| Grundangaben und Person | Auf der ersten Seite trägst du Name, Vorname und Steuernummer ein. Bei Zusammenveranlagung kreuzt du an, zu welcher Person die Anlage gehört. Hier ordnest du das Formular auch der Einkommensteuererklärung oder der Erklärung zur Kirchensteuer auf Kapitalerträge zu. | Fülle für jede Person eine eigene Anlage KAP aus. Bei Ehepaaren sind zwei Formulare nötig, auch wenn die Erträge aus einem gemeinsamen Depot stammen. |
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| Günstigerprüfung beantragen | Im Antragsteil kannst du prüfen lassen, ob dein persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz liegt. Dann werden deine Kapitalerträge mit deinem niedrigeren Satz versteuert. Ist die Prüfung erfolgreich, erstattet dir das Finanzamt zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer. | Du kannst den Antrag auch stellen, wenn du deinen Grenzsteuersatz nicht kennst. Ein Nachteil entsteht dir nicht: Das Finanzamt rechnet beide Varianten durch und wendet die günstigere an. |
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| Überprüfung des Steuereinbehalts | Ein zweiter Antrag hilft, wenn die Bank zu viel Steuer einbehalten hat. Typische Fälle sind ungünstig verteilte Freistellungsaufträge oder Verluste, die die Bank nicht mit Gewinnen verrechnet hat. | Trage die Beträge laut Steuerbescheinigung in die erste Spalte und die korrigierten Werte in die zweite Spalte ein. Eine kurze Erläuterung auf einem Extrablatt hilft beim Verständnis. |
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| Kirchensteuer auf Kapitalerträge | In einem eigenen Feld erklärst du, dass du kirchensteuerpflichtig bist, deine Bank aber keine Kirchensteuer einbehalten hat. Das passiert zum Beispiel, wenn du der Bank deine Konfession nie mitgeteilt hast. | Hast du hier eine Angabe gemacht, musst du auch den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag angeben. Als Sonderausgabe zählt diese Kirchensteuer nicht, sie senkt stattdessen leicht die Kapitalertragsteuer. |
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| Kapitalerträge mit inländischem Steuerabzug | Hier stehen Zinsen, Dividenden und Verkaufsgewinne, von denen deine Bank bereits Kapitalertragsteuer abgeführt hat. Die Beträge findest du in der Steuerbescheinigung deiner Bank. Bei mehreren Depots rechnest du die Werte je Zeile zusammen. | Übertrage die Beträge zeilengetreu aus der Bescheinigung. Viele Banken drucken die passenden Zeilen der Anlage KAP direkt mit auf. |
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| Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag | Im Formular gibst du an, wie viel des Sparerpauschbetrags deine Bank bereits freigestellt hat. Wurde kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag erteilt, holst du dir die zu viel gezahlte Steuer über die Anlage zurück. | Bei mehreren Banken verteilst du die Freistellungsaufträge für die Zukunft besser neu. Bleibt bei einer Bank Pauschbetrag ungenutzt, während eine andere Steuer einbehält, hilft der Antrag auf Überprüfung des Steuereinbehalts. |
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| Kapitalerträge ohne Steuerabzug | Dieser Abschnitt ist für Erträge, bei denen keine inländische Kapitalertragsteuer geflossen ist. Dazu gehören Zinsen und Dividenden aus ausländischen Depots, Zinsen aus privaten Darlehen und Erstattungszinsen des Finanzamts. | Rechne ausländische Beträge zum passenden Kurs in Euro um. Hältst du im Auslandsdepot Fonds oder ETFs, gehört zusätzlich die Anlage KAP-INV in deine Erklärung. |
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| Anzurechnende Steuern | Trage hier die Steuern ein, die auf deine Kapitalerträge einbehalten wurden: inländische Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Auch ausländische Quellensteuer kann anrechenbar sein, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen das vorsieht. | Die Steuerbescheinigungen reichst du nur auf Aufforderung des Finanzamts ein. Hefte sie trotzdem vollständig zu deinen Unterlagen. |
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| Verluste aus Kapitalvermögen | Verluste aus Aktienverkäufen verrechnet die Bank nur mit Gewinnen aus Aktien. Bleibt ein Rest, beantragst du bei deiner Bank eine Verlustbescheinigung und trägst die Verluste getrennt nach Art in die Anlage KAP ein. | Achte auf Hinweise zu nicht ausgeglichenen Verlusten in der Steuerbescheinigung. Ohne Verlustbescheinigung (Antrag bis 15. Dezember) trägt die Bank die Verluste nur intern ins nächste Jahr vor. Mit Gewinnen bei anderen Banken kannst du sie dann nicht verrechnen. |
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| Kapitalerträge mit persönlichem Steuersatz und Beteiligungen | Erträge aus stillen Gesellschaften oder Darlehen zwischen nahestehenden Personen werden nicht mit dem Abgeltungsteuersatz, sondern mit deinem persönlichen Satz besteuert. Kapitalerträge aus Beteiligungen an Personengesellschaften, die gesondert festgestellt werden, gehören in die Anlage KAP-BET. | Bei Beteiligungen übernimmst du die Zahlen aus dem Feststellungsbescheid der Gesellschaft. Hältst du mindestens 25 % an einer Kapitalgesellschaft oder 1 % und arbeitest beruflich für sie, kannst du in Zeile 31 das Teileinkünfteverfahren beantragen. |
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