuer zurückholen willst, zum Beispiel über die Günstigerprüfung.

Die Abschnitte im Überblick

AbschnittWas hineingehörtGut zu wissen
Grundangaben und PersonAuf der ersten Seite trägst du Name, Vorname und Steuernummer ein. Bei Zusammenveranlagung kreuzt du an, zu welcher Person die Anlage gehört. Hier ordnest du das Formular auch der Einkommensteuererklärung oder der Erklärung zur Kirchensteuer auf Kapitalerträge zu.Fülle für jede Person eine eigene Anlage KAP aus. Bei Ehepaaren sind zwei Formulare nötig, auch wenn die Erträge aus einem gemeinsamen Depot stammen.
Günstigerprüfung beantragenIm Antragsteil kannst du prüfen lassen, ob dein persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz liegt. Dann werden deine Kapitalerträge mit deinem niedrigeren Satz versteuert. Ist die Prüfung erfolgreich, erstattet dir das Finanzamt zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer.Du kannst den Antrag auch stellen, wenn du deinen Grenzsteuersatz nicht kennst. Ein Nachteil entsteht dir nicht: Das Finanzamt rechnet beide Varianten durch und wendet die günstigere an.
Überprüfung des SteuereinbehaltsEin zweiter Antrag hilft, wenn die Bank zu viel Steuer einbehalten hat. Typische Fälle sind ungünstig verteilte Freistellungsaufträge oder Verluste, die die Bank nicht mit Gewinnen verrechnet hat.Trage die Beträge laut Steuerbescheinigung in die erste Spalte und die korrigierten Werte in die zweite Spalte ein. Eine kurze Erläuterung auf einem Extrablatt hilft beim Verständnis.
Kirchensteuer auf KapitalerträgeIn einem eigenen Feld erklärst du, dass du kirchensteuerpflichtig bist, deine Bank aber keine Kirchensteuer einbehalten hat. Das passiert zum Beispiel, wenn du der Bank deine Konfession nie mitgeteilt hast.Hast du hier eine Angabe gemacht, musst du auch den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag angeben. Als Sonderausgabe zählt diese Kirchensteuer nicht, sie senkt stattdessen leicht die Kapitalertragsteuer.
Kapitalerträge mit inländischem SteuerabzugHier stehen Zinsen, Dividenden und Verkaufsgewinne, von denen deine Bank bereits Kapitalertragsteuer abgeführt hat. Die Beträge findest du in der Steuerbescheinigung deiner Bank. Bei mehreren Depots rechnest du die Werte je Zeile zusammen.Übertrage die Beträge zeilengetreu aus der Bescheinigung. Viele Banken drucken die passenden Zeilen der Anlage KAP direkt mit auf.
Sparerpauschbetrag und FreistellungsauftragIm Formular gibst du an, wie viel des Sparerpauschbetrags deine Bank bereits freigestellt hat. Wurde kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag erteilt, holst du dir die zu viel gezahlte Steuer über die Anlage zurück.Bei mehreren Banken verteilst du die Freistellungsaufträge für die Zukunft besser neu. Bleibt bei einer Bank Pauschbetrag ungenutzt, während eine andere Steuer einbehält, hilft der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts.
Kapitalerträge ohne SteuerabzugDieser Abschnitt ist für Erträge, bei denen keine inländische Kapitalertragsteuer geflossen ist. Dazu gehören Zinsen und Dividenden aus ausländischen Depots, Zinsen aus privaten Darlehen und Erstattungszinsen des Finanzamts.Rechne ausländische Beträge zum passenden Kurs in Euro um. Hältst du im Auslandsdepot Fonds oder ETFs, gehört zusätzlich die Anlage KAP-INV in deine Erklärung.
Anzurechnende SteuernTrage hier die Steuern ein, die auf deine Kapitalerträge einbehalten wurden: inländische Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Auch ausländische Quellensteuer kann anrechenbar sein, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen das vorsieht.Die Steuerbescheinigungen reichst du nur auf Aufforderung des Finanzamts ein. Hefte sie trotzdem vollständig zu deinen Unterlagen.
Verluste aus KapitalvermögenVerluste aus Aktienverkäufen verrechnet die Bank nur mit Gewinnen aus Aktien. Bleibt ein Rest, beantragst du bei deiner Bank eine Verlustbescheinigung und trägst die Verluste getrennt nach Art in die Anlage KAP ein.Achte auf Hinweise zu nicht ausgeglichenen Verlusten in der Steuerbescheinigung. Ohne Verlustbescheinigung (Antrag bis 15. Dezember) trägt die Bank die Verluste nur intern ins nächste Jahr vor. Mit Gewinnen bei anderen Banken kannst du sie dann nicht verrechnen.
Kapitalerträge mit persönlichem Steuersatz und BeteiligungenErträge aus stillen Gesellschaften oder Darlehen zwischen nahestehenden Personen werden nicht mit dem Abgeltungsteuersatz, sondern mit deinem persönlichen Satz besteuert. Kapitalerträge aus Beteiligungen an Personengesellschaften, die gesondert festgestellt werden, gehören in die Anlage KAP-BET.Bei Beteiligungen übernimmst du die Zahlen aus dem Feststellungsbescheid der Gesellschaft. Hältst du mindestens 25 % an einer Kapitalgesellschaft oder 1 % und arbeitest beruflich für sie, kannst du in Zeile 31 das Teileinkünfteverfahren beantragen.

Zeilennummern ändern sich jedes Jahr. Maßgeblich ist der Vordruck des jeweiligen Steuerjahres.

Alle Zeilen der Anlage KAP 2025

Die amtlichen Bezeichnungen und Kennzahlen aller 57 Zeilen. Zu 37 Zeilen gibt es eine eigene Erklärung mit den Prüfungen von ELSTER und den Zeilen der Vorjahre.

ZeileEintrag (amtliche Bezeichnung)Kennzahl
Anträge
4Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge.201
5Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge.202
Erklärung zur Kirchensteuerpflicht
6Ich bin kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt, von denen Kapitalertragsteuer, aber keine Kirchensteuer einbehalten wurde.203
Beträge laut Steuerbescheinigung(en)
7Kapitalerträge · Erläuterungen zum korrigierten Betrag210, 220
8In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen · Erläuterungen zum korrigierten Betrag212, 222
9In Zeile 7 enthaltene Einkünfte aus Stillhalterprämien und Gewinne aus Termingeschäften · Erläuterungen zum korrigierten Betrag611, 621
10In Zeile 7 enthaltene Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile i. S. d. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG · Erläuterungen zum korrigierten Betrag219, 229
11In Zeile 7 enthaltene Ersatzbemessungsgrundlage · Erläuterungen zum korrigierten Betrag214, 224
12Nicht ausgeglichene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien · Erläuterungen zum korrigierten Betrag215, 225
13Nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Aktien · Erläuterungen zum korrigierten Betrag216, 226
14Verluste aus Termingeschäften · Erläuterungen zum korrigierten Betrag615, 625
15Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, Ausbuchung, Übertragung wertlos gewordener Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG · Erläuterungen zum korrigierten Betrag616, 626
Sparer-Pauschbetrag
16In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in den Zeilen 7 bis 15, 30 und 33 erklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. „0“)217
17In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag, der auf die in der Anlage KAP nicht erklärten Kapitalerträge entfällt (ggf. „0“)218
Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben
18Inländische Kapitalerträge (ohne Beträge laut den Zeilen 26 und 26a)230
19Ausländische Kapitalerträge (ohne Beträge laut den Zeilen 26a und 52)234
20In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Gewinne aus Aktienveräußerungen i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG232
22In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien235
23In den Zeilen 18 und 19 enthaltene Verluste aus der Veräußerung von Aktien i. S. d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG236
26Zinsen, die vom Finanzamt für Steuererstattungen gezahlt wurden (ohne an das Finanzamt zurückgezahlte Zinsen für Steuererstattungen) – Bitte Anleitung beachten. –260
26a Prozess- und Verzugszinsen 237
Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG (ggf. Summe der Hinzurechnungsbeträge)
27Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG (ggf. Summe der Hinzurechnungsbeträge)275
Minderung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 6 AStG (ggf. der Hinzurechnungsbeträge)
27aMinderung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 6 AStG (ggf. der Hinzurechnungsbeträge)664
Laufende Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen
28 Laufende Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen (ohne Betrag laut Zeile 54) 270
Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen
29 Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung von Kapitalanlagen aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, aus stiller Gesellschaft und partiarischen Darlehen 271
Kapitalerträge aus Lebensversicherungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG
30Kapitalerträge aus Lebensversicherungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG268
Beantragung der Anwendung der tariflichen Einkommensteuer
31 Ich beantrage für die Einkünfte laut Zeile 32b die Anwendung der tariflichen Einkommensteuer. – Bitte Anleitung beachten. –
Einzelangaben
32 Gesellschaft
32a Finanzamt
32b Steuernummer · Betrag 272
Widerruf des Antrags auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer
32c Ich widerrufe für die unternehmerische Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft laut Zeile 32d den Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer.
Unternehmerische Beteiligung, für die der Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer widerrufen wird
32d Gesellschaft
32e Finanzamt
32f Steuernummer
Bezüge und Einnahmen i. S. d. § 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG / Kapitalerträge nach § 11 StAbwG
33– Bezüge und Einnahmen i. S. d. § 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG (ohne Betrag laut Zeile 54) – Korrespondenzprinzip – – Kapitalerträge nach § 11 StAbwG277
Einkünfte aus Spezial-Investmentanteilen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG
34Ich habe Einkünfte aus Spezial-Investmentanteilen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG erzielt (laut Aufstellung). · Aufstellung zu Einkünften aus Spezial-Investmentanteilen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 3a EStG209
Kapitalerträge, für die die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG anzuwenden ist
35In den Zeilen 7, 18, 19, 26, 26a und / oder 52 der Anlage KAP sowie in den Zeilen 8, 16 und / oder 21 der Anlage KAP-BET enthaltene Erträge265
36 In den Zeilen 27, 28 bis 30, 32b, 33 und / oder 54 der Anlage KAP sowie in den Zeilen 25 bis 28 der Anlage KAP-BET enthaltene Erträge 279
Steuerabzugsbeträge zu Erträgen in den Zeilen 7 bis 23 und zu Investmenterträgen laut Anlage KAP-INV
37Kapitalertragsteuer280
38Solidaritätszuschlag281
39Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer282
40Angerechnete ausländische Steuern283
41Anrechenbare noch nicht angerechnete ausländische Steuern284
42Fiktive ausländische Quellensteuer (nicht in den Zeilen 40 und / oder 41 enthalten)285
Anzurechnende Steuern zu Erträgen in den Zeilen 28 bis 34 sowie aus anderen Einkunftsarten
43Kapitalertragsteuer286
44 Solidaritätszuschlag 287
45Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer288
Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG und / oder § 31 Abs. 3 InvStG
46 Ich habe Kapitalerträge erzielt, bei denen die Voraussetzungen für eine volle Anrechnung der Kapitalertragsteuer nach § 36a EStG und / oder § 31 Abs. 3 InvStG nicht erfüllt sind. 206
Kürzungsbetrag bei Beteiligung an ausländischer Gesellschaft nach § 11 AStG
47 Kürzungsbetrag zu Erträgen, die dem gesonderten Steuertarif nach § 32d Abs. 1 EStG unterliegen 666
48 Kürzungsbetrag zu Erträgen, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen 667
Familienstiftungen nach § 15 AStG
49Bezeichnung
50 Finanzamt
51 Steuernummer
52Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung, die nicht der tariflichen Einkommensteuer unterliegen238
53Anzurechnende ausländische Steuern (zu Zeile 52)208
54 Einkünfte einer ausländischen Familienstiftung, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen (siehe Zeile 28 der Anlage AUS) 278
Aufstellung
55 Bezeichnung · Betrag

Quelle: ERiC 43.4.6.0, Jahresdokumentation (Plausibilitätsprüfungen), Einkommensteuererklärung 2025.

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